Mobilitätspass

Mobilitätspass darf Betriebe nicht belasten

Mit dem geplanten Mobilitätspass will das Land den ÖPNV-Ausbau finanzieren. Die baden-württembergischen IHKs warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft.
Mit dem Landesmobilitätsgesetz will die Regierung die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses schaffen. Dabei sollen Arbeitgeber, Einwohner, KFZ-Halter oder -Nutzer (City-Maut) einen ÖPNV-Beitrag zahlen. Bei der Arbeitgeberabgabe könnte viel Bürokratie auf die Betriebe zukommen: „Dies wird Aufwand und Kosten in den Betrieben verursachen, auch wenn die Abgabe zur Nutzung im ÖPNV an die Unternehmen zurückfließen soll“, befürchtet Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK Rhein-Neckar, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Verkehrsfragen federführend ist. Die Wirtschaft finanziere die Landkreise und Kommunen und damit das ÖPNV-Angebot schon heute ganz wesentlich über die Gewerbesteuer. „Die Betriebe sollen nun mit einer neuen Abgabe gegängelt werden. Ihnen erschließt sich nicht, warum sie nun noch mehr bezahlen sollen, zumal sie bereits mit Jobtickets und Zuschüssen für Pendler freiwillig ihren Beitrag leisten“, so Nitschke.

Doppelbelastung für Pendler

Mit den vier unterschiedlichen Modellen des Mobilitätspasses wird es aller Voraussicht nach zu einem Flickenteppich im Land kommen. Einpendler können doppelt belastet werden, wenn sie an ihrem Wohnort die Einwohnerabgabe zahlen und an ihrem Arbeitsort eine City-Maut. „Vor dem Hintergrund der Bemühungen, mit dem Deutschlandticket die Tarifstruktur zu vereinheitlichen, scheint der Mobilitätspass aus der Zeit gefallen“, kommentiert Nitschke. Gleichzeitig zeigten die im Land geografisch sehr unterschiedlich verteilten ÖPNV Ausbaupotenziale, dass es eines fairen Ausgleichs zwischen den urbanen Zentren und den ländlichen Räumen bedürfe.