2. Oktober 2023

Kandidaturfrist beginnt am
5. Oktober

Anfang 2024 können rund 80.000 Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg unter dem Motto #zukunftgestalten bei den IHK-Wahlen entscheiden, wer sie und die Region in den kommenden fünf Jahren in der Vollversammlung und den Regionalversammlungen repräsentieren soll.
Es geht darum, der Interessenvertretung eine starke Stimme und Kraft für die wirtschaftspolitische Arbeit zu geben.
Unternehmerpersönlichkeiten, die mitgestalten, ihr Know-how in die Arbeit ihrer IHK einbringen und Einfluss nehmen möchten, können sich vom 5. bis 26. Oktober zur Wahl zu den IHK-Gremien stellen. Musterformulare für Wahlvorschläge, die Wahlbekanntmachungen sowie wichtige Informationen rund um die Wahl sind unter www.ihk.de/kassel-marburg/wahl zu finden. In der Vollversammlung engagieren sich 77 direkt gewählte Repräsentanten. 150 Plätze sind in den Regionalversammlungen Marburg, Region Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner zu besetzen. Dabei sind die Vollversammlung und die Regionalversammlungen spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur aufgebaut.
Die gültigen Kandidatenlisten werden im Dezember sowohl auf der IHK-Website als auch in der Januar-Ausgabe des IHK-Magazins Wirtschaft Nordhessen veröffentlicht. Auch die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten mit Bild, Wahlstatement und Information zur Person sind ab dann online verfügbar.
Warum lohnt sich eine Mitarbeit in den IHK-Gremien? 
Die IHK ist das Sprachrohr der Wirtschaft. Sie lebt vom Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich mit Sachverstand und Branchenkenntnis einbringen und so die Entscheidungen der IHK und deren Positionierung entscheidend beeinflussen können.
Wer kann wählen oder gewählt werden? 
Wählbar und wahlberechtigt sind grundsätzlich gesetzliche Vertreter aller Mitgliedsunternehmen der IHK Kassel-Marburg. Die Unternehmen sind in Wahlgruppen eingruppiert, die sich an den unterschiedlichen Branchen orientieren.
Unternehmer können ihr Stimm­recht nutzen und sich auch als Kandidat aufstellen lassen. Wählbar sind sie in der Wahlgruppe, in der ihr Unternehmen zugeordnet ist. Alle Unternehmen sind bei der Wahl in ihrer Wahlgruppe gleichberechtigt, unabhängig etwa von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl – es gilt der Grundsatz: ein Unternehmen, eine Stimme. Die Aufgabe der Gewählten ist, die Belange ihrer Branche zu vertreten und dadurch das Gesamt­interesse von rund 80.000 Unternehmen in Nordhessen und der Region Marburg zu bilden.        
Wichtige Termine
  •   5. bis 26. Oktober: Frist zur Einreichung von Wahlbewerbungen
  • 17. Januar 2024: Versand der Wahlunterlagen
  • 18. Januar 2024, 12 Uhr: Freischaltung des Online-Wahlportals
  • 20. Februar 2024, 12 Uhr: Ende der Wahlfrist
  • 23. Februar 2024: Stimmauszählung und Ergebnisfeststellung
  •   1. April 2024: Beginn der fünfjährigen Amtszeit der IHK-Gremien