Neue EU-Vorgaben: Was Hersteller, Importeure und Händler beachten müssen

Im Laufe dieses Jahres treten zahlreiche neue rechtliche Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen in Kraft.
Unter dem Titel „Grundlagen und Änderungen im Elektro-, Batterie- und Verpackungsgesetz verständlich erklärt“ erhalten Unternehmen am Mittwoch, 10. September, von 11 bis 12.30 Uhr eine kompakte Orientierung zu den wichtigsten Neuerungen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg lädt gemeinsam mit der Bitkom Servicegesellschaft zu dem kostenfreien Webinar ein.
Mit der neuen EU-Batterieverordnung (gültig ab August 2025) sowie der EU-Verpackungsverordnung (seit Februar 2025) verschärfen sich die Pflichten für Unternehmen erheblich. Hinzu kommen geplante Novellierungen der Europäischen Direktive zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott (WEEE) sowie des deutschen Elektrogesetzes. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten, Mengenmeldungen sowie Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien.
Referentin Stefanie Kutzera von der Bitkom Servicegesellschaft, erläutert die zentralen gesetzlichen Grundlagen und ordnet die aktuellen Änderungen ein. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen.
Das Webinar richtet sich insbesondere an Hersteller, Importeure und Händler, die Elektrogeräte, Batterien oder verpackte Waren in Verkehr bringen. Für sie ist die rechtssichere Umsetzung der Vorgaben Voraussetzung für den Vertrieb in Deutschland.
Bis Montag, 8. September, anmelden.