Corona-Soforthilfen: IHK begrüßt Moratorium
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt die Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministers Kaweh Mansoori, im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen das Erstellen von Bescheiden vorübergehend auszusetzen.
Dadurch möchte das Land zusätzliche Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen rechtssicher prüfen und offene Fragen klären. Laufende Fristen sind ausgesetzt. Sollte es nachträglich zu Änderungen zugunsten der Betriebe kommen, werden auch alle bereits erteilten Bescheide entsprechend überprüft.
„Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen in der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage eine dringend benötigte Atempause zu verschaffen und ihre Liquidität bis zu einer endgültigen, rechtssicheren Lösung zu sichern“, sagt Alexander Starke, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg und Vorsitzender des Handelsausschusses. „Das Land reagiert auf die vielen Hinweise der Unternehmen und zeigt, dass es die Sorgen der Wirtschaft ernst nimmt.“ In der jüngsten Sitzung des Handelsausschusses hatten die Unternehmerinnen und Unternehmer das Thema intensiv diskutiert.
Die Rückmeldungen aus den betroffenen Unternehmen in Nordhessen und der Region Marburg haben gezeigt, dass das zunächst praktizierte Vorgehen zu großem Unverständnis bei den Unternehmen geführt und für viele eine erhebliche Belastung dargestellt hat. „In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage Druck aus dem Verfahren und von den Unternehmen zu nehmen, ist der richtige Schritt“, betont Oskar Edelmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel-Marburg. Zwar müssten die rechtlichen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden, dabei seien die hessischen Unternehmen aber nicht stärker zu belasten als unbedingt nötig.
Bereits Mitte August hatten der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) und die hessischen IHKs in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Regierungspräsidium (RP) Kassel konkrete Erleichterungen erreicht. Das RP hatte zugesagt, die betroffenen Unternehmen erneut anzuschreiben, auf die Möglichkeit zusätzlicher Fristverlängerungen hinzuweisen und bei Überkompensation Rückzahlungsoptionen anzubieten. Auch die Bagatellgrenze wurde von 500 auf 1000 Euro erhöht.
Hintergrund des Rückmeldeverfahrens sind Vorgaben des Bundesrechnungshofs, die das Bundeswirtschaftsministerium zu umfassenden Kontrollen aufgefordert hat. Unternehmen hatten bei der Umsetzung dieser Vorgaben durch das Land kritisiert, dass Personalkosten nicht berücksichtigt werden. Für viele kleine Betriebe ist es zudem schwierig, nach fünf Jahren die damaligen Ausgaben und Einnahmen genau und periodengerecht zu rekonstruieren.