Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht

Anlässlich des heutigen Tages der Sehbehinderung weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg darauf hin, dass zum 28. Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt.
Ab diesem Datum ist das, was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Allen Menschen soll die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Dies schließt beispielsweise Menschen mit Behinderung, aber auch ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien ein. Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit. So müssen ab diesem Datum digitalen Waren und Dienstleistungen für alle Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Sind Sie als Unternehmer betroffen und haben Fragen? Wir informieren Sie gern in unserem Artikel zum Thema Barrierefreiheit.