EU-Binnenmarkt

Aktuelles zur Intrastat

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von Intrastat-Meldungen verpflichtet, wenn die aktuellen Meldeschwellen überschritten wurden.
Im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik finden sich alle relevanten Informationen für die Abgabe einer Intrastat-Meldung sowie zahlreiche Beispiele und Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen.
Der Leitfaden wird jährlich aktualisiert. Für 2025 verzögert sich die Veröffentlichung, da aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition lange unklar war, ob die Anpassung der Außenhandelsstatistikdurchführungsverordnung noch verabschiedet wird. Dies war nicht der Fall und somit verschiebt sich auch die geplante Erhöhung der Meldeschwellen (auf 1 Mio. Euro bzw. 3 Mio. Euro) um ein Jahr auf 2026.
Quelle: IHK Region Stuttgart
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