Neue EU-Rats-Position zur EU-Zollreform
Am 27. Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union ein Teilmandat für die Verhandlungen zur Reform des Unionszollkodex (UCC) beschlossen. Damit können nun die Gespräche mit dem Europäischen Parlament über ein zukunftssicheres, digitales und einheitlicheres Zollsystem unter einer umfassenden Zollreform beginnen, um den steigenden Anforderungen des internationalen Handels besser gerecht zu werden.
Wesentliche Punkte der Reform
- Europäische Zollbehörde (EU Customs Authority)
Eine neue, dezentral organisierte EU-Behörde soll künftig die Koordination im Zollwesen stärken. Sie wird insbesondere das Risikomanagement auf EU-Ebene unterstützen, die Krisenkoordination übernehmen und den Betrieb des neuen EU-Zolldaten-Hubs sicherstellen. Dadurch wird die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erleichtert und eine einheitliche Steuerung ermöglicht. - EU-Zolldaten-Hub als zentrales digitales System
Der geplante EU-Zolldaten-Hub ist eine gemeinsame digitale Plattform für den Austausch und die Analyse von Zolldaten. Unternehmen sollen hier künftig alle zollrelevanten Informationen einmalig einreichen können – unabhängig davon, in welchem EU-Land die Waren eingeführt werden. Dadurch erhalten die Zollbehörden eine EU-weite Sicht auf Lieferketten, was schnellere und gezieltere Risikobewertungen ermöglicht. - Neue Regelungen für den E-Commerce
Angesichts stark gestiegener Paketmengen (2024: ca. 4,6 Milliarden) soll der grenzüberschreitende Onlinehandel strenger reguliert werden. Vorgesehen ist eine nicht diskriminierende Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen im Fernabsatz. Außerdem sollen Plattformen und Händler stärker in die Verantwortung genommen werden, um Verbraucher besser zu schützen und Verstöße wirksamer zu verfolgen. Mit der Reform wird der Schwellenwert von 150 Euro, ab dem nach den derzeitigen Vorschriften Zölle zu entrichten sind, abgeschafft. Die Zollkategorien sollen auf nur vier „buckets“ (5% z.B. Spielzeug, Haushaltartikel, 8% z.B. Glaswaren und Teppiche, 12% z.B. Elektrogeräte und Besteck, 17% z.B. Kleidung und Schuhe) reduziert werden. - Vereinfachungen für vertrauenswürdige Unternehmen
Das neue Konzept der „Trust and Check Traders” sieht für besonders transparente Unternehmen, die strenge Kriterien erfüllen, vereinfachte Zollverfahren vor. Dadurch können Waren teilweise ohne aktive Zollprüfung in den freien Verkehr übergehen. Gleichzeitig bleibt das bewährte System der „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) erhalten und steht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin zur Verfügung. Dass das AEO-System bestehen bleibt, ist vor allem dem starken Einsatz der Wirtschaftsverbände zu verdanken und kann als Erfolg der IHK-Organisation gewertet werden. - Entlastung für Verwaltung und Unternehmen
Die Zollprozesse sollen durch Digitalisierung, standardisierte Verfahren und eine effizientere Datenverarbeitung deutlich einfacher werden – sowohl für Unternehmen als auch für Behörden. Schätzungen zufolge könnten die Mitgliedstaaten dadurch jährlich rund zwei Milliarden Euro an IT-Kosten einsparen. Zudem wird erwartet, dass die Einhaltung von EU-Vorgaben, etwa zu Produktsicherheit und Umweltstandards, wirksamer unterstützt wird.
Ausblick
Mit dem beschlossenen Mandat beginnt nun das sogenannte Trilogverfahren mit dem Europäischen Parlament. Über offene Fragen, etwa den Sitz der künftigen EU-Zollbehörde oder die genaue Ausgestaltung des Gebührensystems, wird in den kommenden Verhandlungen entschieden.
Weitere Infos finden Sie auch in der Pressemeldung der EU-Kommission vom 30.06.2025: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion oder im Artikel EU-Zollreform: Was kommt auf uns zu?.