Türkei: Neues Producer bzw. Exporter Certificate
Im März 2025 hat die Türkei eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb (Nr. 2025/1) veröffentlicht. Neu in deren Rahmen ist das „Producer/Exporter Certificate“.
Dieses muss der türkischen Zollbehörde bei der Einfuhr vorgelegt werden, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs. Es ist vom Hersteller/Exporteur oder dessen Bevollmächtigten auszufüllen, im Original zu signieren und ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig. Es muss im Rahmen der Einfuhrzollabfertigung vorgelegt werden, ansonsten wird automatisch der höchste anzuwendende Zollsatz erhoben. Bei Unsicherheiten sprechen Sie mit Ihrem türkischen Geschäftspartner, ob die Ware Antidumping Regelungen unterliegt. Wer die türkische Sprache beherrscht kann auch selbst unter „Damping ve Sübvansiyon“ (Antidumping & Ausgleichszölle) recherchieren.
Die Bekanntmachung mit Formular finden Sie auf der Homepage der türkischen Landesregierung. Eine englische Formularversion des Producer/Ecporter Certificate (PDF) liegt ebenfalls vor.
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem „Exporter Registry“-Formular, das beispielsweise bei Textilien über Ebirlik abgewickelt wird. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Verwechslungen.