Handelskonflikt

Zölle USA-EU: Fragen & Antworten

Vor dem Hintergrund der wechselseitigen Strafzölle ist es mittlerweile schwer geworden, den Überblick zu behalten. Wir haben den aktuellen Stand sowie Hilfsmittel und weiterführende Infos zusammengestellt.
Stand 02/2026

US-Zölle

Die Zusatz-Importzölle im Rahmen der Section-232-Maßnahmen auf Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium sind seit den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 in Kraft und wurden zum 4. Juni 2025 verdoppelt auf nun 50%, die reziproken Zölle gelten anteilig. Für Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich ein reduzierter Zusatzzoll von 25 %.
Für Waren die Eisen, Stahl oder Aluminium enthalten und nicht in den Kapiteln 72, 73 bzw. 76 einzureihen sind (bspw. sind einzelne Zolltarifnummern der Kapitel 66, 84, 85, 87, 88, 90, 94, 95, 96 genannt, aber nicht pauschal alle dieser Kapitel!), werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Die Angaben muss der Exporteur bereit stellen. ACHTUNG: Ist Ihre Zolltarifnummer dort nicht genannt, ist die Handhabung mit den anteiligen Zöllen auch nicht relevant!
Info: Vermehrt wird von US-Importeuren aktuell verlangt, dass die Daten zu Metall- und Aluminium-Anteilen bereits eindeutig auf der Rechnung vermerkt werden sollen.

Die US-Zollbehörde (CBP) stellt klar, dass bei unbekanntem Wertanteil des Stahl- bzw. Aluminiumgehalts der volle Einfuhrwert mit nun 50 Prozent verzollt werden muss.
Die Zölle verstehen sich ad valorem - zusätzlich - zu den normalen Drittlandszöllen. Die Zolltarifnummern und weiterführende Infos finden Sie hier:
Seit Juni 2025: Für Folgeerzeugnisse (derivatves) aus Stahl und/oder Aluminium, die dem Section-232-Zoll auf Grundlage ihres Stahl- bzw. Aluminiumgehalts unterliegen, wird zusätzlich der reziproke Zoll von aktuell 10 Prozent (s.u.) auf den Wertanteil ohne Stahl- bzw. Aluminiumgehalt erhoben. Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) hat in mehreren CSMS-Nachrichten konkretisiert, dass die im Rahmen von Section 232 erhobenen Zölle ausschließlich auf den Wert des Metallanteils der eingeführten Ware zu berechnen sind. Entscheidend ist eine klare Abgrenzung des Metallanteils vom restlichen Warenwert. Nur bei entsprechender Dokumentation und getrennter Erfassung in der US-Zollanmeldung ("two-line entry") wird der Zoll nur auf den Metallanteil erhoben. Erfolgt keine getrennte Erfassung, wird der Strafzoll auf den Gesamtwarenwert angewendet. Sofern eine saubere Wertaufteilung zwischen Metall- und Nicht-Metallanteil vorliegt, wird auf den Nicht-Metallanteil kein Section 232-Zoll, sondern ein "reciprocal tariff" erhoben.
Seit 28. Juni 2025: Schmelz- und Gießland bei Aluminiumimporten und betroffenen Produkten daraus

Laut Mitteilung der CBP (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025) müssen ab dem 28. Juni 2025 für aluminiumhaltige Waren das Primär- und Sekundärschmelzland ("country of smelt") sowie das Gießland ("country of cast") angegeben werden. Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist soll die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung angegeben werden. Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 % erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Bezug zu Russland besteht. Infos dazu enthält die CSMS #65340246.

Handlungsempfehlung: Sollten Sie die Schmelz- und Gießland bei Aluminium nicht ermitteln können, ist es ratsam dies dem US-Importeur vorab mitzuteilen und auf die wahrscheinlichen Ursprungsländer zu referenzieren. Dokumentieren Sie auch hier den Anteil an Aluminium- und Nicht-Aluminium-Anteilen und damit in der Zollerklärung eine "two-line entry" erfasst werden kann.
Importe von Kraftfahrzeugen in die USA werden seit dem 3. April 2025 mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25% belastet. Betroffen sind Personenkraftwagen wie Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Bei den Automobilteilen handelt es sich um Waren wie Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu. Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich. Für Fahrzeuge aus der EU gilt indes ein reduzierter kombinierter Zollsatz von 15 % (anstatt 25 %). Diese Regelung ist Teil der Umsetzung des transatlantischen Zollrahmens zwischen EU und USA.
Für Fahrzeuge oder Teile, die aus Kanada oder Mexiko unter USMCA-Bedingungen stammen, gibt es Ausnahmen bzw. andere Berechnungsweisen der Zollsätze.
Die zusätzlichen Zölle nach Section 232 werden zusätzlich zu bestehenden MFN-Zöllen erhoben, sofern keine speziellen Abkommen greifen.
Klarstellung zur kumulativen Anwendung der Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, gem. Executive Order 14289 vom 29.04.2025:

KFZ und KFZ-Teile: Für KFZ und KFZ-Teile, die den Zöllen gemäß Proklamation 10908 vom 26. März 2025 unterliegen, fallen keine zusätzlichen Zölle gemäß der E.O. gegenüber Kanada (E.O. 14193 und in den jeweils geänderten Fassungen) und Mexiko (E.O. 14194 und in den jeweils geänderten Fassungen) sowie gemäß der Proklamationen für Stahl (Proklamation 9705 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) und Aluminium (Proklamation 9704 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) an.

Waren mit Ursprung Kanada und Mexiko: Waren, die bereits den Zöllen gemäß der E.O. gegenüber Kanada (E.O. 14193 und in den jeweils geänderten Fassungen) oder der E.O. gegenüber Mexiko (E.O. 14194 und in den jeweils geänderten Fassungen) unterliegen, unterliegen nicht zusätzlich den Stahl- und Aluminiumzöllen.

Stahl und Aluminium: Stahlartikel, die gemäß der Proklamationen für Stahl (Proklamation 9705 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) zollpflichtig sind, können zusätzlich den Aluminiumzöllen der entsprechenden Proklamation 9704 unterliegen, sofern alle Bedingungen für deren Anwendung erfüllt sind. Dies gilt auch analog für Aluminiumartikel.

Falls ein importierter Artikel sowohl einem der oben aufgeführten Zusatzzölle gemäß Abschnitt 2 dieser E.O. unterliegt als auch weiteren Zöllen aufgrund von anderen Maßnahmen, die nicht in Abschnitt 2 dieser Anordnung aufgeführt sind, werden alle diese Zölle kumulativ erhoben. Das bedeutet, dass Zusatzzölle aus Abschnitt 2 dieser E.O. zusätzlich zu anderen anwendbaren Zöllen auf den Artikel aufgeschlagen wird. Dazu gehören unter anderem die in Spalte 1 des Harmonisierten Zolltarifs der USA (HTSUS) festgelegten Zölle, Zölle gemäß Sec. 301 des Trade Act von 1974, Zölle gemäß E. O. 14195 vom 1. Februar 2025 sowie Antidumping- und Ausgleichszölle.
Die Bemessungsgrundlage für US-Zölle ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen eindeutig auf den Handelspapieren anzugeben, damit verhindert werden kann, dass auch noch die Frachtkosten komplett mitverzollt werden. Vermeiden Sie den Incoterm DDP, sonst gehen die Zusatzzölle zu Ihren Lasten.
Seit dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25% auf Importe aus Mexiko und Kanada erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden, USMCA-Präferenzberechtigte Waren unterliegen dem Zollsatz 0%. Energieprodukte (z. B. Rohöl, Gas, Kraftstoffe) sowie bestimmte Mineralien können u.U. tiefer besteuert werden.
Zusätzliche, länderspezifische reciprocal Zölle gelten allgemein bei Waren mit Ursprung in China und Hongkong. Für viele Waren beträgt der zusätzliche Satz seit März 2025 20 % ad valorem, also wieder zusätzlich zu den MFN Zöllen.
Seit 1. November 2025 gelten zusätzliche Zölle für Lkw, Teile und Busse sowie Schlüsselteile wie Motoren, Getriebe, Reifen und Fahrgestelle. USMCA‑Waren können bei Nachweis des US‑Inhalts ausgenommen werden.
Seit dem 15. Januar 2026 werden auch bestimmte Einfuhren von Halbleitern, Halbleiterfertigungsanlagen und deren Derivatprodukten mit zusätzlichen Zöllen belegt. Bis zum 23. Juni 2027 gilt für chinesische Halbleiter in den USA ein Zollsatz von null Prozent. Danach behalten sich die Behörden eine Anhebung vor.
Die CBP veröffentlichte eine Übersicht zum "stacking" einzelner Zölle, welche Zölle können kumuliert werden und welche nicht: unstacking-certain-tariffs-chart
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen bietet eine zusätzliche Übersicht.

Ursprungsnachweise

Nicht das Versendungsland sondern das Ursprungsland (handelspolitischer / nichtpräferenzieller Ursprung der Ware) ist maßgeblich dafür, welche länderspezifischen Zölle angewendet werden.
Aktuell gibt es besonders große Verunsicherung wie genau der handelspolitische Ursprung von Waren in den USA definiert wird und welche Dokumente für den Nachweis verwendet werden (z.B. Ursprungszeugnisse). Der nichtpräferenzielle Ursprung (handelspolitischer Ursprung) basiert auf der WTO-Grundregel der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Dieses Prinzip wird sowohl in der EU als auch in den USA angewendet. Die Beurteilung aus EU-Sicht bindet aber den US Zoll nicht und ist teilweise unterschiedlich.
Mill Test Certificates der Stahl- und Aluminiumwerke sind nicht immer zu erhalten. Besonders kritisch ist die Situation im Bereich Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht zweifelsfrei belegt werden kann, kann es dazu kommen, dass 200% Zoll erhoben werden, da dann das Prinzip gilt, dass russischer Ursprung nicht ausgeschlossen werden kann.
Da auch die US-Zolladministration keine klaren Instruktionen vorliegen hat, ist mit Abfertigungsverzögerungen und Nachfragen nach Nachweisdokumenten - in welcher Form auch immer - zu rechnen! Aktuelle Infos der US-Zollbehörde finden Sie unter Basic Importing and Exporting | U.S. Customs and Border Protection.

Gegenmaßnahmen der EU

Am 14. April 2025 erfolgte die Veröffentlichung der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/778, mit gestaffeltem Inkrafttreten (Mitte April, Mitte Mai und Mitte Dezember). Zeitgleich wurde aber eine Aussetzung bekanntgegeben um weitere Konsultationen und Verhandlungen zu ermöglichen. Die Anwendung der neu eingeführten bzw. wieder eingeführten zusätzlichen Zölle wird also gleich wieder bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, sollte es zu keiner zufriedenstellenden Verhandlungslösung kommen.
Hinweis: Die Zusatzzölle werden nach Inkrafttreten im elektronischen Zolltarif hinterlegt.
Betroffen sind unter anderen Produkte aus den Bereichen:
  • Gemüse, Getreide, Lebensmittel und Getränke
  • Tabak
  • Körperpflegemittel
  • Papierwaren
  • Spezialgarne und spezielle Gewebe
  • Kleidung und Schuhe
  • Keramik
  • Glaswaren
  • Eisen- und Stahl und Waren daraus
  • Aluminium und Waren daraus
  • Werkzeuge
  • Maschinen, Anlagen und Teile dafür
  • Fahrzeuge
  • Wasserfahrzeuge
  • Möbel
  • Spielzeuge
die konkreten Zolltarifnummern sind der VO 2025/778 zu entnehmen!
Den Standpunkt der EU finden Sie auch in der Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren. Auf ungerechtfertigte Zölle auf EU-Waren wird die Europäische Union entsprechend mit proportionalen und eindeutigen Gegenmaßnahmen antworten.
Bitte beachten Sie auch die Infos des deutschen Zolls: Handelsstreitigkeiten USA: Zusätzliche Zölle (Schutzzölle und Strafzölle):
→ aktuelle Abgabensätze werden über den TARIC automatisiert im EZT eingepflegt
Umgehungsstrategien werden risikobasiert verfolgt
die 150 EUR Grenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen bleibt bestehen

Weitere Infos

Der Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA (bisher nur Englisch) beantwortet unter anderem Fragen zum aktuellen Wert des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA, zum Handelsüberschuss, zur Mehrwertsteuer und zu den durchschnittlichen Zollsätzen, die beide Seiten erheben sowie zur kritisierten Asymmetrie der Zölle.
Bei der GTAI finden Sie stets eine Auflistung der aktuellen Entwicklungen unter Zollmeldungen USA und ein FAQ zu den US-Handelsmaßnahmen.
Bereits in Kraft getretene bzw. aktuell geltende Zölle finden Sie in der Datenbank Access2Markets oder in der Datenbank der US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule.
Für eCommerce Sendungen wurde von der US Zollbehörde ein E-Commerce Frequently Asked Questions zur Verfügung gestellt.

Quelle: EU Kommission / Federal Register / GTAI