Indien: Neue BIS-Vorgaben

Ab Ende August sollten in Indien neue BIS-Vorgaben für zahlreiche Maschinen gelten. Die indische Normenbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) verschiebt das Startdatum des geplanten BIS Scheme X Zertifizierungsregime für Maschinen und Industrieanlagen nun auf 01. September 2026.
Zu den dann neu betroffenen Produktgruppen gehören u.a.:
  • Pumpen
  • Kompressoren
  • Thermische Verarbeitungsmaschinen
  • Zentrifugen und Filtermaschinen
  • Verpackungsmaschinen
  • Kräne
  • Baumaschinen
  • Textilmaschinen
  • Werkzeugmaschinen
  • Kunststoff- und Gummimaschinen
  • Getriebe und Antriebselemente
  • elektrische Maschinen
Die Zertifizierung ist Pflicht für Import und Inverkehrbringen, eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
Ob eine Zertifizierung oder Registrierung erforderlich ist, kann mit Hilfe des HS-Codes über das Indische Handelsportal (Indian Trade Portal) bzw. den Catalogues of Standards des indischen Ministeriums für Handel- und Industrie ermittelt werden. Zertifizierungs- und Registrierungspflichten können anlassbezogen auch sehr kurzfristig erlassen oder geändert werden, daher sollten die entsprechenden Vorgaben regelmäßig geprüft werden.
Die indische Zertifizierungsbehörde erweitert die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte kontinuierlich. So wurden ab dem 1. Januar 2025 Scharniere, ab Mitte Februar Holzprodukte (Spanplatten und Sperrholz) und ab dem 20. März 2025 weitere Schrauben ergänzt. Für diese Produkte ist eine Produktprüfung und eine Werksauditierung erforderlich.
Zu den weiteren betroffenen Waren zählen unter anderem Milchpulver, Säuglingsnahrung, Mineralwasser, Reifen und Schläuche aus Kautschuk, bestimmte Stahlwaren, bestimmte elektrotechnische Hausgeräte, Schalter und Sicherungen, Stromkabel, Stromzähler, Gasflaschen und -vorrichtungen sowie medizinische Röntgenausrüstungen.
Die AHK Indien stellt einen Leitfaden zum Thema BIS-Zertifizierung in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.