Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2-System
Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung eines Antrags auf Ausfuhrgenehmigung im Rahmen des Beantragungsverfahrens wurde die Antragsmaske im ELAN-K2-Ausfuhrsystem zum 1. September 2025 aktualisiert. Es werden künftig ergänzende Angaben abgefragt.
Das BAFA-Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ wird noch aktualisiert.
Neue, ergänzende Angaben sind wie folgt:
Neue, ergänzende Angaben sind wie folgt:
Warentarifnummer
Einzutragen ist die von Ihnen identifizierte Warentarifnummer. Ausnahmen bilden Fälle wie Software, Technologie, Dienstleistungen, denen keine Warentarifnummer zugeteilt ist, sowie bei Verfahren auf Anerkennung von Gemeinschaftsprojekten und Verfahren auf Erteilung von Sammelgenehmigungen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten. Klicken Sie in diesen Fällen bitte das hierfür vorgesehene Feld „Software, Technologie, Dienstleistung, Gemeinschaftsprojekt oder Güterpakete ohne WVZ-Nr.“ an.
Antragsart und Antragsbezug
Wenn Sie einen Antrag auf eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung bzw. einen Nullbescheid stellen, müssen Sie künftig angeben, ob Ihnen bekannt ist, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsgeschäft einer oder mehreren Genehmigungspflichten unterliegt nach:
- der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder
- der EU-Verordnung 2021/821 oder
- einer Embargo-Verordnung der EU (Ausnahmegenehmigung für ein verbotenes Geschäft).
Sollte keine der Auswahloptionen auf Sie zutreffen, können Sie im darunter befindlichen Feld angeben, dass Ihnen keine Kenntnis darüber vorliegt, ob das beantragte Ausfuhr-/Verbringungsgeschäft einer Genehmigungspflicht unterliegt, und Sie einen Nullbescheid beantragen möchten.
Anlass der Antragstellung bei Nullbescheid
Bei einem Antrag auf Erteilung eines Nullbescheids muss der konkrete Anlass der Antragstellung angegeben werden. Bitte geben Sie hierzu an, ob Sie vom Zoll an das BAFA verwiesen wurden. Falls Sie durch den Zoll zur Antragstellung aufgefordert wurden, tragen Sie bitte das entsprechende Aktenzeichen und weiterführende Informationen im Freifeld ein.
Quelle: BAFA