Aktualisierung des Anhang I der Dual-Use-Verordnung

Die Liste der Dual-Use-Güter wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund kündigte die EU-Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an.
Mit der Delegierten Verordnung vom 08.09.2025 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2025 in Kraft. Die Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung wurden vorab im Register der Kommissionsdokumente veröffentlicht.
Konkret sieht diese Aktualisierung der EU-Kontrollliste die Aufnahme neuer Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor, darunter:
  • Kontrollen im Zusammenhang mit Quantentechnologie (z. B. Quantencomputer, elektronische Bauteile für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober)
  • Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte und -materialien (z. B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extrem-Ultraviolett-Pellikel, Masken und Retikel, Rasterelektronenmikroskopiegeräte, Ätzgeräte)
  • Fortschrittliche integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen wie feldprogrammierbare Logikbausteine und -systeme
  • Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
  • Additive Fertigungsmaschinen und zugehörige Materialien (z. B. Impfstoffe für Pulver)
  • Peptidsynthesizer
  • sowie die Änderung bestimmter Kontrollparameter und Aktualisierung bestimmter technischer Definitionen und Beschreibungen.
Wie immer bei Änderungen der Dual-Use- oder Ausfuhrliste gilt: Prüfen Sie Ihren Warenstamm auf Betroffenheit!
Nutzen Sie dazu jetzt schon die Veröffentlichungen, damit Sie genug Vorbereitungszeit haben, wenn Ihre Waren neu betroffen sein sollten.