Aktualisierung des Anhang I der Dual-Use-Verordnung
Die Liste der Dual-Use-Güter wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund kündigte die EU-Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an.
Mit der Delegierten Verordnung vom 08.09.2025 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2025 in Kraft. Die Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung wurden vorab im Register der Kommissionsdokumente veröffentlicht.
Konkret sieht diese Aktualisierung der EU-Kontrollliste die Aufnahme neuer Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor, darunter:
- Kontrollen im Zusammenhang mit Quantentechnologie (z. B. Quantencomputer, elektronische Bauteile für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober)
- Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte und -materialien (z. B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extrem-Ultraviolett-Pellikel, Masken und Retikel, Rasterelektronenmikroskopiegeräte, Ätzgeräte)
- Fortschrittliche integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen wie feldprogrammierbare Logikbausteine und -systeme
- Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
- Additive Fertigungsmaschinen und zugehörige Materialien (z. B. Impfstoffe für Pulver)
- Peptidsynthesizer
- sowie die Änderung bestimmter Kontrollparameter und Aktualisierung bestimmter technischer Definitionen und Beschreibungen.
Es wurde ein unverbindlicher Änderungsüberblick bereit gestellt.
Details finden sich auch in der Pressemeldung “2025 Update of the EU Control List of Dual-Use Items”.
Details finden sich auch in der Pressemeldung “2025 Update of the EU Control List of Dual-Use Items”.
Wie immer bei Änderungen der Dual-Use- oder Ausfuhrliste gilt: Prüfen Sie Ihren Warenstamm auf Betroffenheit!
Nutzen Sie dazu jetzt schon die Veröffentlichungen, damit Sie genug Vorbereitungszeit haben, wenn Ihre Waren neu betroffen sein sollten.
Nutzen Sie dazu jetzt schon die Veröffentlichungen, damit Sie genug Vorbereitungszeit haben, wenn Ihre Waren neu betroffen sein sollten.