Fristverkürzung im Nachforschungsverfahren

Die Zollverwaltung informierte mit der ATLAS-Info 0835/25 über geänderte Fristen im Nachforschungsverfahren. Seit 20.September 2025 kann das Nachforschungsverfahren von Unternehmen initiativ bereits nach 20 statt bisher 70 Tagen gestartet und Alternativnachweise vorgelegt werden.
Sollten für Ihre Ausfuhren die elektronischen Ausgangsvermerke ausbleiben, Sie haben aber bereits einen Alternativnachweis vorliegen, können Sie ab sofort bereits 20 Tage nach der Überlassung der Ausfuhr eine elektronische Meldung sowie Belegnachweise dazu an den Zoll senden. Bisher war die Einleitung frühestens nach 70 Tagen möglich.
In ATLAS steht hierzu die Nachricht “Ausgang erfolgt. Alternativnachweis liegt vor” zur Verfügung.
Zugelassene Alternativnachweise sind z. B.:
  • Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland (im Original oder beglaubigt)
  • ein von der Ausgangszollstelle abgestempeltes INF 2
  • unterzeichnete oder authentifizierte Versendungsbelege von Unternehmen, die die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht haben (z. B. Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein)
  • Nachweise aus betriebseigenen Trackingsystemen, mit bestimmten Mindestinformationen
  • Spediteursbescheinigung im Straßengüterverkehr bei Transport über die Grenze
  • von einem Empfänger außerhalb der Union unterzeichneter oder authentifizierter Lieferschein
  • ggf. eine Kombination aus zwei oder mehr davon
Eine vollständige Auflistung dazu finden Sie in der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Kap. 4.9.5). Inhaber des AEO-Status müssen keine Alternativnachweise vorlegen, sondern nur archivieren.
Kann der Alternativnachweis anerkannt werden, erledigt die Ausfuhrzollstelle den Ausfuhrvorgang. Zahlungsnachweise oder Rechnungen können grundsätzlich nicht als Nachweise anerkannt werden.
Sollten Sie das Nachforschungsverfahren nicht selbst in die Wege anstoßen, wird zollseitig 90 Tage nach der Überlassung einer Ausfuhranmeldung das Nachforschungsersuchen eingeleitet, welches innerhalb 60 Tagen nach Eingang der Anfrage durch das Unternehmen beantwortet werden muss (Ausfuhr verzögert sich | Ausfuhr erfolgt, Nachweis liegt vor | Storno).
Die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS wird mit dem nächsten Update entsprechend angepasst.