Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen ab 2026
Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des europäischen Stahlsektors vor den unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Dieser sieht eine Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr sowie eine bessere Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte vor.
Die derzeitige Schutzmaßnahme mit zollfreien Kontingenten läuft im Juni 2026 aus. Die Kommission betont, dass der Stahlsektor zentral für die Wettbewerbsfähigkeit, den Klimaschutz und die strategische Autonomie Europas ist, doch aufgrund globaler Überkapazitäten gerät der EU-Stahlsektor zunehmend unter Druck: Überimporte und niedrige Auslastung gefährden Investitionen und Arbeitsplätze. Der Kommissionsvorschlag sieht mehrere Maßnahmen vor, um unfaire Wettbewerbsbedingungen einzudämmen und Importfluten zu begrenzen:
- Die zollfreie Einfuhrmenge wird auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr festgelegt – das entspricht einem Rückgang um etwa 47% gegenüber den Kontingenten für 2024.
- Für Importe, die über diese Kontingente hinausgehen, ist ein Zollsatz von 50% vorgesehen (anstelle von 25% im Rahmen der Schutzmaßnahme).
- Einführung einer Melt-and-Pour-Verpflichtung (Schmelz- und Gießpflicht): Importeure müssen belegen, in welchem Land das Rohstahlmaterial initial geschmolzen und in seine erste feste Form gebracht wurde. Damit sollen Umgehungen vermieden werden.
- Die Quoten werden vierteljährlich verwaltet und nicht in das nächste Quartal übertragen.
- Ausnahmen gelten für Importe aus Norwegen, Island und Liechtenstein – diese Länder sind vom Kontingent- und Zollmechanismus ausgeschlossen.
- Unabhängig davon sollten bei der Entscheidung über die Kontingentszuteilung auch die Interessen eines Bewerberlandes wie der Ukraine, das sich in einer außergewöhnlichen und unmittelbaren Sicherheitslage befindet, berücksichtigt werden, ohne die Wirksamkeit der Maßnahme zu untergraben.
Die betroffenen HS Codes finden Sie im Annex I des Vorschlags zum Schutz des europäischen Stahlsektors.
Die europäische Stahlindustrie begrüßt den Vorschlag und fordert eine zügige Verabschiedung, sodass die neue Regelung rechtzeitig nach Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahme greift.
Der Gesetzgebungsprozess wird zeigen, in welcher Form die Maßnahmen final umgesetzt werden, d.h. das Europäische Parlament und der Rat müssen sich auf die endgültige Verordnung einigen. Die Aufnahme von Verhandlungen muss mit einer qualifizierten Mehrheit im Rat beschlossen werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist laut EU-Kommission WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel XXVIII des GATT schnellstmöglich mit den betroffenen EU-Handelspartnern in Kontakt treten, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten.
Geplant ist auch ein Evaluierungsmechanismus bis spätestens 01. Juli 2031, um die Wirksamkeit und Angemessenheit der Regelung zu überprüfen.