Neuerungen bei Entsendung und Steuern
In der Slowakei gab es in diesem Jahr relevante Änderungen in der Rechts- und Steuerlandschaft.
Für die Mitarbeiterentsendung ist am 01. September 2025 eine neue Regelung in Kraft getreten. Alle An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden beim Arbeitsamt dürfen nur noch elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen zur Entsendung in die Slowakei finden Sie im Dienstleistungskompass Bayern.
Am 01. April 2025 wurde in der Slowakei eine Finanztransaktionssteuer eingeführt. Unternehmen mit ausländischen Konten müssen die Steuer selbst monatlich deklarieren und abführen. Die Steuer betrifft alle Unternehmen, deren Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit in der Slowakei steht. Die AHK Slowakei informiert auf ihrer Internetseite über weitere Details.