7. Februar 2023

Neuer Förderaufruf für das Sonderprogramm Gaststätten

Für Investitionen ab 15.000 Euro können Gaststätten im ländlichen Raum derzeit wieder Fördergelder beantragen. 
Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg hin. Die Anträge sind zwischen dem 8. Februar und dem 22. März bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abzugeben.
Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. „Möglich sind beispielsweise das Renovieren eines Gastraums, der Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer Außenterrasse, das Modernisieren der Küche oder das Anschaffen digitaler Technik“, sagt Daniel Hankel aus dem IHK-Team Unternehmensförderung. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Ein weiterer Förderaufruf zum Sonderprogramm Gaststätten folgt vom 1. Juni bis zum 12. Juli.
Mehr Infos und das Antragsportal finden Sie unter www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten
Bei branchenbezogenen Fragen hilft Daniel Hankel weiter: Tel. 0561 7891-285, E-Mail: hankel@kassel.ihk.de