Nr. 70476
Webinarreihe

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
20.05.2025, 08:30 bis 09:00 Uhr,Fachkräfte & Qualifizierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Luise Götz und Jan Herrmann, Technologietransfermanagement

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Pavlos Toursidis, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Hilfestellung bei technischen Problemen finden Sie hier: Technische Hinweise für virtuelle Veranstaltungen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Internationaler Tag der Familie am 15.05.2025

Mit Familienorientierung punkten

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Zielgruppen (Mütter, Väter, pflegende Angehörige) unterschiedliche Bedürfnisse haben. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber/-innen in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen.
Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Die spezifischen Bedarfe sollten immer wieder mit den Beschäftigten abgestimmt und damit die Vereinbarkeitsorientierung in der Personalstrategie verankert werden. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer-Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie Kununu zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.

  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.

  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.

  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.

  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal sind die Unternehmenswebsite und Social-Media-Kanäle, auf denen verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.

  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.

  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.

  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

  • Lokale Bündnisse: Sie können sich in Lokalen Bündnissen für Familie engagieren und damit etwa auf Vereinbarkeitsangebote am Standort zurückgreifen. Zugleich positionieren Sie sich in der regionalen Öffentlichkeit und erreichen eine größere Sichtbarkeit. Auf der Internetseite finden Sie die Bündnisse bei Ihnen vor Ort.
    Im Land gibt es zur Weiterentwicklung der Bündnisse die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Familie Baden-Württemberg.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:
IHK-Fachkräfte-Summit am 04.07.2025

Arbeit und Alter – neu denken!

Am 4. Juli veranstaltet die IHK ihren diesjährigen Fachkräfte-Summit im Stuttgarter IHK-Haus. In den Fokus nehmen wir das Thema Arbeit und Alter. Wir freuen uns auf Sie – melden Sie sich gerne an.
Wirtschaftslage hin oder her – der demografische Wandel schlägt zu! Innerhalb der nächsten Jahre stehen spürbar weniger Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung, die Belegschaften in den Betrieben werden älter.
Herausforderung und Chance zugleich – wichtig ist jetzt, Arbeit und Alter neu zu denken. Machen Sie mit uns den Perspektivwechsel. Holen Sie sich Anregungen aus inspirierenden Keynotes und unternehmerischer Best Practice.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen von der „Generation Erfahrung“ profitieren und wie Sie Ihre Fachkräfte sichern und Ihr Personal nachhaltig und demografiefest aufstellen können.

Veranstaltungsinfos

IHK-Fachkräfte-Summit: Arbeit und Alter – neu denken!

Termin: 4. Juli 2025, 09:30 bis 14:30 Uhr (Eintreffen und Ankommen ab 09:00 Uhr)
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Vertreter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Politik und Wissenschaft
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Anmeldung: bitte bis 27.06.2025 auf unserer Veranstaltungsseite

Speaker

Freuen Sie sich auf Speakerinnen und Speaker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:
Andreas Schwarz MdL | Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Oliver Stettes | Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Dr. Thorsten Pilgrim | Inhaber ViaMed GmbH und Vize-Präsident der IHK Region Stuttgart, Dr. Susanne Herre | Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen diskutieren und berichten aus ihrer Praxis.

Im Fokus

  • Generationen-Management: Zusammenarbeit von Jung und Alt erfolgreich gestalten
  • Mit Wissen in die Zukunft: Erfahrungsschatz heben und Future Skills aufbauen
  • Arbeit oder Rente: Wie der Übergang flexibel gelingt – und wie beides zusammen funktionieren kann
  • Fit im Betrieb: Körperliche und mentale Gesundheit erhalten und fördern

Mehr Infos

Weitere Infos zum Programm, zu den Speakerinnen und Speakern sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.
Bitte beachten Sie, dass das Programm gerade am Entstehen ist und es zu laufenden Aktualisierungen kommt.
Veranstaltung am 12.05.2025 und 19.05.2025

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) effektiv umsetzen

Sie sollen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen etablieren, haben aber wenig Zeit für eine umfangreiche Weiterbildung? Dann ist dieser Workshop genau das Richtige für Sie!
In zwei praxisnahen Vormittagen erhalten Sie kompakte Impulse, wertvolle Praxistipps und konkrete Hilfestellungen für ein BGM, das funktioniert – auch ohne großes Budget oder Vorerfahrung.
Der Workshop richtet sich speziell an Mitarbeitende in kleinen und mittleren Unternehmen, meist aus dem Personalbereich, die nun das BGM übernehmen. Lernen Sie von einer erfahrenen Expertin, tauschen Sie sich mit anderen aus und nehmen Sie direkt umsetzbare Lösungen für Ihren Arbeitsalltag mit.
Machen Sie den ersten Schritt zu einem gesünderen und produktiveren Unternehmen – wir freuen uns auf Sie!
IHK Tourismustag - 21.05.2025

Digital bezahlen, besser ankommen: chinesische Gäste als Chance für Handel und Tourismus

Chinesische Touristinnen und Touristen kehren nach der Pandemie verstärkt nach Europa und auch nach Stuttgart zurück. Deutschland punktet bei dieser Zielgruppe mit internationalem Flair, Shoppingvielfalt und kulturellem Angebot. Um diese Gäste gezielt anzusprechen, braucht es Verständnis für ihre Erwartungen – insbesondere in puncto digitale Services und komfortables Bezahlen mit Systemen wie Alipay+.
Alipay+ ist in China etabliert und gewinnt international an Bedeutung. Für touristische Anbieter – vom Handel über Museen bis zur Gastronomie – wird neben der Akzeptanz auch die Sichtbarkeit auf solchen Plattformen immer wichtiger.
Unsere Veranstaltung bietet Ihnen kompakte Einblicke in das Verhalten chinesischer Gäste und zeigt, welche Potenziale sich durch ihren wachsenden Tourismus für Ihr Angebot eröffnen. Erfahren Sie, wie Alipay+ als digitale Schnittstelle wirkt – von der Bezahlabwicklung bis zur gezielten Kundenansprache – und wie Sie das System praktisch in Ihrem Betrieb einsetzen können.
IHK Tourismustag 2025
Digital bezahlen, besser ankommen: chinesische Gäste als Chance für Handel und Tourismus
Mittwoch, 21. Mai 2025, 14:00 – 17:00 Uhr
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Hier geht es zum Programm und Anmeldung.
Die Veranstaltung ist eine Gemeinschaftsinitiative der Stuttgart-Marketing GmbH, der City-Initiative Stuttgart e. V. und der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Einladung und Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Unsere Jobmesse am 23. Mai soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Personalbedarf – möglichst im Stadtgebiet Stuttgart oder Umgebung.

Informationen zur Jobmesse

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten daher eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
23. Mai 2025, 13:00 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:00 Uhr)
im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 9. Mai 2025

Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Wir informieren Sie insbesondere auch zu Möglichkeiten der Deutschsprachförderung, um noch bestehende Defizite auszugleichen. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:00 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:00 bis 13:00 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:00 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 9. Mai 2025 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Die Angaben zum Unternehmen und zu den Anforderungen stellen wir den Bewerber/-innen zur Verfügung. Ausgenommen sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen, die wir für die Organisation der Jobmesse benötigen.
Gefördertes Angebot des Deutschen Volkshochschul-Verbands

Kostenloser Online-Deutschkurs für Hotel und Gastronomie

Viele Branchen – darunter auch die Tourismusbranche – sind trotz der aktuellen Wirtschaftslage nach wie vor vom Fachkräftemangel betroffen und versuchen, mit der Gewinnung internationaler Fachkräfte oder der Beschäftigung von Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte dagegen anzugehen. Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die ausländischen Fachkräfte gut in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Speziell für das Berufsfeld Hotel und Gastronomie hat der Deutsche Volkshochschul-Verband ein digitales Schreib- und Lesetraining entwickelt, das er Bildungsträgern, Betrieben und deren Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen möchte. Der Online-Sprachkurs wurde im Rahmen eines Förderprojekts des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwickelt.
Das Angebot umfasst rund 200 interaktive Übungen, mit denen das Fachvokabular vermittelt und typische schriftliche Aufgaben trainiert werden sollen. Dazu gehören das Beantworten von Reservierungsanfragen, das Verfassen von Angebotsschreiben oder das Ausfüllen von Belegungsplänen. Die Lernenden durchlaufen verschiedene virtuelle Stationen: Rezeption, Restaurant, Eventplanung, Küche und Housekeeping.
Der Online-Kurs bietet sich laut Deutschem Volkshochschul-Verband für die innerbetriebliche Förderung ebenso an wie für den Fach- oder Sprachunterricht. Die Mitarbeitenden können ihn auch selbstständig durchlaufen. Nach jeder Aufgabe erhalten sie eine unmittelbare Korrektur. Es werden lediglich ein Smartphone oder ein Tablet bzw. Laptop sowie Internetzugang benötigt.
Der Kurs ist im VHS-Lernportal verfügbar und außerdem als Lern-App im Google Playstore erhältlich.
Das Lernprogramm wird vom Deutschen Volkshochschul-Verband in Online-Infoveranstaltungen vorgestellt:
  • Mittwoch, 30.04.2025, 13:00 bis 13:30 Uhr, Anmeldung auf der VHS-Seite
  • Dienstag, 13.05.2025, 16:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldung auf der VHS-Seite
Magazin Wirtschaft

Café und Couture

Die Schönaicher Unternehmerin Yvonne Morgenthaler kombiniert Café und Secondhandshop
Kaffee und Kuchen oder lecker frühstücken und dabei hoch­wertig aber auch nachhaltig schoppen – das klingt doch nach einem perfekten Freizeitvergnügen! Das Schöne: Das gibt es wirklich, und zwar in Schönaich im „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“.
Der großzügige Laden in der Schwabenstraße bietet Platz für rund 7000 ­Kleidungsstücke. Gründerin Yvonne ­Morgenthaler ­präsentiert sie sorgfältig sortiert und einladend dekoriert an langen Stangen – direkt neben den Tischen jeder Größe für bis zu 40 Gäste, bei Events sogar 60. In einem Nebenraum kann man im „Himmelreich für Träume“ zwischen mehr als 200 Brautkleidern wählen.

Aus einem Supermarkt wird eine Shop-Café-Kombi

Wie großzügig das Ladenlokal ist, kann man ermessen wenn man weiß, dass hier früher ein Supermarkt war. So gibt es nicht nur genug Platz für Gäste und Ware, sondern auch für eine vollwertige ­Küche. Die erfüllt die Bedingungen für eine Gastro-Volllizenz, die es Morgen­thaler erlaubt, richtig zu kochen, wenn sich ­geschlossene Gesellschaften anmelden.
Hier entstehen auch die appetitlich aussehenden Kuchen, die die 45-Jährige täglich frisch anbietet, dazu das Frühstück am ­Wochenende und die australisch-neuseeländisch angehauchten Sandwiches, die auf der Karte stehen.

Australien-Fans kommen kulinarisch auf ihre Kosten

Die Rezepte dafür brachte Morgenthaler von ihrem Aufenthalt „down under“ mit, wo die ­gelernte Hotelfachfrau drei Jahre Land, Leute und Küche erforschte. Nach ihrer Rückkehr führte sie zwölf Jahre lang das Irish Pub in Böblingen. „Doch ich wollte aus der Nachtarbeit rauskommen“, erklärt sie den Wechsel.
Gastro ist ihre Berufung. Deshalb sollte es wieder etwas mit Gästen sein. Weil ihr Nachhaltigkeit wichtig ist, kam der ­Secondhand-Gedanke dazu. Der lag auch deshalb nahe, weil Morgenthaler „quasi im Secondhand-Laden aufgewachsen“ ist, wie sie erzählt. Ihre Mutter führt nämlich seit Jahrzehnten den„Kinder­laden“ in Herrenberg, der Familien mit „preloved“ Ware versorgt.
Nachhaltigkeit - da würde man meinen, dass vor allem umwelt- und preisbewussten Teens und Twens den Großteil der ­Besucher von „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“ ausmachen. Tatsächlich sind es ­jedoch eher „Frauen zwischen 30 und 60, die Lust an Mode haben und ihren eigenen Stil suchen oder schon gefunden haben“, wie die Unternehmerin festgestellt hat.
Die Leute kommen regelmäßig, um ihre Garderobe durchzutauschen.
Ihre Zukunftsvision: „Die Leute kommen regelmäßig, um ihre Garderobe immer mal wieder durchzutauschen.“ Doch für viele der über 3000 Lieferantinnen ist ­Secondhand noch „eine Einbahnstraße“, erzählt Morgenthaler: „80 Prozent wollen nur etwas bringen aber nichts kaufen.“

Nur wer kauft darf auch liefern

Deswegen hat sie ein doppeltes Limit eingeführt: Neulieferanten dürfen 20 Teile bringen, alle anderen zehn – außer es handelt sich um Größen ab 42. Und man kann Ware nur noch in Kommission geben, wenn man auch etwas kauft.
Wichtig ist Morgenthaler auch, dass die Teile nicht nur einwandfrei, sondern auch hochwertig sind, „denn sonst lege ich drauf“, rechnet die Unternehmerin vor. Schließlich müsse sie jedes einzelne Stück sichten, einsortieren, registrieren, beschreiben, auspreisen, aufhängen und natürlich verkaufen oder bei Unverkäuflichkeit zurückgeben.

Die Kunden kommen aus einem Umkreis von 30 Kilometern

Der riesige Laden, die vielen Sitzplätze, zu denen im Sommer noch die Außengastronomie kommt: ein Wagnis! Zumal die Vorzeichen wirklich ungünstig waren: Als Morgenthaler 2020 eröffnen wollte, ­machte ihr Corona einen Strich durch die Rechnung und danach auch noch eine ­schwere Erkrankung. „Finanziell habe ich ganz schön Federn gelassen und drei Jahre lang mehr investiert als verdient“, seufzt sie, um dann aber nachzu­schieben: „Aber jetzt geht es langsam richtig los.“
Kundinnen aus einem Radius von 30 ­Kilometern zieht „Morgenthaler 2nd hand & Cafe“ an. Kein Wunder: Die Unternehmerin hat einen Ort geschaffen, der Mode, Genuss und Nachhaltigkeit harmonisch verbindet.
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für die Rubrik “Menschen&Ideen”.
Unternehmenssicherung

Insolvenzverwalter-Sprechtage

Mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In Einzelgesprächen mit erfahrenen Insolvenzverwaltern aus der Region kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Insolvenzverwalter-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Termine für 2025:
  • 17.04.2025
  • 08.05.2025
  • 28.05.2025
  • 18.06.2025
  • 10.07.2025
  • 31.07.2025
  • 21.08.2025
  • 11.09.2025
  • 02.10.2025
  • 23.10.2025
  • 13.11.2025
  • 04.12.2025
Weitere Informationen, Anmeldung und Terminvergabe über den angegebenen Ansprechpartner.

Erfahrungsaustausch

Gut vernetzt im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

Unternehmen brauchen gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nur diese sind auch leistungsfähig und motiviert. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gilt dabei als wirksames Instrument.
Die Umsetzung gestaltet sich jedoch oft nicht ganz so einfach: Die mit BGM beauftragten Personen werden von der Vielzahl der Möglichkeiten beinahe überwältigt. Hinzu kommt: insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben sind BGM-Schaffende häufig auf sich gestellt, oftmals mit kleinem Budget und wenig Gelegenheit zum Austausch.
Aus diesem Grund initiierte die IHK Region Stuttgart den Erfahrungsaustausch-Kreis für BGM.
Verantwortlichen Personen aus regionalen Betrieben steht damit eine Plattform für Austausch und Anregung zur Verfügung. Die Intention des Kreises ist, sich zu aktuellen Themen zu informieren und von anderen Unternehmen zu lernen. Es sind drei Treffen pro Jahr geplant.
Zielgruppe sind Verantwortliche für die Gesundheitsförderung in Unternehmen, Geschäftsführende und Personalverantwortliche und natürlich alle Quereinsteiger!
Nächstes Treffen: 5. Juni 2025
Die Teilnahme ist kostenlos.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Gabriele Dittert auf unter: gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
Wir senden Ihnen dann gerne die Einladung mit Programm zu.
Wir freuen uns aus Sie!

Region Stuttgart, Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2025

Region Stuttgart: Wirtschaft in der Krise

Die Wirtschaft in der Region Stuttgart befindet sich in einer tiefgreifenden Krise. Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und den damit einhergehenden Energiepreissteigerungen konnte sich die regionale Wirtschaft nicht erholen. Die Herausforderungen sind vielfältig und sowohl konjunktureller als auch struktureller Natur. Zum einen leiden die Unternehmen unter der Kaufzurückhaltung der Haushalte, die sich aufgrund der Inflation und der nur langsam steigenden Reallöhne seit der Energiekrise nicht erholt hat. Mit 71 Prozent der Nennungen wird die schwache Inlandsnachfrage am häufigsten als Geschäftsrisiko genannt. Darüber hinaus haben die vergangenen Krisen strukturelle Schwächen offengelegt: Hohe Energiekosten, überbordende Bürokratie und ein Mangel an Fach- und Arbeitskräften hemmen das Wachstumspotenzial der regionalen Wirtschaft. Diese Faktoren beeinträchtigen derzeit die Attraktivität des Standorts. Insbesondere Industrieunternehmen erwägen, ihren Standort ins Ausland zu verlagern. In der Konjunkturumfrage zu Jahresbeginn 2025 geben rund 30 Prozent der im Ausland investierenden Industrieunternehmen in Baden-Württemberg an, dass sie geplante Investitionen im Inland zugunsten von Investitionen im Ausland zurückstellen werden.
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Umfrage zum Jahresbeginn 2025, an der 785 Unternehmen zwischen dem 2. Januar 2025 und 21. Januar 2025 teilgenommen haben.
Ihr Unternehmen möchte auch an der IHK-Konjunkturumfrage teilnehmen? Sie können sich gerne mit einer formlosen E-Mail an konjunktur@stuttgart.ihk.de anmelden.
Die konjunkturelle Entwicklung in der Region Stuttgart zeigt weiterhin eine wellenförmige Bewegung. Der Lageindikator stieg leicht von –1 Punkt im Herbst 2024 auf 1 Punkt zu Beginn des Jahres 2025. Aktuell bewerten etwa 26 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftslage als gut, was einem Anstieg von rund 2 Prozentpunkten im Vergleich zum Herbst 2024 entspricht. Allerdings beurteilt nach wie vor etwa ein Drittel der Unternehmen ihre Geschäftslage als schlecht.
Neben der schwachen Inlandsnachfrage belastet ein hoher Kostendruck die Unternehmen in der Region Stuttgart. Inflation und Fachkräftemangel erhöhen den Druck auf Löhne und Gehälter. Arbeitskosten werden von 58 Prozent der Unternehmen als Geschäftsrisiko genannt, gefolgt von Energiekosten, die von 45 Prozent der Unternehmen als Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung gesehen werden. Besonders in der Industrie, Bauwirtschaft und im Gastgewerbe wird dieses Risiko häufiger genannt. Dunkelflauten im November führten zu Preisschwankungen an den Strommärkten.
In den vergangenen Monaten und Jahren waren die Unternehmen immer wieder mit Unsicherheiten bezüglich wirtschaftlicher Förderungen und der künftigen Ausrichtung der Wirtschaftspolitik konfrontiert. In den Freitextantworten beklagen sie überbordende Bürokratie und einen unklaren Kurs der Regierung. Rund 45 Prozent der Unternehmen sehen in der aktuellen Wirtschaftspolitik ein Geschäftsrisiko, was den höchsten Wert seit Einführung dieser Antwortoption zum Jahresbeginn 2010 darstellt.
Die Erwartungen hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region Stuttgart bleiben verhalten. Nur etwa 16 Prozent der Unternehmen erwarten in den kommenden 12 Monaten eine Verbesserung ihrer Geschäftslage, während etwa 30 Prozent von einer Verschlechterung ausgehen. Angesichts der trüben Zukunftsaussichten bleiben auch die Investitions- und Beschäftigungspläne zurückhaltend. Rund 21 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionen im Inland zu erhöhen, während 37 Prozent einen Rückgang erwarten. Damit sind die Investitionspläne im Vergleich zum Herbst 2024 weitgehend unverändert. Der Beschäftigungsindikator für die kommenden 12 Monate verschlechtert sich um 3 Punkte auf –16 Punkte, wobei etwa 31 Prozent der Unternehmen einen Rückgang der Beschäftigung erwarten. In der Arbeitsmarktstatistik ist diese Entwicklung nur bedingt sichtbar. Die Arbeitslosenquote in der Region Stuttgart lag im Dezember 2024 bei 4,5 Prozent, was einem Anstieg von etwa 0,3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr (Dezember 2023) entspricht. Der Fachkräftemangel wirkt hierbei als gegenläufiger Effekt zur schwachen Konjunktur.
Die Industrieunternehmen der Region Stuttgart verharren weiterhin in einer Rezession. Der Lageindikator verschlechtert sich um einen Punkt auf –22 Punkte. Derzeit bewerten fast 38 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftslage als schlecht. Besonders der anhaltend schwache Auftragseingang aus dem In- und Ausland drückt die Stimmung bei den Unternehmen. Acht von zehn Industrieunternehmen sehen im geringen Inlandsabsatz ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung. Auch die Exportwirtschaft, die in der Vergangenheit positive Impulse setzte, leidet unter hohem Wettbewerb und schwacher Nachfrage.
Im Baugewerbe fand der kurze Aufschwung im Herbst ein jähes Ende. Der Lageindikator stieg im Herbst 2024 dank steigender Auftragseingänge im Straßen- und Tiefbau von 5 Punkten im Frühsommer auf 21 Punkte im Herbst 2024. Diese positive Entwicklung konnte sich jedoch trotz sinkender Zinsen nicht halten. Der Auftragseingang im privaten Wohnbau bleibt weiterhin zurückhaltend, und der Lageindikator sank von 21 Punkten auf 2 Punkte zu Jahresbeginn 2025.
Die Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte belastet weiterhin den Einzel- und Großhandel. Allgemeine Preissteigerungen führen zu einer geringeren Nachfrage nach Gütern. 65 Prozent der Einzelhändler beschreiben das Kaufverhalten ihrer Kunden als zurückhaltend, und jeder zweite Großhändler meldet eine fallende Tendenz beim Auftragseingang. Besonders der produktionsnahe Großhandel leidet unter der schwachen Konjunktur der Industrie.
Einen Lichtblick gibt es bei den Dienstleistungsunternehmen. Der Lageindikator stieg von 20 Punkten auf 23 Punkte. Besonders Unternehmen der technischen, kaufmännischen oder rechtlichen Beratung verzeichnen eine Verbesserung ihrer Lage im Vergleich zum Herbst. Finanzdienstleister profitieren von der aktuellen Zinspolitik und den Entwicklungen an der Börse. Mehr als jeder zweite Finanzdienstleister bewertet seine Geschäftslage als gut.
Der Kostendruck im Hotel- und Gastgewerbe bleibt hoch. Ursachen sind unter anderem hohe Arbeitskosten durch die Anhebung des Mindestlohns, hohe Lebensmittelpreise und Energiekosten. Auch hier zeigt sich die geringe Nachfrage der privaten Haushalte: 64 Prozent der Unternehmen im Gastgewerbe sehen ein Risiko in der Inlandsnachfrage.
Für die Unternehmen des Verkehrsgewerbes gibt es kaum positive Nachrichten. Der Lageindikator verschlechterte sich um 4 Punkte auf 3 Punkte im Vergleich zum Herbst 2024. Nur jedes fünfte Unternehmen bewertet die Geschäftslage als gut, etwa 17 Prozent als schlecht. Die schwache Konjunktur der Industrie trifft die Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Eine kleine Erleichterung gab es in den vergangenen Monaten nur bei den Dieselpreisen, die 2024 günstiger waren als 2023.
Branchenbericht: Camping boomt!

Neue Studie zeigt Erfolgsfaktoren und Trends

Die Campingbranche in Baden-Württemberg erlebt einen beispiellosen Aufschwung. In den Jahren 2023 und 2024 erreichten die Übernachtungszahlen Rekordhöhen!
Jetzt direkt downloaden:
Die Studie zum Camping- und Reisemobiltourismus in Baden-Württemberg bietet aktuelle Wirtschaftsdaten, relevante Trends, Erfolgsfaktoren und praxisorientierte Tipps für Unternehmen, Destinationen, Politik und Kommunen.
Mit über 5,4 Millionen Übernachtungen im Untersuchungszeitraum hat sich Camping als zentrale Säule des Landestourismus etabliert!
Die Studie zum Camping- und Reisemobiltourismus in Baden-Württemberg liefert nicht nur fundierte Wirtschaftsdaten und spannende Einblicke in aktuelle Trends, sondern beleuchtet auch die zentralen Erfolgsfaktoren dieser wachsenden Branche. Mit praxisnahen Empfehlungen für Unternehmen, Destinationen, politische Entscheidungsträger und Kommunen zeigt sie auf, wie ungenutzte Potenziale gezielt erschlossen werden können. Die Ergebnisse unterstreichen eindrucksvoll die wirtschaftliche Relevanz dieses dynamischen Sektors für Baden-Württemberg.
Ergebnisse IHK-Umfrage

Wohnraum für Mitarbeitende - Wohnungsnot bremst Arbeitsmarkt aus

Fachkräftemangel und Wohnungsnot: In der Region Stuttgart nehmen zwei zentrale Herausforderungen für Unternehmen an Dringlichkeit zu. Wie stark der Wohnraummangel die Fachkräftesuche beeinflusst, zeigt eine aktuelle Umfrage der IHK Region Stuttgart.
Der Fachkräftemangel in der Region Stuttgart verschärft sich weiter. Schon heute kämpfen viele Unternehmen mit unbesetzten Stellen. Prognosen zeigen, dass bis 2035 das Fachkräfteangebot in Baden-Württemberg um rund 27 Prozent sinken wird – das entspricht etwa 1,1 Millionen Arbeitskräften weniger im Vergleich zu 2022, so das IHK-Fachkräftemonitoring. Auch der Wandel durch KI und die Transformation der Industrie werden die Situation voraussichtlich nicht entspannen, da sie auch in Zukunft neue Beschäftigungsfelder schaffen und Zuwanderung fördern könnten.
Die Herausforderung wird durch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zusätzlich verschärft. Bezahlbarer Wohnraum ist essenziell, um Fach- und Hilfskräfte aus anderen Regionen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund führte die IHK Region Stuttgart zwischen dem 19. September und 19. November 2024 eine Umfrage unter 454 Unternehmen durch, um die Auswirkungen der Wohnungsnot auf die Fachkräftesuche genauer zu beleuchten.

Die Ergebnisse sind alarmierend

Gut 60 Prozent der befragten Unternehmen sehen einen klaren negativen Zusammenhang zwischen Wohnungsnot und Fachkräftemangel. Von diesen Unternehmen berichtet wiederum über die Hälfte, dass Stellenangebote abgelehnt wurden, weil Bewerberinnen und Bewerber keine bezahlbare Unterkunft finden konnten. Darüber hinaus beeinträchtigt die Wohnungsnot auch bestehende Arbeitsverhältnisse: Jeder fünfte Betrieb gibt an, dass Mitarbeitende gekündigt haben, weil es an geeignetem Wohn-raum mangelte. Weitere 26 Prozent berichten von reduzierten Arbeitszeiten, da der lange Arbeitsweg für die Beschäftigten nicht tragbar war.
Viele Unternehmen haben bereits reagiert: 39 Prozent der Betriebe, die negative Auswirkungen feststellen, unterstützen ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche oder planen entsprechende Maßnahmen. Von denjenigen, die bereits konkrete Lösungen umgesetzt haben, haben 30 Prozent Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten, 28 Prozent mieten Wohnungen an und vermitteln sie weiter. Einige Unternehmen gehen noch weiter: Sechs Prozent haben neue Immobilien gebaut, fünf Prozent Belegrechte erworben.
Auch künftig liegt der Fokus der geplanten Maßnahmen auf der An- und Weitervermietung von Wohnungen, gefolgt vom Kauf von Bestandsimmobilien, dem Erwerb von Belegrechten und Neubauten. Besonders wertvoll empfinden die Unternehmen dabei Unterstützung bei der Kontaktvermittlung. Staatliche Förderprogramme spielen hingegen eine untergeordnete Rolle.
Die Umfrage zeigt: Ohne bezahlbaren Wohnraum droht die Region Stuttgart an Attraktivität als Wirtschafts-standort zu verlieren. Es ist dringendes Handeln erforderlich, um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen.

Vorstellung der Umfrageergebnisse

Die Zusammensetzung der Umfrageteilnehmenden bildet die regionale Wirtschaft sowohl hinsichtlich der Zahl der Mitarbeitenden als auch der Branchenzugehörigkeit gut ab. Die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen sind kleine und mittlere Betriebe, doch auch größere Unternehmen haben sich beteiligt. Branchenmäßig dominieren Betriebe aus dem allgemeinen Dienstleistungssektor, gefolgt von Unternehmen aus der Industrie, dem Handel und dem Verkehrsbereich.
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Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen (61 Prozent) berichten, dass der Wohnraummangel die Verfügbarkeit von Fachkräften beeinträchtigt.
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Wohnraummangel belastet Arbeitsverhältnisse und Unternehmen

Unternehmen, die einen Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel und Wohnraummangel sehen, wurden nach den konkreten Auswirkungen befragt – und die Ergebnisse sind besorgniserregend: Mehr als die Hälfte der Betriebe berichtet, dass Bewerberinnen und Bewerber Stellen abgelehnt haben, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden konnten. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse sind betroffen: 26 Prozent der Unternehmen geben an, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit reduziert haben, da die Pendelzeit zu lang ist, und bei 20 Prozent der Betriebe haben Mitarbeitende sogar gekündigt, weil passender Wohnraum fehlt.
Darüber hinaus zeigt die Umfrage, dass der Wohnraummangel zunehmend zu einem zentralen Anliegen der Beschäftigten wird: 67 Prozent der befragten Unternehmen berichten, dass sich Mitarbeitende oder Bewerbende bei der Wohnraumsuche an sie wenden. 42 Prozent der Betriebe geben an, dass ihre Mitarbeitenden um finanzielle Unterstützung für Wohnkosten bitten, und 47 Prozent berichten, dass mobiles Arbeiten verstärkt genutzt wird, um lange Anfahrtswege zu umgehen.
Zusammenfassend verdeutlicht die Umfrage, dass der Mangel an geeignetem Wohnraum die Verfügbarkeit von Arbeitskräften unmittelbar beeinträchtigt. Unternehmen sind nicht nur mit direkten Folgen wie Kündigungen oder reduzierter Arbeitszeit konfrontiert, sondern auch mit wachsenden Erwartungen ihrer Belegschaft – etwa in Form von Unterstützung bei der Wohnungssuche oder flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Integration solcher Maßnahmen in die Personalplanung bietet nicht nur eine kurzfristige Lösung, sondern kann die Attraktivität des Unternehmens langfristig steigern und einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil schaffen.
Rund 40 Prozent der befragten Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden bereits aktiv bei der Wohnraumsuche oder haben entsprechende Maßnahmen fest eingeplant.
Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht, wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden bei der Wohnraumsuche unterstützen können. Dabei wird zwischen direktem und indirektem Engagement unterschieden. Direkt können Unternehmen Immobilien kaufen oder bauen, Belegrechte durch Kooperationen sichern oder Wohnungen anmieten und weitervermieten. Indirekte Unterstützung umfasst die Bereitstellung interner Tauschbörsen, die Beauftragung von Maklern oder die Gewährung finanzieller Zuschüsse.
Von den Unternehmen, die bereits aktiv Maßnahmen ergriffen haben, haben 30 Prozent bestehende Immobilien gekauft, um sie an ihre Mitarbeitenden zu vermieten. 28 Prozent mieten geeignete Wohnungen an und vermitteln diese weiter. Sechs Prozent haben neue Immobilien speziell für ihre Angestellten gebaut, und fünf Prozent erwarben Belegrechte für ihre Mitarbeitenden.
Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen bevorzugt auf schnell umsetzbare Lösungen setzen. Besonders beliebt sind daher der Kauf von Bestandsimmobilien sowie die An- und Weitervermietung. Der Neubau von Wohnungen wird hingegen selten realisiert, was vermutlich an den hohen Kosten und langen Planungs- sowie Bauzeiten liegt. Auch Belegrechte werden nur von wenigen Unternehmen genutzt, was möglicherweise auf deren geringe Bekanntheit als Maßnahme zurückzuführen ist.
Bei den Unternehmen, die Maßnahmen planen, steht die An- und Weitervermietung von Wohnungen mit 14 Prozent an erster Stelle. Darauf folgen der Kauf von Immobilien mit 12 Prozent, der Erwerb von Belegrechten mit fünf Prozent und der Neubau von Immobilien mit zwei Prozent.
Unter den bereits aktiven Betrieben haben 39 Prozent ein schwarzes Brett oder eine Informationsplattform für die Wohnraumsuche eingerichtet. 19 Prozent unterstützen ihre Mitarbeitenden durch finanzielle Zuschüsse, und 14 Prozent beauftragen Makler. Neun Prozent haben eine firmeninterne Tauschbörse ins Leben gerufen. Zudem wird immer wieder die Bedeutung von Netzwerken hervorgehoben, um verfügbaren Wohnraum aufzuspüren. Einige Unternehmen setzen auch auf mobiles Arbeiten, um den Wohnraummangel in Arbeitsplatznähe zu umgehen. Bei der Wahl ihrer Maßnahmen legen die Unternehmen besonderen Wert auf praktische Umsetzbarkeit und Effizienz.
Unternehmen, die Maßnahmen planen, setzen jeweils zu 28 Prozent auf finanzielle Zuschüsse und das schwarze Brett. Die Beauftragung von Maklern wird lediglich von zehn Prozent dieser Unternehmen in Betracht gezogen, während die Einführung einer Tauschbörse in diesen Betrieben keine Rolle spielt.
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Hohe Kosten, Bürokratie und rechtliche Hürden belasten Unternehmen

Mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht hohe Kosten und wirtschaftliches Risiko als die größten Herausforderungen. Jeder zweite Betrieb nennt zudem den hohen Verwaltungsaufwand als Hürde. Weitere Herausforderungen, die von 19 bis 40 Prozent der Unternehmen genannt werden, sind Planungsunsicherheiten, rechtliche Hürden und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten. Unternehmen mit praktischen Erfahrungen empfinden diese Herausforderungen jedoch häufig als weniger belastend. Bei den rechtlichen Schwierigkeiten werden insbesondere bau- und planungsrechtliche Einschränkungen sowie steuerliche und mietrechtliche Fragen genannt. Ein häufig erwähnter Punkt ist auch die begrenzte Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum.
Die hohen Kosten und das wirtschaftliche Risiko stellen für Betriebe angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine besonders große Belastung dar. Der Verwaltungsaufwand umfasst vor allem die komplexe Handhabung von Mietverträgen, die Kommunikation mit Mietenden sowie die allgemeine Immobilienverwaltung. Zwei Drittel der Unternehmen geben an, die Vermietung selbstständig zu übernehmen – hier könnte die Zusammenarbeit mit Dienstleistern eine Lösung bieten. Dabei spielt die Kommunikation eine wesentliche Rolle, da viele Unternehmen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit externen Partnern angeben.
Etwa ein Drittel der Unternehmen, die bereits Maßnahmen umgesetzt haben, empfinden die Vermittlung von Kontakten als hilfreich. Bei den Betrieben in der Planungsphase oder ohne geplante Maßnahmen liegt dieser Wert etwas höher (37 Prozent). Letztere legen besonders viel Wert auf staatliche Förderungen (39 Prozent), während diese für erfahrene Unternehmen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Ähnlich verhält es sich mit Beratungsleistungen: Nur drei Prozent der erfahrenen Unternehmen geben an, hier Unterstützung erhalten zu haben, während 23 Prozent der unerfahrenen Unternehmen sich davon eine Hilfe erhoffen. Firmen mit Erfahrung betonen, wie wichtig Eigeninitiative ist, da es kaum unterstützende Angebote gebe. Der Unterschied in der Wahrnehmung von Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen verdeutlicht, dass deren Relevanz mit der Erfahrung eines Unternehmens sinkt.
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Fazit: Wohnraum sichern, Arbeitsmarkt und Wettbewerb stärken

Die Umfrage zeigt, dass der Wohnraummangel in der Region Stuttgart zunehmend als Hemmschuh für den Arbeitsmarkt wahrgenommen wird. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, da bezahlbarer Wohnraum oft fehlt. Viele Unternehmen reagieren bereits, indem sie ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Wohnungssuche unterstützen, sei es durch den Kauf von Immobilien oder die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse. Besonders gefragt sind schnelle und praktikable Lösungen wie beispielsweise die An- und Weitervermietung von Bestandsimmobilien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Wohnraummangel nicht nur zu Kündigungen oder reduzierten Arbeitszeiten führt, sondern auch die Attraktivität von Unternehmen beeinträchtigt. Langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation könnten somit ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Region sein.
Die Politik sollte Maßnahmen in Erwägung ziehen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken, da dieser die Fachkräftesuche zunehmend erschwert. Eine Überprüfung und mögliche Senkung der Baukosten sowie die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind dringend erforderlich. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, Leerstände in Büroimmobilien verstärkt für Wohnzwecke zu nutzen und das Baurecht entsprechend anzupassen. So könnten Unternehmen langfristig die nötigen Fachkräfte gewinnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Tipp für Sie:
Für vertiefende Einblicke empfehlen wir unseren Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen, darin finden Sie auch interessante Best-Practice-Beispiele!

Und werfen Sie einen Blick auf die Vorschläge und Anregungen, die wir in unserem IHK-Impulspapier für Politik und Verwaltung zusammengefasst haben.
Stand: Januar 2025

Regelungen des FEG 2.0

Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von internationalen Fachkräften. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), bietet aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden 2023 beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann allerdings keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp: IHK-Seminare zum FEG 2.0

Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung und Erhöhung des Kontingents sowie durch die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 48.300 Euro) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 45,3 Prozent (2025: 43.759,80 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern ist die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer hat sich nichts geändert. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt in Höhe von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 43.470 Euro) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:
Laut BA wird pro Kalenderjahr ein Kontingent in Höhe von 25.000 festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder nach der Berufserfahrenen-Regelung 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Magazin Wirtschaft

Vom Traum zum Dream-Bowl

Ursprünglich war ich Techniker bei IBM. Als die Firma in den 90ern Stellen abbaute und jedem, der ging, eine ordent­liche Abfindung gewährte, habe ich die Chance ergriffen und mit dem Geld eine kleine Transportfirma gegründet. Da ich sehr gern bowlte, träumte ich aber schon damals von einem eigenen Bowling-Center.
Als ich erfuhr, dass in Fellbach solch ein Center angeboten wurde, habe ich mich deshalb gleich beworben. Allerdings sollte es zunächst nur verpachtet werden. ­Außer­dem war die Finanzierung ­schwierig und das Center schon sehr in die Jahre gekommen: Auf den Bahnen konnte man den Lack mit der Hand abziehen und die ­Kugeln hatten solche Macken, dass es schon gefährlich wurde.

80 Prozent mehr Umsatz in kürzester Zeit

Fast zwei Jahre habe ich rumgemacht, bis ich endlich Besitzer war. Dann wurde ­renoviert und 1996 eröffnet. Innerhalb kurzer Zeit stieg der Umsatz um 80 Prozent verglichen mit dem Vorbesitzer. 2002 habe ich mich darum entschlossen, alles zu entkernen und neu zu machen.
Damals hatte ich schon das zweite ­Center eröffnet. Ich wohne ja in Holzgerlingen und bin immer wieder von Leuten aus der Gegend angesprochen worden, die gern bowlen wollten. Schließlich bin ich auf die Stadt Böblingen zugegangen, denn neben dem Bahnhof Goldberg gab es ein komplett freies Gelände. Ich erhielt den Zuschlag, weil die Stadt hoffte, ihr Bahnhofs-Parkhaus so auch abends auslasten zu können. Diesmal war die Finanzierung deutlich leichter, weil Fellbach gezeigt hatte, dass mein Konzept funktioniert.

Das neue Center schlug ein wie eine Bombe

Tatsächlich hat das neue Center eingeschlagen wie eine Bombe. Schon bei der Eröffnung standen die Leute Schlange. Im Grunde ist das bis heute so: Im Winter haben Sie hier keine Chance, wenn Sie nicht vorher reservieren. Das, obwohl wir 22 Bahnen haben.
Es kommen nicht nur Privatleute, sondern auch viele Firmen. Für die ist es toll, dass sie das gesamte Programm hier bei uns durchführen können, ohne die ­Location zu wechseln. Wir haben nämlich auch eine sehr gute Küche. Außer dem Fingerfood gibt es da nichts aus der Büchse – alles ­machen wir selber, inklusive Spätzle und Soßen. Das hat sich herumgesprochen. Sogar aus der Schweiz kommt ein Gästepaar einmal im Monat zum Essen. Die bowlen gar nicht, wie überhaupt viele unserer ­Gäste nur wegen der guten Küche kommen.
2005 eröffnete ich ein weiteres Center, diesmal in Metzingen. Die Boss-Verantwortlichen waren auf mich zugekommen, weil sie Bowlingbahnen in ihrem Spielcenter haben wollten. Sie haben mir ordentlich geschmeichelt: „Nur Sie wissen, was man tun muss, damit das ein Erfolg wird.“ Schließlich habe ich mich breitschlagen lassen, obwohl ich auch so schon genug zu tun hatte. 2018 habe ich diese Niederlassung an den dortigen Center­leiter übergeben.

Deutsche Meisterschaften…

2007 fanden die Deutschen Bowling-Meisterschaften hier in Goldberg statt. Die Verantwortlichen waren so ­begeistert, dass sie unbedingt ein solches Center in München haben wollten. Ich habe dann halb im Scherz gesagt, „wenn ihr ein geeignetes Grundstück findet, mach‘ ichs“. Die haben das ernst genommen und in Unterföhring einen Bauplatz gefunden.

… und die Weltmeisterschaft!

Das wollte ich dann richtig groß haben: 52 Bahnen – ohne Pfeiler dazwischen – und Platz für bis zu 800 Personen. 20 Millionen habe ich dafür in die Hand genommen, aber es hat sich gelohnt. 2010 fanden dort die Weltmeisterschaften statt, die ersten seit 1966 in Deutschland. So eine schöne WM hat es noch nie gegeben, lautete danach die einhellige Meinung. Seither fanden im Münchner Dream-Bowl schon mehrere Europameisterschaften statt.
Wenn ihr ein geeignetes Grundstück findet, mach‘ ichs
Mittlerweile sind zwei meiner drei Kinder in die Firma eingestiegen und wir haben 160 Mitarbeiter, davon 70 fest. In München ist mein Sohn Martin Center­leiter, in Böblingen und in Fellbach übergebe ich nach und nach an meine Tochter Carina. Beide haben vorher eine externe Lehre gemacht, damit sie etwas in der Hand haben und damit sie wissen, wie es woanders zugeht.
Meine 14-jährige Enkelin ist auch schon begeisterter Bowling-Fan und Mitglied der Württembergischen Jugendmannschaft. Mal sehen, ob sie in meine Fußstapfen tritt.
Aufgezeichnet von Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen
Magazin Wirtschaft

Bloss nichts wegwerfen

Von außen sieht es aus wie eine Kneipe, von innen wie eine Galerie. Stimmt beides und trotzdem: das Wesen des Bistros Alt Gerlingen erkennt man erst, wenn man seine Chefin kennen­gelernt hat. Leyla Aydin ist nämlich nicht nur Wirtin, Künstlerin und Galeristen, sie hat auch eine Botschaft.
Die Kunstwerke sind bunt und echte Hingucker, schon allein wegen des ­Materials, aus denen sie bestehen. Aydin fertigt ihre Skulpturen und Bilder nämlich aus dem, was man normaler­weise in die gelbe Tonne wirft. Die vierfache ­Mutter und Großmutter und gläubige Muslima möchte damit das Bewußtsein für Nachhaltigkeit stärken.
„Das kann man doch nicht wegwerfen“, ist einer von Aydins Lieblingssätzen, wenn sie ihre Schätze zeigt: Kaffee­bohnenbeutel voll 3-D-Drucker-Abfällen, kniehohe Vasen gefüllt mit Kronkorken und Teelichthüllen, Stapel von CDs, Wollreste, alte Armbanduhren oder Autofelgen, um nur einige zu nennen.

Kunst vom Keller bis zum Dach

Die Werke, die daraus entstehen, füllen die Wände und Treppen ihres Bistros vom Keller bis zum Obergeschoss, WCs inklusive. Einen Teil verkauft sie aber auch – gern an diejenigen, die ihr das ­Material gebracht haben. Auf eines aber legt sie ganz großen Wert: „Immer mit Quittung, ich bin ein Gewerbebetrieb.“
Angefangen hat alles 2006, als das Bistro Alt Gerlingen mal wieder leer stand. Mehrere Pächter hatten sich an dem verwinkelten Gasthaus gegenüber vom Gerlinger Rathaus versucht und waren gescheitert. Aydin, die 1974 als Teenager nach Deutschland gekommen war, arbeitete damals im Kleiderladen des Roten Kreuzes gleich um die Ecke. Die Kollegen ermutigten die umtriebige Frau, sich als Wirtin zu versuchen. Zusammen mit Ehemann Esref übernahm die temperamentvolle und kommunikative Frau das Bistro.

Ein Missgeschick wird zur Initialzündung

Unter den Gästen war ein Künstler. Er bat Aydin, das Bistro für eine Ausstellung seiner Bilder nutzen zu dürfen, was ihm die Gastronomin gern erlaubte. Doch dann ereignete sich ein Missgeschick, das ihr weiteres Leben umkrempelte. Eines der Bilder fiel nämlich von der Wand und wurde dabei beschädigt. Der Künstler wollte es entsorgen, hatte aber die Rechnung ohne die Wirtin ­gemacht: „Das ist doch zu schade zum Wegwerfen, da kann man doch noch was draus machen“, war sie überzeugt und fing gleich damit an. Sie suchte verschiedene Materialien zusammen, denen ­eigentlich dasselbe Schicksal zugedacht war wie dem kaputten Bild, und schuf ­etwas ­Neues – zur großen Begeisterung des Künstlers.
Die Natur verlangt von uns, dass wir sie schützen
Seither lässt sich Leyla Aydin von Verwandten, Freunden und Fans Dinge schenken, die andere wegwerfen würden. „Nur gefährlich, verderblich oder schmutzig darf es nicht sein“, schränkt sie ein. Die Spenden kommen teils von weit her: Briefe auf Chinesisch zeigt sie in ihrem Aktenordner, ein Briefumschlag aus Halle liegt auf dem Tisch und ­daneben steht ein Papprohr mit Absender in ­Alaska. Alle gehören zu ihrem großen Freundeskreis. Im Minutentakt fallen Namen – immer mit „mein lieber ...“ oder „meine liebe ...“.

Ihre Ideen treiben Aydin schon morgens aus dem Bett

Woher hat sie ihre Ideen? „Ich wache ­morgens auf und es treibt mich aus dem Bett und dann weiß ich, wie ich etwas gestalten muss“, erzählt sie. Viel geschlafen hat sie dann nicht, denn das Alt Gerlingen kennt keinen Ruhetag, sondern hat täglich von 10 Uhr bis Mitternacht geöffnet, freitags und samstags sogar bis 1 Uhr. Wobei sich die Kreativität nicht auf Kunst beschränkt. Es gibt auch Events, zum Beispiel eine türkische Weinprobe.
Vor einigen Jahren hatte Aydin eine Ausstellung im Ludwigsburger Kreishaus unter dem Titel „Kunst als Recycling“. Auch Schulkinder hatte sie schon zu Gast, mit denen sie gebastelt hat, um sie für den Wert der Dinge zu sensibilisieren. Zu gerne würde sie beides noch öfter ­machen: Workshops für Kinder und ­Jugendliche und Ausstellungen. Alles um im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar zu machen, „die Natur verlangt von uns, dass wir sie schützen“.
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft, für Rubrik Menschen und Ideen
Auswertung Energiewendebarometer 2024

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK- Energiewende-Barometer, mit dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft abbildet.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Vor allem der Abwanderungstrend bei den Industrieunternehmen verfestigt sich. Aktuell erwägen vier von zehn Industriebetrieben, ihre Produktion am Standort Deutschland wegen der Energiesituation einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei den Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern denken inzwischen sogar mehr als die Hälfte darüber nach.
„Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist stark beschädigt. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen. Das gilt insbesondere für die Industrie”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. „Während in den Jahren vor 2023 viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen zuletzt aus ihrer Sicht deutlich die Risiken.“

Die zentrale Frage des Energiewende-Barometers ist: “Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?”

Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewendebarometers. Nur im Vorjahr lag der Wert mit minus 27 noch niedriger. In den ersten zehn Jahren seit Erhebung des Energiewendebarometers im Jahr 2012 hatte sich der Stimmungswert immer in der Bandbreite zwischen plus 1 und minus 13 bewegt. Aktuell bewertet die energieintensive Industrie die Energiewende mit einem Durchschnittswert von minus 34 am kritischsten. Insbesondere in den traditionell starken Industrieregionen im Westen und Süden überwiegen die Sorgen über zuverlässige Energieversorgung und Standortkosten. Aber auch sämtliche andere Branchenwerte befinden sich im Minus.
Die im Vorjahresvergleich leicht besseren Barometerwerte beruhen vor allem auf den Rückmeldungen der Dienstleister.
„In den bisherigen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen die Unternehmen keine Grundlage für eine Entwarnung”, so Dercks. „Die Betriebe erkennen weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Bedeutung der Schlüsselbranche Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind das deutliche Alarmzeichen.“
Leider habe die Bundesregierung auch in ihrer neuen Wachstumsinitiative nachhaltige Lösungen des Energieangebots und der Energiepreisfrage völlig ausgespart.
“Für viele Betriebe aus der Industrie ist das aber derzeit die entscheidende Standortfrage”, so Dercks. “Wer das nicht auf dem Schirm hat, kann irgendwann der Deindustrialisierung unseres Landes nur noch zusehen. Noch stehen wir am Anfang dieses Prozesses, und die Politik kann gegensteuern. Aber die Uhr tickt.”

Energiewende verstärkt Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 21 Prozent im Jahr 2022 über 32 Prozent 2023 auf jetzt 37 Prozent. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industriebetrieben mit 500 oder mehr Beschäftigten. Hier hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 und 43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 51 Prozent erhöht.

Energiekosten als Investitionsbremse

Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So geben mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Ein Viertel kann sich nach eigenen Angaben mit weniger Mitteln im Klimaschutz engagieren, und ein Fünftel der Industrieunternehmen muss Investitionen in Forschung und Innovation zurückstellen. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. „Neben der geplanten Produktionsverlagerung besteht hier eine weitere akute Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Wenn die Unternehmen selbst nicht mehr in ihre Kernprozesse investieren, kommt das einem Rückbau auf Raten gleich“, so Dercks.

Bürokratie und fehlende Planbarkeit als Transformationshemmer

Bei den konkreten Transformationshemmnissen liegen zu viel Bürokratie eng gefolgt von fehlender Planbarkeit auf den ersten Plätzen. Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. „Die Unternehmen sehen sich mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis viel Zeit und damit Ressourcen kosten und dann für Transformation und Innovation fehlen“, so Dercks. „Das beabsichtigte Gegensteuern der Bundesregierung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen schlägt sich bislang nicht spürbar in der betrieblichen Praxis nieder. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dann auch eindeutig, dass die Politik bisher weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt.“

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Dercks: "Die Rückmeldungen zeigen, dass ein Weiter-so gefährlich ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Unternehmen erwarten daher von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung.“ So wird beispielsweise die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger. Beim Thema Verlässlichkeit sind für vier von fünf Unternehmen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen ein zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff. Fast zwei Drittel der Unternehmen fordern daher hier Planungssicherheit.
„Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen jetzt eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen”, so Dercks. „Für rund 80 Prozent der Betriebe ist dabei die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung.”
Quelle: DIHK
Die vollständige Auswertung des Energiewendebarometers finden Sie auf der Website der DIHK.
Ecocockpit

Die Erstellung einer CO2-Bilanz: Wie geht das eigentlich?

Was ist der Unterschied zwischen einer CO2-Bilanz und einer Treibhausgasbilanz?


Eine CO2-Bilanz betrachtet nur die Emissionen von Kohlendioxid (CO2), die durch die Aktivitäten eines Unternehmens entstehen. Im Gegensatz dazu erfasst eine Treibhausgasbilanz alle relevanten Treibhausgase, wie Methan (CH4), Lachgas (N2O) und Fluorkohlenwasserstoffe (FKW). Diese verschiedenen Gase werden in CO2-Äquivalente umgerechnet, um ihre Gesamtauswirkungen auf das Klima darzustellen. Während die CO2-Bilanz also nur einen Teil der Emissionen abdeckt, bietet die Treibhausgasbilanz einen umfassenderen Überblick über alle klimawirksamen Emissionen eines Unternehmens.


Warum lohnt es sich, eine Treibhausgasbilanz erstellen?


Eine Treibhausgasbilanz ist für viele Unternehmen mittlerweile unumgänglich. Die Gründe sind vielfältig:
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  • Inanspruchnahme Nachhaltigkeitsbonus
  • Anforderungen von Banken
  • Eigenes Interesse
  • Kundenanforderungen
  • Anforderungen von Fördermittelgebern
  • Nachhaltigkeitsbericht
  • Managementsysteme
  • Basis für Produkt- und Prozessoptimierung


CO₂-neutral, Treibhausgasneutral, Klimaneutral – Wo sind die Unterschiede


CO₂-neutral


CO₂-neutral bedeutet, dass das eigene Handeln in Wirklichkeit oder rechnerisch (z.B. durch Kompensation) keinen Anstieg der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre verursacht. Dies kann durch Reduktion der eigenen Emissionen und/oder durch Kompensationsmaßnahmen wie Aufforstung erreicht werden.


Treibhausgasneutral


Treibhausgasneutralität bedeutet, dass alle Treibhausgase berücksichtigt werden, nicht nur CO₂. Dies erfolgt gemäß dem Standard des Greenhouse Gas Protocols und wird oft mit dem Begriff „Netto-Null“ gleichgesetzt.


Klimaneutral

Klimaneutralität bedeutet, dass das (eigene) Handeln in Wirklichkeit oder rechnerisch keine Auswirkungen auf das Klima hat. Dies umfasst nicht nur die Atmosphäre und Treibhausgase, sondern alle klimarelevanten Faktoren. Der Begriff ist noch nicht normiert und wird oft missverständlich verwendet, was zu Greenwashing führen kann.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.


Wie werden Emissionen eingeteilt: Scope 1, 2 und 3


Scope 1: Direkte Emissionen


Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die auf dem Unternehmensgelände und unternehmenseigenen Betriebsmitteln entstehen. Dazu gehören beispielsweise Emissionen aus Verbrennungsprozessen, wie die Nutzung von Erdgas für Heizung oder Produktionsprozesse, sowie das Entweichen von Treibhausgasen aus industriellen Prozessen. Außerdem sind auch eigene Verbrenner-Fahrzeuge hier zu bilanzieren. Diese Emissionen fallen unmittelbar in die Verantwortung des Unternehmens und können durch interne Maßnahmen direkt beeinflusst werden.

Scope1

Scope 2: Indirekte energiebezogene Emissionen


Scope 2 umfasst die indirekten energiebezogenen Emissionen, die außerhalb des Unternehmens entstehen, aber durch den Energieverbrauch des Unternehmens verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus der Produktion von zugekauftem Strom und Fernwärme. Obwohl diese Emissionen nicht direkt auf dem Unternehmensgelände entstehen, sind sie durch den Energieverbrauch des Unternehmens bedingt und können durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energien reduziert werden.

scope2

Scope 3: Weitere indirekte Emissionen


Scope 3 umfasst alle weiteren indirekten Emissionen, die aus Vor- und nachgelagerten Prozessen resultieren. Diese Emissionen entstehen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens, sowohl in der Vorkette (Upstream) als auch in der Nachkette (Downstream). Beispiele für Scope 3 Emissionen sind Emissionen aus der Produktion der zugekauften Materialien, Transport und Logistik sowie die Nutzung und Entsorgung der Produkte durch den Endverbraucher. Die Berücksichtigung von Scope 3 Emissionen ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens.
Scope3


Bilanzierungsansätze und Grenzen


Gate-to-Gate


Der Gate-to-Gate-Ansatz betrachtet ausschließlich die Emissionen, die auf dem Werksgelände eines Unternehmens entstehen. Diese Herangehensweise konzentriert sich auf die direkten und indirekten energiebezogenen Emissionen innerhalb der Unternehmensgrenzen, also Scope 1 und Scope 2. Dieser Ansatz ist nützlich für eine fokussierte Analyse der unternehmenseigenen Emissionen und bietet eine klare Basis für interne Optimierungsmaßnahmen.


Cradle-to-Gate


Der Cradle-to-Gate-Ansatz erweitert die Betrachtung auf die gesamte Vorkette und das Unternehmen selbst. Dabei werden alle Emissionen berücksichtigt, die von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zum Verlassen des Werksgeländes entstehen. Dies umfasst sowohl Scope 1 und Scope 2 als auch die relevanten Scope 3 Emissionen aus der Vorkette. Dieser Ansatz bietet eine umfassendere Sicht auf die Umweltauswirkungen der Produktion und ermöglicht eine tiefere Analyse und Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette.


Cradle-to-Grave


Der Cradle-to-Grave-Ansatz betrachtet die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Verwertung. Dieser Ansatz umfasst die Emissionen der gesamten Vorkette, der Produktion (Scope 1 und Scope 2) sowie die Emissionen, die während der Nutzung und der Entsorgung des Produkts entstehen (Scope 3). Dadurch wird eine ganzheitliche Perspektive auf die Lebenszyklusemissionen eines Produkts ermöglicht.


Das kostenfreie Tool des BWIHK: Ecocockpit


Einfache und detaillierte Bilanzierungsmöglichkeiten


Das Ecocockpit-Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einfach und niederschwellig einen ersten Überblick über Ihre betrieblichen Treibhausgasemissionen in den Scopes 1, 2 und 3 zu verschaffen. Für Fortgeschrittene ermöglicht es bereits tiefgehende und detaillierte betriebliche Klimabilanzen, die in Zertifizierungen einfließen können. Zudem bietet das Werkzeug vielfältige Auswertungsmöglichkeiten. Damit können Sie betriebliche Prozess- und Produktemissionen bewerten, die Hauptemittenten identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten erschließen.


Orientierung an anerkannten Standards


Das kostenfreie Tool orientiert sich an den Bilanzierungsstandards des „Greenhouse Gas Protocols“, nutzt ausschließlich anerkannte Datenbanken zur Berechnung der CO2-Äquivalente und legt den Fokus auf die innerbetrieblichen Emissionen. Das Ecocockpit erfasst neben den energie- auch die materialbedingten CO2-Emissionen, um eine Handlungsgrundlage für ressourcenschonende und Energieeffizienzmaßnahmen zu liefern.


Einfache Erstellung Ihrer CO2-Bilanz


Das Ecocockpit ist die kostenfreie Lösung zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks. Erstellen Sie mit dem Ecocockpit in wenigen Schritten die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens (CCF) und Ihrer Produkte (PCF). Identifizieren Sie unkompliziert und praxisnah Ihre CO2-Treiber im Unternehmen und leiten Sie Maßnahmen zur Reduzierung ab.
Magazin Wirtschaft

So werden Sie Sachverständiger

Die Welt wird immer komplizierter. In fast allen Bereichen braucht man heute Spezial­kenntnisse, um etwas beurteilen und bewerten zu können: Solche Sachverständige sind nicht nur in der Wirtschaft gefragt, sondern auch bei Gericht.
Zwar ist der Begriff „Sachverständiger” in Deutschland nicht geschützt, doch es gibt eine Hierarchie der Qualifikationen. Auf der höchsten Stufe steht die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dieses Siegel zu verleihen, ist unter anderem Aufgabe der IHKs. So sind aktuell in der IHK Region Stuttgart 234 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt.

Das muss man mitbringen, um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden

Falls Sie selber über besonderen Sachverstand verfügen, bietet Ihnen unsere IHK die Möglichkeit, sich in mehr als 250 Sachgebieten zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen zu lassen. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Vereidigung. Alternativ können Sie das Mentoren­programm des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen, um von erfahrenen Profis zu lernen.
Die wichtigste Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Sie deutlich überdurchschnitt­liche Fachkenntnisse und Erfahrung in ­Ihrem Sachgebiet mitbringen, selbst in dessen Randbereichen. Dazu kommen noch persönliche Voraussetzungen, vor allem die Unparteilichkeit.
Ihre Ausbildung spielt hingegen keine Rolle. Als Autodidakt können Sie diesen Weg genauso gehen wie als promovierter Ingenieur. Auch das Alter ist nicht relevant.

So läuft die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ihre fachliche Eignung können Sie durch Zeugnisse, Zertifikate von Fortbildungen und insbesondere durch bereits erstellte Gutachten nachweisen. Die persönliche Eignung wird unter anderem anhand Ihrer wirtschaftlichen Situation und eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft. Es ist wichtig, potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit ausschließen zu können.
Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. In der IHK Region Stuttgart gibt es sie für zahl­reiche Sachgebieten, von A wie Aufzug über viele Themen rund um Immobilien und Gebäude oder die Bewertung von KMU bis zu T wie Trinkwasserhygiene. Gehört Ihr Sachgebiete nicht dazu, stehen die IHK-Fachgremien im gesamten Bundesgebiet bereit.
Die Überprüfung umfasst die Bewertung der eingereichten Gutachten und eine mündliche Überprüfung. Je nach Fachgebiet kommt noch eine schriftliche oder eine praktische Prüfung dazu.

Sachverständige werden bundesweit nachgefragt

Nach der Bestellung werden Sie im ­bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet. Das verschafft Ihnen Sichtbarkeit bei potenziellen Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und Unternehmen, aber auch bei Privatpersonen. Gemäß der Zivil­prozessordnung (ZPO) sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zudem in Gerichtsverfahren zu bevorzugen.
Die Erstbestellung als Sachverständiger kostet derzeit circa 800 Euro. Die Überprüfung durch das Fachgremium ver­ursacht – abhängig vom Gebiet – zusätzliche Kosten von 500 bis 3.000 Euro. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums. In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.
Wenn Sie also in ihrem Fachgebiet über besondere Expertise verfügen, bietet die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, ihren beruflichen Horizont zu erweitern und einen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Es ist eine Investition in die Zukunft, die sich auszahlt.
Interesse geweckt??? Möchten Sie selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden? Dann wenden Sie sich an unseren Autor und Leiter Sachverständigenwesen.

Tim Stern, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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IHK-Fachkräftegipfel am 28.06.2024

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen
Bürokratie-Tool startet durch

IHK unterstützt Land mit KI-Tool beim Bürokratieabbau

Die überbordende Bürokratie ist eines der Topthemen, welches die Unternehmen im Land beschäftigt und behindert.
Jetzt geht es mit vereinten Kräften der lästigen Bürokratie an den Kragen. Die Partner der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, zu denen auch die IHK Region Stuttgart gehört, rufen Unternehmen und Verbände auf, lästige Bürokratie, inbesondere Dokumentations- oder Berichtspflichten aus dem Landesrecht zu melden – und nutzen dafür unser Rückmeldetool buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de.
„Im Interesse unserer Mitgliedunternehmen und der regionalen Wirtschaft haben wir das Ziel ‚Bürokratieabbau‘ schon länger und sehr präsent auf der Agenda,“ sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Die immer größer werdende Regulierungsdichte und die dadurch entstehenden Bürokratieausgaben sind Kostentreiber für unsere Unternehmen, und damit ein Wettbewerbsnachteil. Um konkret zu handeln, haben wir bei der IHK Region Stuttgart technische Tools entwickelt, die jetzt auch künstliche Intelligenz nutzen, um konkrete Beispiele unter die Lupe zu nehmen und daraus systematische Lösungsansätze zu entwickeln. Gerne unterstützen wir das Land mit unseren Programmen. Je mehr Rückmeldungen aus den Betrieben in unsere Tools fließen, desto schneller und besser können wir Lösungsansätze erarbeiten.“
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel IHK-Bürokratiecheck.
Jetzt sind die Unternehmen gefragt: Also nicht zögern und überflüssige Bürokratie direkt melden: buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de
5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen

Praktikumswochen 2025 - Infos für Betriebe

Auch 2025 finden die landesweiten Praktikumswochen statt und Sie haben erneut die Möglichkeit junge Talente kennenzulernen! Nutzen Sie die Praktikumswochen in Baden-Württemberg, um ohne großen Zusatzaufwand interessierte Schülerinnen und Schüler als Fachkräfte von morgen zu gewinnen.

Was sind die Praktikumswochen?

Während der Praktikumswochen Baden-Württemberg können Sie als Unternehmen an ausgewählten Tagen Schülerinnen und Schüler in Tagespraktika kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an selbst ausgewählten Tagen jeweils in ein anderes Unternehmen hineinzuschnuppern.
Sie als Unternehmen geben an, wann und für welche Berufsfelder Sie Tagespraktika anbieten. Danach bekommen Sie von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für Ihre Berufsfelder zu den von Ihnen festgelegten Terminen interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikumsvorschlag angenommen und die Praktikantin bzw. der Praktikant erhält automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag. Ihr Unternehmen – egal ob groß oder klein – profitiert vom geringen Verwaltungsaufwand und der guten Planbarkeit der Praktikumstage.

Wann finden die Praktikumswochen statt?

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg finden 2025 in folgendem Zeiträumen statt:
  • 31.03. bis 25.04.2025 (Osterferien und den beiden Schulwochen zuvor)
  • 13.10. bis 31.10.2025 (Herbstferien und den beiden Schulwochen zuvor)

Anmeldung und Ablauf

Auf der Aktionswebseite können Sie ab sofort Ihre Praktikumsangebote für 2025 eintragen.
Mehr Informationen zum Ablauf sowie ein Erklärvideo finden Sie auf der Webseite der Praktikumswoche

Ansprechpartner

Bei Fragen und Anliegen zur Anmeldung und Durchführung der Praktikumswochen können Sie sich gerne an support@praktikumswoche.de wenden.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler und für Unternehmen kostenfrei. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen und an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse.

Unternehmenssprechstunden via Zoom

Um Ihnen das Konzept sowie die Abläufe der Praktikumswoche vorzustellen, werden an mehreren Terminen “Unternehmenssprechstunden” angeboten. Hier haben Sie die Möglichkeit all Ihre Fragen zu stellen und Best Practice Beispiele kennenzulernen.
Das bereits erfolgreich laufende Angebot “erlebe Berufe” im Landkreis Ludwigsburg bleibt bestehen und ist über eine direkte Verlinkung auch von der neuen landesweiten Plattform zu erreichen, so dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Rückblick auf 2024

2024 beteiligten sich bereits 2.700 Unternehmen in ganz Baden-Württemberg und es fanden über 7.500 Praktikumstage statt. Dabei gaben 84% der teilnehmenden Schüler an, dass sie sich eine Ausbildung in einem der besuchten Unternehmen vorstellen können. In der stetigen Weiterentwicklung konnten auch Herausforderungen wie die Verbindlichkeit der Teilnehmenden stark gesteigert werden.

Gasversorgung

Ak­tu­el­le La­ge der Gas­ver­sor­gung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Einschätzung zur Gasversorgung jeden Donnerstag im Lagebericht.
Die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Im Falle einer Gasmangellage übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers.

Notfallplan

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene.
Die beiden ersten Stufen werden jeweils durch Presseerklärung des BMWK ausgerufen. Die Bundesnetzagentur ist darauf vorbereitet, jederzeit in das Krisenteam einzutreten und dort den stellvertretenden Vorsitz zu übernehmen.
1. Frühwarnstufe
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Auch hier können die in der Frühwarnstufe genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden.
3. Notfallstufe
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z. B. Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Ausrufen der Notfallstufe

Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als Bundeslastverteiler ein. Zur Bewältigung einer Gasmangellage kann der Bundeslastverteiler als eine von mehreren Optionen eine ratierliche Kürzung von Gasmengen bei Letztverbrauchern anordnen.
Das Ziel einer ratierlichen Kürzung des Gasbezuges ist es, die Nachfrage an Gas zu reduzieren und dadurch den bestehenden Gas-Engpass zu beheben.
Adressiert werden von einer ratierlichen Kürzung mittels einer ratierlichen Allgemeinverfügung nur die ca. 40 000 Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem jährlichen Gasverbrauch von < 1,5 Mio. kWh und einer Ausspeiseleistung von < 500kW. Die größeren industriellen Gasverbraucher werden über die Sicherheitsplattform Gas individuell adressiert.
Die ratierliche Allgemeinverfügung ordnet an, dass RLM-Kunden ihren Gasverbrauch im Vergleich zum bisherigen Verbrauch um einen bestimmten Prozentwert reduzieren müssen. Dieser Grundsatz wird durch einige Ausnahmeregelungen flankiert, es gibt z.B. Ausnahmen für nach §53a EnWG geschützte Kunden und RLM-Kunden, deren Gasverbrauch vollständig in einem der besonders schützenswerten Produktionsbereiche liegt. Diese RLM-Kunden sind nach Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung an ihren Anschlussnetzbetreiber von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen.
Sollte eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen werden, wird diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben und durch Presseveröffentlichungen begleitet.
Achtung: Fragen zur Abschaltung können nur mit dem Gasversorgungsnetzbetreiber und BNetzA geklärt werden.
Näheres zur Wirkungsweise und wie Sie als Unternehmen die ratierliche Allgemeinverfügung umsetzen müssen, können Sie der Aufzeichnung unserer Webinare oder dem Informationsmaterial auf den Webseiten der Bundesnetzagentur entnehmen, die hier verlinkt sind.
(4) Weitere Links zu zusätzlichen Informationen:
Weitere Fragen per E-Mail an: anfragen-krisenorganisation@bnetza.de oder über das Kontaktformular.

Quelle: Die Bundesnetzagentur

Was können Unternehmen tun?

  • Treten Sie in den Austausch mit ihrem Gasversorgungsnetzbetreiber, um Abschaltszenarien zu besprechen.
  • Sparen Sie jetzt Gas und Strom ein. Schauen Sie sich dazu Ihre Prozesse an und optimieren Sie diese. Kostenfreie und neutrale Unterstützung erhalten Sie von den KEFF und TTM Kollegeninnen und Kollegen oder nutzen Sie unsere Checkliste.
  • Mit der Energiesparkampagne CleverLänd zeigt das Land Baden- Württemberg, wie jede und jeder im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen Beitrag dazu leisten kann. Viele kleine clevere Maßnahmen haben in der Masse ein großes Einsparpotential. Ziel ist es, über Tipps zum Energiesparen aufzuklären sowie Sparmaßnahmen zu identifizieren.
  • Prüfen Sie, ob ein Energieträgerwechsel (weg vom Gas „Fuel Switch“) möglich ist. Ist ein Wechsel möglich, muss dieser mit den zuständigen Behörden für Immissionsschutz besprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen kommt, ist noch offen.
  • Fuel Switch: Laut BW-Umweltministerium sind die Behörden informiert, pragmatisch vorzugehen. Sollte es trotzdem Problemfälle geben, steht das UM direkt zur Verfügung. (Vergleichbar hatte sich auch laut DIHK-Bericht das BMWK geäußert.) Sofern Ihnen Fälle bekannt sind, bei denen genehmigungsrechtliche Hürden einen schnellen Fuel Switch behindern, können diese also auch dem hiesigen UM gemeldet werden.
  • Bereiten Sie das Abschalten vor. Prüfen Sie eigene und fremde Prozesse und Ihre vorgelagerte Lieferketten (Gegebenenfalls gibt es auch Unterbrechungen Ihrer Lieferkette, durch Wegfall von Vorlieferanten).
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen

Tourismusfinanzierung Plus

Die Förderkonditionen der Tourismusfinanzierung Plus haben sich weiter verbessert und bieten verstärkte Anreize für Investitionen zur Qualitätssteigerung, besonders im Gastgewerbe. Unternehmen können dadurch etwa Baumaßnahmen kostengünstig umsetzen und erhalten mit einer Klimaschutzstrategie zusätzlich einen Nachhaltigkeitsbonus.

Verbesserte Konditionen beim Darlehensprogramm

Neben der Erhöhung des Tilgungszuschusses von sechs auf zehn Prozent soll auch der zusätzliche Nachhaltigkeitsbonus einen wichtigen Impuls zur ressourcenschonenden Planung und Umsetzung von Projekten geben.
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung z. B. Inneneinrichtungen können künftig ebenso über das Programm finanziert werden wie besonders innovative Systeme, z. B. KI-gestützte Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus wird die Investitionsquote bei Betriebsübernahmen von stillgelegten beziehungsweise von der Stilllegung bedrohten Betrieben von 50 auf 15 Prozent abgesenkt.
Die Tourismusfinanzierung Plus (TF Plus) kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden. Mit dem Förderprogramm können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU entsprechend der EU-Definition) aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss und einem Nachhaltigkeitsbonus erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb überwiegend dem Tourismus dient.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen des Gastgewerbes. Der Tilgungszuschuss im Rahmen des Darlehensprogramms TF Plus beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 Euro. Unternehmen mit einer Klimastrategie werden zusätzlich mit einem Nachhaltigkeitsbonus gefördert. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. Einzelheiten zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der L-Bank.

Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes

Es gibt viele Fördermöglichkeiten des Bundes, der EU und der Bundesländer, um touristische Unternehmen zu unterstützen – man muss sie nur finden. Zum Beispiel mit dem Förderwegweiser. Dafür wertete das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes mehrere tausend Fördermaßnahmen aus und glich diese mit branchentypischen Anforderungen von touristischen Unternehmen ab. Das Resultat ist eine Datenbank, die über 500 aktuelle Förderungen umfasst, speziell für den Tourismus. Hier geht es direkt zum Förderwegweiser.
Nächste Jobmesse am 23.05.2025

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Die nächste kostenfreie Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende findet am 23. Mai 2025 im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart, statt.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit unserem Anmeldeformular bis 9. Mai 2025 anmelden. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus und der Bundesagentur für Arbeit insgesamt elf Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse in den Jahren 2016 bis 2024 mit rund 5.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten/-innen zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Bezahlen im Internet

Elektronische Bezahlverfahren

Online-Shopping bringt viele Vorteile: die Kunden sparen beim Einkauf viel Zeit und die Verkäufer bekommen die Möglichkeit neue Märkte zu erschließen.

Online sicher bezahlen

Damit Sie im Online-Handel erfolgreich sein können, müssen Sie u. a. Kundenwünsche ansprechen und Ihre Käufer gut verstehen. Neben einem guten Angebot ist es zudem wichtig, bevorzugte Zahlungsmethoden anzubieten. Oft ist das nicht Vorhandensein eines bevorzugten Verfahrens ein Grund für den Kaufabbruch. Doch Sie sollen nicht wahllos Bezahlsysteme in Ihrem Shop anbieten. Werfen Sie bei diesen Bezahlverfahren immer zunächst einen Blick auf die Sicherheit. Einen ersten Überblick zu Online-Bezahlmethoden und den jeweiligen Sicherheitsstandards, finden Sie in diesem Artikel und in der Broschüre des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicher zahlen im E-Commerce“

Die beliebtesten Zahlungsmethoden

Angebote im Internet entwickeln sich sehr schnell weiter. Das gilt auch für die gängigen Zahlungsmetoden. Es gibt Verfahren, die in Ihrem Shop nicht fehlen sollten und die, die optional angeboten werden können. Nachfolgend finden Sie einen Überblick der „beliebtesten“ Zahlungsmethoden im deutschen Online-Handel.
Balkendiagramm Häufigste Bezahlarten im Onlinehandel in Deutschland
Quelle: Statista.de

Internet-Bezahlanbieter

Bei einem sogenannten Zahlungsdienst müssen die Käufer ihre Daten (Bankverbindung oder Kreditkartennummer) nicht bei jeder Transaktion eingeben. Diese Daten werden einmalig beim Anlegen eines Kontos bei dem Anbieter abgefragt und hinterlegt. Wenn ein Onlineshop einen Bezahlsystemanbieter unterstützt, werden die Kunden bei Auswahl des Bezahlsystems direkt auf dessen Webseite geleitet.
Dort melden sie sich an und bestätigen ihren Kauf. Der Bezahlsystemanbieter überweist die Zahlung an den Shop und zieht anschließend den Betrag von dem Bankkonto oder Kreditkarte des Käufers ein. Dieses Verfahren ist sehr beliebt (je nach Land gibt es unterschiedliche Präferenzen an die Anbieter). Allerdings müssen die Händler teilweise mit sehr hohen Kosten rechnen.

Kauf auf Rechnung

Diese Methode ist aus Kundensicht wohl eine der sichersten. Händler stehen aber vor dem Risiko von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen. Aktuell ist dieses Bezahlverfahren im deutschsprachigen Raum jedoch noch kaum verzichtbar.
SEPA-Lastschrift/Bankeinzug
Der Rechnungsbetrag wird direkt von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Dabei wird das Bankkonto üblicherweise erst beim Versand der Ware belastet. Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn der Händler bzw. Unternehmen gut gepflegte Kundenbeziehungen hat und der Kunde dem Unternehmen vertraut. Lastschrift/Bankeinzug ist für Händler/Unternehmen relativ unkompliziert. Allerdings besteht ein Risiko und ein damit verbundener Aufwand im Fall einer notwendigen Rücklastschrift.

Kreditkarte

Die Kreditkartenzahlung ist ebenfalls sehr beliebt: unter den Käufern sowie unter den Händlern/Unternehmen. Die Abwicklung der Zahlung ist für beide Seiten unkompliziert. Bei dieser Methode ist der Zahlungseingang dem Verkäufer garantiert. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, seine Zahlung zu widerrufen (im Fall von schadhafter oder nicht versendeter Ware).
Mit aktuellen Technologien wie 3D-Secure versucht man, Betrug zu verhindern. 3D-Secure ist ein Authentifizierungsverfahren, das es dem Kunden im E-Commerce ermöglicht, sich als rechtmäßiger Inhaber einer Karte zu authentisieren und eine mit der Karte verbundene Zahlung freizugeben. Wie dieser Authentifizierungsprozess aussehen soll (SMS, TAN, etc.) wird in der Regel von der Bank bestimmt. Obwohl letztlich ein Kreditkartenbetrugs-Risiko nicht komplett ausgeschlossen werden kann , ist dieses Verfahren sehr wichtig.

Vorkasse

Die meisten Käufer wählen diese Methode nur dann, wenn sie dem Unternehmen vertrauen. Sollten Sie in Ihrem Shop eine hohe Kundenfluktuation haben, ist es ratsam, mindestens ein weiteres Bezahlverfahren anzubieten.

Sofortüberweisung

Die Sofortüberweisung" ist ein Zahlungsdienst, der mit den gewohnten Daten vom Onlinebanking funktioniert und bei dem im Anschluss sofort per Überweisung bezahlt wird. Für die Nutzung dieser Methode ist keine zusätzliche Registrierung notwendig. Für Händler ist dieses Verfahren vorteilhaft, da die Bestellung erst dann bearbeitet wird, wenn die Zahlung auf dem Konto eingeht. Dies senkt das Risiko eines Rechnungsausfalls. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bezahldienst die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Bezahlprozesses prüft. Der Kauf wird automatisch abgebrochen, wenn auf dem Kundenkonto nicht genug Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Nachteilen gehört die Datenübergabe an den externen Dienstleister.

Bezahlfunktionen von Betriebssystemen

Die Bezahlfunktionen von Betriebssystemen (Apple Pay, Google Pay, etc.) zielt darauf ab, im Einzelhandel kontaktlos über "Near Field Communication" (NFC) an der Kasse zu zahlen. Allerdings können Kunden über die in der App hinterlegten Bankkonten auch im Internet zahlen. In beiden Fällen muss die Transaktion vom Konsumenten biometrisch (z. B. durch Fingerabdruck oder Gesichtsscan) oder über den Passcode des Smartphones bestätigt werden. Die Händler erhalten bei diesen Transaktionen keine Kundendaten, sondern nur die Information, dass die Zahlung erfolgt ist.

Einblicke in das Zahlungsverhalten in Deutschland erhalten Sie zum Beispiel in der Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2021“.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird. Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands, ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft. Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt. für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen. Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten. Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
Digitale AzubiCard

Digitale AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Zum Ausbildungsstart 2021 ist die IHK Region Stuttgart in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg mit der AzubiCard an den Start gegangen.

Was ist die AzubiCard?

Die kostenlose AzubiCard ist mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen, mit der Auszubildende in der Region Stuttgart aber auch deutschlandweit in den Genuss von Vergünstigungen kommen – etwa in Restaurants, Schwimmbädern, Kinos oder beim Shoppen.
Musteransicht der AzubiCard

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Stuttgart erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende.

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können jetzt Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren.
Eine Übersicht der deutschlandweiten Angebote finden Sie unter www.azubicard.de

So profitieren Unternehmen von der AzubiCard

  • Unternehmen präsentieren sich gezielt mit ihren attraktiven Angeboten und fördern so die regionale Wirtschaft
  • Auszubildende werden deutschlandweit auf Sie aufmerksam – vielleicht ist auch Ihre zukünftige Fachkraft dabei!
  • Setzen Sie ein Statement für die duale Ausbildung
  • Für die Präsenz auf der Homepage www.azubicard.de entstehen den Partnern keine Kosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und klicken auf „Anbieter werden”. Dort können Sie Ihr Angebot beschreiben und – falls vorhanden – Bilder dazu hochladen. Nach einer Prüfung wird Ihr Eintrag freigeschalten.

Häufige Fragen

Ist das Einstellen von Angeboten für Unternehmen kostenpflichtig?

Nein, für das Einstellen und die Präsenz auf der Homepage entstehen Unternehmen keine Kosten.

Muss ich Ausbildungsbetrieb sein?

Nein. Alle Unternehmen aus der Region Stuttgart können Angebote unter www.azubicard.de einstellen.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    1. das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    2. die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    3. die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.

Wo kann ich mein Angebot einstellen?

Alle Angebote müssen über www.azubicard.de eingestellt werden.

Wer kann die Angebote nutzen?

Deutschlandweit können alle Auszubildenen alle Angebote nutzen.
Verpackungsgesetz

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten.
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind: DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Fußball WM 2022

Werben mit der Fußball-WM 2022 in Katar

Am 20. November ist es wieder soweit: Das Großereignis Fußball-Weltmeisterschaft steht an. In diesem Zusammenhang gibt es etwa für Unternehmen der Tourismusbranche und Gastronomie, die Spiele der WM öffentlich übertragen möchten (Public Viewing) oder Betriebe, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM vermarkten wollen, einige rechtliche Regelungen zu beachten.
Die WM ist einerseits eine Veranstaltung der FIFA (Fédération Internationale de Football Association), andererseits ein Markenprodukt ihrerseits. Die FIFA ist alleinige Inhaberin etlicher Schutzrechte im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft.
So hat ausschließlich die FIFA die Hoheit über alle kommerziellen Rechte, wie z. B. Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte. Für Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit der WM betätigen möchten, ist daher Vorsicht geboten.
Der nachfolgende Artikel soll einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Rechtsfragen geben und dabei helfen, teure Abmahnungen zu vermeiden.

Werben mit der WM

Achtung: Nicht nur das offizielle Logo der FIFA ist markenrechtlich geschützt, sondern auch verschiedene Symbole und Wortkombinationen. So genießen u. a. der Pokal, das offizielle Emblem der WM sowie das Maskottchen und der Slogan “Now is all” kennzeichenrechtlichen Schutz. Außerdem sind die Begrifflichkeiten “FIFA World Cup Qatar 2022”, “FIFA Fußball-Weltmeisterschaft” oder “WORLD CUP” zu kennzeichnen. Die FIFA hat für die Nutzung Richtlinien auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt, dass es nur offiziellen Partnern, Sponsoren und Regionalen Unterstützern gestattet ist, mit den Schutzmarken zu werben, alle anderen Unternehmen müssen sich hierfür eine Lizenz einholen. Oftmals kann keine pauschale Aussage über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen getroffen werden, sodass es einer Prüfung auf marken- und wettbewerbsrechtliche Risiken im Einzelfall bedarf. Daher ist jeder Unternehmer, der - ohne ein Nutzungsrecht zu besitzen – für die WM werben möchte, gut beraten, sich vorab rechtlichen Rat einzuholen, da die FIFA die Verletzung Ihrer Rechte erfahrungsgemäß sehr genau prüft und Rechtsverletzungen auch nachgeht.
Einen groben Überblick über die geschützten FIFA-Marken können Sie einer Veröffentlichung der FIFA entnehmen.
Unternehmen ist es zudem nur dann gestattet, Produkte mit offiziellen Marken (“offizielle Lizenzprodukte”) zu entwerfen und herzustellen, wenn sie Inhaber von FIFA-Rechten sind bzw. die FIFA ihnen das Recht hierzu gewährt hat. Alle anderen Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Marken werben wollen, müssen bei der FIFA vorab eine Lizenz erwerben. Andernfalls ist es ihnen untersagt, mit den geschützten Marken zu werben oder Nachahmungen zu verwenden, die den Originalmarken zum Verwechseln ähnlich sind.
Neben der (teilweisen) Verwendung markenrechtlich geschützter Logos und Bezeichnungen ist auch jede Art von Werbung untersagt, die geeignet ist, eine unzulässige Geschäftsverbindung zur FIFA herzustellen. So darf beispielweise durch die Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen und Veranstaltungen nicht der irreführende Eindruck erweckt werden, das Unternehmen sei offizieller Partner, Sponsor oder Lizenznehmer der FIFA-Weltmeisterschaft. Es darf auch keine unlautere Rufnausnutzung oder -beeinträchtigung, Behinderung und Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr oder Verknüpfung mit der FIFA hervorgerufen werden. Aus diesem Grund ist zum Beispiel der Verkauf und die Verlosung von WM-Tickets (WM-Eintrittskarten) durch nicht-lizenzierte Anbieter verboten.
Unterdes kann Werbung unter Bezugnahme auf die Weltmeisterschaft zulässig sein, wenn die Werbeaussage einen rein beschreibenden Charakter hat und nicht gegen die “guten Sitten” verstößt. Zulässige Begriffe können z. B. sein: “Fan-Wurst”, “Weltmeister-Produkt” oder generelle Aussagen wie “Fußball in Katar”. Eine allgemeine dekorative Gestaltung von Schaufenstern oder Innenräumen von Gasträumen zum Thema Fußball (z. B. mit Fahnen, Bällen und Toren), die ohne die offiziellen FIFA-Symbole auskommt, ist ebenfalls erlaubt.

Verkauf von Merchandising-Produkten

Darüber hinaus bedarf auch der bloße Vertrieb von Merchandising-Produkten mit offiziellen FIFA-Marken oder Symbolen einer Lizenz. Entsprechende Gestattungen können bei der FIFA über die Kontakt-Adresse retail-licensing@fifa.org angefragt werden.

Public Viewing Veranstaltungen

Bei der Ausrichtung von Public Viewing Veranstaltungen gibt es ebenfalls viele Auflagen der FIFA zu beachten. Um WM-Spiele im TV oder auf einer Großleinwand als Public Viewing anzubieten, ist auch hier die Einholung einer Lizenz grundsätzlich verpflichtend. Es wird hierbei jedoch unterschieden zwischen “gewerblichen” Veranstaltungen, die eine kostenpflichtige Lizenz benötigen und “besonderen nicht gewerblichen” Veranstaltungen, die sich an mehr als 5.000 Zuschauer richten, bei denen eine kostenfreie Lizenz erforderlich ist.
Bei jeder gewerblichen Veranstaltung ist eine kostenpflichtige Lizenz notwendig. Von einem solchen gewerblichen Zweck wird bei einer Public-Viewing-Veranstaltung auszugehen sein, wenn für die Teilnahme eine direkte oder indirekte Eintrittsgebühr (z. B. durch erhöhte Speisen- und Getränkepreise) erhoben wird oder wenn durch die Veranstaltung anderweitige geschäftliche Vorteile (z. B. Sponsoring-Veranstaltungen) erzielt werden sollen. Die Kosten für eine notwendige Lizenz richten sich dabei nach der Anzahl der Events und der Zuschauerkapazität.
Das Reglement der FIFA in diesem Bereich ist komplex. Daher sollte sich jedes Unternehmen vorab genau über die Vorschriften erkundigen und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat zu den konkret geplanten Veranstaltungen einholen.
Wichtig: Für Public Viewing in an sich gewerblichen Einrichtungen wie Bars, Kneipen und Clubs, die keine direkten oder indirekten Eintrittsgelder für die Veranstaltung erheben, ist nach den Vorgaben der FIFA keine kostenpflichtige Lizenz erforderlich, wenn das Event nicht zu gewerblichen Aktionen (z. B. Sponsoring) genutzt wird. Hier sind die üblichen Regelungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe von Sportübertragungen zu beachten.
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat auf Ihrer Webseite ergänzende Informationen rund um rechtliche Fragen zur Fußball-WM in Katar zusammengestellt. Sie finden die Informationen unter folgenden Links:

Stand: November 2022

Neue Regelung

Mehrwegpflicht für To-go Verpackungen

Gastronomiebetriebe müssen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen anbieten. Dies schreibt das aktuelle Verpackungsgesetz vor, um Umwelt und Klima nachhaltig zu schützen.

Verpflichtende Mehrwegangebote

Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (sog. Letztvertreiber) sind mit dem neuen Verpackungsgesetz (§33, §34 VerpackG2) seit 1. Januar 2023 verpflichtet, zusätzlich eine Verpackung anzubieten, die mehrfach genutzt werden kann (Mehrwegverpackung).

Es kommt auf die Betriebsgröße an

Für größere gastronomische Betriebe gilt:
Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und mit einer Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmetern sind mit der neuen Regelung verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten.
Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmen:
Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es zumindest ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.
Weisen Sie Ihre Kunden und Kundinnen auf die Möglichkeit hin, z. B. mit Hilfe eines Aushangs.
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (Federführung Tourismus) haben hierfür zwei Vordrucke zum kostenlosen Download auf deren Seite entwickelt.

Merkblätter und Informationen

Das Infoblatt zur Verpackungsnovelle „Essen in Mehrweg“ gibt einen sehr guten Überblick für gastronomische Betriebe. Es bietet nicht nur eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, sondern beinhaltet auch praktische Tipps für die Umsetzung und ist in mehreren Sprachen downzuloaden.
Die Kampagne „Essen in Mehrweg“‘ ist eine gemeinsame Umsetzung von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e. V. und ECOLOG – Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH. Ein FAQ zum Thema Mehrweg finden Sie ebenfalls auf der Kampagnenseite.
Das DIHK-Merkblatt bietet umfassende und verständliche Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften.

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Seit 1. Juli 2022 besteht eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen von Letztvertreibern. Wichtig zu wissen: Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen also z. B. Imbisse und gastronomische Betriebe.
Registrierung
Erfolgt über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG).

Einwegkunststoffe sind verboten oder kennzeichnungspflichtig

Wegwerfprodukte wie Einwegbesteck, Trinkhalme oder Plastikteller sind bereits seit 3. Juli 2021 in Deutschland verboten – dies gilt auch für Styroporbehältnisse für den To-go Bedarf. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder.
Gastronomiebetriebe, Lieferservice oder Cateringunternehmen etc. dürfen ihre Lager- und Restbestände aufbrauchen! Die Bestandsregel soll eine sinnlose Vernichtung von gebrauchstauglicher Ware und der dadurch erst recht unnötigen Müllentstehung entgegenwirken.

Der IHK-Artikel zur Einwegkunststoffverbotsverordnung liefert weitere Informationen zum Thema!


Integration in den Arbeitsmarkt

Geflüchtete beschäftigen und ausbilden

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise, wenn Sie Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten. Umfangreiche Unterstützung bei der Ausbildung von Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte erhalten Sie durch die Kümmerer im Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“.
IHK Region Stuttgart

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“ Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden. Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls die bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten).
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht. Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Starkregengefahrenkarten der Stadt Stuttgart

Auch die Landeshauptstadt Stuttgart bietet auf Ihren Webseiten Informationen zum Thema Starkregen an. Dort sind neben allgemeinen Informationen auch beispielsweise Erklärfilme verlinkt, um das Thema anschaulicher zu gestalten. Zusätzlich hat die Landeshauptstadt Stuttgart für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten erstellt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Es können verschiedene Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem) für Überflutungstiefe, Überflutungsausdehnung und Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
Stand: Oktober 2024


Einwegkunststoffverbotsverordnung und Kennzeichnungspflicht

Einwegkunstoffprodukte: Verbote und Kennzeichnung seit Juli 2021

Seit 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten beziehungsweise zwingend zu kennzeichnen.

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff also sogenannte unter Oxidation abbaubare Kunsstoffe (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) dürfen diese Einwegprodukte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, seit 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Davon betroffen sind:
  • Wattestäbchen
  • Teller (beschichtete Papier- bzw. Pappteller fallen ebenso darunter)
  • Besteck
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher/-behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
In den Fragen und Antworten (FAQs) wird vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) erwähnt , dass ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber nach Inkrafttreten der Verordnung dennoch möglich sei. Damit können insbesondere durch die Corona-Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.

Alternativen zu den Kunststoffen:

Beispielsweise lassen sich Teller, Schüsseln und Lieferboxen aus Zuckerrohr oder Palmblättern herstellen. Beide Materialien haben den Vorteil, dass sie kompostierbar und sowohl hitze- als auch kältebeständig sind. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch Stabilität und Robustheit aus, sodass das Essen problemlos darin befördert werden kann. Als Einweg-Besteck eignen sich wiederum z. B. Gabeln und Löffel aus Holz oder Pappe. Und werden Einweg-Trinkhalme benötigt, bieten sich solche aus Papier oder Bambus an.
Weitere Informationen des BMU und entsprechende FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung finden Sie auf der Webseite des BMU.

Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderungen seit 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von kunststoffhaltigen Hygieneartikeln, Feuchttüchern, Tabakprodukten sowie Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen. Die Einweggetränkegetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Logos bereitgestellt.
Infolge dieser neuen Vorschriften ist es betroffenen Unternehmen seit 3. Juli 2021 untersagt, diese Artikel ungekennzeichnet in den Verkehr zu bringen.
Die Übergangsfrist für bereits produzierte, aber noch nicht gekennzeichnete Artikel, die mit einem nicht ablösbaren bestimmten Aufkleber weiter in den Verkehr gebracht werden durften, ist am 3. Juli 2022 abgelaufen.
Ab 3. Juli 2024 müssen zudem Deckel und Verschlüsse mit Getränkebehältern aus Kunststoff während der Verwendungsdauer fest verbunden sein.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung sowie eine umfassende FAQ-Liste zur Verordnung bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Der DIHK hat zusammenfassend ein Merkblatt mit allen relevanten Daten und Fakten erstellt.

EU veröffentlicht Guidelines und Piktogramme

Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoff-Artikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt. Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie hier.
Die entsprechenden Piktogramme (gibt es auch in Deutsch zur Auswahl) wurden von der EU-Kommission veröffentlicht und können heruntergeladen werden.
Stand: April 2023
IHK hilft

Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinem Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.
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Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann.

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und -berater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.

So kommen Sie als IHK-Mitglied ins Magazin Wirtschaft

Für Mitglieder der IHK Region Stuttgart gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Magazin Wirtschaft aufzutauchen. Die am häufigsten genutzten sind der Firmenreport und der Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen.

Firmenreport

Die Rubrik Firmenreport in der gedruckten Ausgabe des IHK-Magazin Wirtschaft oder in der Online-Ausgabe informiert über neueste Entwicklungen in den Unternehmen der Region Stuttgart. Da der Firmenreport zum redaktionellen Teil der Kammerzeitschrift gehört, unterliegen die veröffentlichten Meldungen journalistischen und presserechtlichen Regeln. So sind PR-Berichte und Werbung nicht möglich. Aus Platzgründen können wir leider auch nicht alle eingesendeten Nachrichten veröffentlichen und müssen eine journalistische Auswahl treffen. Dabei erhöhen attraktive Fotos erfahrungsgemäß die Veröffentlichungschancen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Gern können Sie die Veröffentlichung auch für Ihre Social-Media-Aktivitäten benutzen. Die Onlineveröffentlichung bleibt circa acht Wochen stehen, das gedruckte Magazin bleibt bis zum Ablauf des darauffolgenden Jahres im Online-Archiv sichtbar.
Grundbedingungen für die Erwähnung im Firmenreport ist, dass das Unternehmen Mitglied der IHK Region Stuttgart ist und dass die Neuigkeit, um die es geht, nicht länger als sechs Wochen zurück liegt.

Für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignet sind folgende Themen:
  • Neue Produkte und Dienstleistungen, die einen echten Innovationssprung enthalten
Das können sein:
  • neue Buchreihen, neue Automodelle, u.ä.
  • neue Geschäftsfelder
  • neue technologische Verfahren
  • Erzeugnisse und Leistungen, die von Wettbewerbern - zumindest in der Region - noch nicht angeboten werden
Außerdem:
  • große Investitionen
  • der Bau neuer Fabriken und Niederlassungen, möglichst in der Region
  • Großaufträge, die den Geschäftsverlauf beeinflussen
  • Produkte oder technische Verfahren, die einen Innovations- oder Designpreis gewonnen haben
  • außergewöhnliche kulturelle Leistungen
  • besondere Aktivitäten im Umweltschutz
  • originelle Wohltätigkeitsaktionen
Dagegen ist es leider nicht möglich, folgendes zu veröffentlichen:
  • Firmenportraits
  • Produktanpreisungen
  • Spezialwochen
  • Messebeteiligungen
  • Zertifizierungen
  • Tage der offenen Tür
  • Betriebsauflüge und -feste
Geburtstage, Dienst- und Firmenjubiläen veröffentlichen wir nicht im Firmenreport, sondern im Kalender.

Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen

Wenn Sie in den nächsten Monaten ein besonderes Firmenjubiläum oder als Geschäftsführer oder Prokurist ein Dienstjubiläum oder einen runden Geburtstag feiern und dieses gern im Magazin Wirtschaft veröffentlicht sehen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Das Magazin Wirtschaft erscheint jeweils zum Monatsanfang. Redaktionsschluss für den Kalender ist vier Wochen vorher.
Besondere Fimenjubiläen sind 25-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jähriges Bestehen u.s.w.
Dienstjubiläen werden veröffentlicht, wenn der leitende Mitarbeiter (Geschäftsführer, Prokurist) 25, 40, 45, 50 u.s.w. Jahre bei derselben Firma beschäftigt ist.
Geburtstage werden veröffentlicht, wenn sie "rund" sind, der Betreffende also 50, 60, 65, 70 u.s.w. Jahre alt wird.
Andere Firmennachrichten veröffentlichen wir im Firmenreport.
Bei Firmen- und Dienstjubiläen gibt es unabhängig von der Veröffentlichung im Magazin Wirtschaft die Möglichkeit, bei der IHK Ehrenurkunden zu erhalten. Diese können Sie hier bestellen.

Wenn Sie eine für Kalender oder Firmenreport geeignete Nachricht haben, bitte wenden Sie sich an die
IHK Region Stuttgart
Dr. Annja Maga
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1373 (nur vormittags)
Telefax 0711 2005-1327
E-Mail annja.maga@stuttgart.ihk.de

Anzeige im Magazin Wirtschaft

Wenn Sie eine Anzeige im Magazin Wirtschaft schalten möchten, finden Sie hier die Mediadaten und die Ansprechpartner. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1303 KB)

Ihre Ansprechpartner

Herausgeber
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart mit ihren Bezirkskammern in Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Postfach 102444
70020 Stuttgart
E-Mail info@stuttgart.ihk.de
Internet www.stuttgart.ihk.de
Telefon 0711 2005-1273
Verantwortlich für Herausgabe und Inhalt
Dr. Susanne Herre
Redaktion
Walter Beck, Telefon 0711 2005-1347
Dr. Annja Maga, Telefon 0711 2005-1373
walter.beck@stuttgart.ihk.de
annja.maga@stuttgart.ihk.de
Anzeigenverwaltung
Informationen über das Schalten von Anzeigen in der gedruckten Ausgabe von „Magazin Wirtschaft”:
Dennis E. Mallach
Projekt M-07 Mallach Werbung GmbH
Telefon 07821/92009-77
service@ihk-werbung.de
Abonnement
Magazin Wirtschaft ist das offizielle Organ der IHK Region Stuttgart und erscheint am ersten eines Monats. Kammerzugehörige erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne besondere Bezugsgebühren. Magazin Wirtschaft kann auch beim Verlag bestellt werden. Das Jahresabonnement kostet 25 Euro inklusive Porto, das Einzelheft kostet 2,56 Euro.
Ansprechpartner im Verlag:
Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16, 76532 Baden-Baden
Telefon 0 72 21 21 19 -10
marc.endriss@pruefer.com

Onlineservice

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma

Sie möchten eine neue Firma oder eine Änderung der Firma beim Handelsregister anmelden und klären, ob die Firma eintragungsfähig ist?
Über unseren Onlineservice „Firmenprüfung” können Sie die firmenrechtliche Zulässigkeit der Firma einfach und kostenlos von uns prüfen lassen, wenn der Sitz des Unternehmens im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart liegt. Diesen Service bietet die IHK auch für die Prüfung des Namens einer eGbR an, die im Gesellschaftsregister eingetragen wird. Gegenstand der firmenrechtlichen Prüfung ist die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (Namensqualität), eine mögliche Irreführungseignung und die deutliche Unterscheidbarkeit der Firma von anderen Firmen mit demselben Sitz. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme, die dem Registergericht vorgelegt werden kann. Das Registergericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit einer Firma nach eigenem Ermessen. Die Stellungnahme der IHK Region Stuttgart trägt dazu bei, Komplikationen im Eintragungsverfahren zu vermeiden und die Eintragung zu beschleunigen.

Ihre Vorteile:
  • Der Onlineservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Sie erhalten eine Stellungnahme im PDF-Format per E-Mail.
  • Ist die Firma rechtlich problematisch, hilft Ihnen die IHK, eine Lösung zu finden.
  • Die Eintragung in das Handelsregister kann beschleunigt werden.
  • Der Service ist für Sie komplett kostenfrei.
Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Elektronische Registrierkassen

BMF: Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Das BMF hat eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung von elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheisteinrichtung (tSE) über Ende September 2020 hinaus abgelehnt. Dies stellt das BMF in einem Verbändeanschreiben Schreiben vom 30. Juni 2020 klar. Darin weist das BMF u.a. darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht gesehen werde. Betriebe können einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 Abgabenordnung (AO) stellen.
Erfreulicherweise gewähren aber alle Bundesländer (außer Brandenburg und Bremen) eine Fristverlängerung bei der technischen Nachrüstung, u.a. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Danach werden die Finanzverwaltungen nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Den Ländererlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 10. Juli 2020 finden Sie hier. Darin heißt es u.a:
Zur Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanträgen sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne tSE für die in Baden-Württemberg ansässigen Steuerpflichtigen, die den Einbau der tSE bis zum 30. September 2020 nicht vornehmen konnten, unter den folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
  • Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an tSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben oder
  • es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.
Insofern ist auch kein Antrag nach § 148 AO notwendig. Die betroffenen Betriebe sind aber angehalten, ihre Bemühungen zu dokumentieren.
Die IHK-Organisation hatte sich bereits im Vorfeld mit Blick auf die verzögerte Marktverfügbarkeit von technischen tSE-Modulen und die nicht vor dem 30.09.2020 zertifizierten Cloud-tSE-Lösungen für eine Verschiebung der Nichtbeanstandungsregelung vom 30. September 2020 auf mindestens 31. März 2021 ausgesprochen. Zumindest auf Länderebene konnte insofern ein Erfolg erzielt werden.

Überblick

Luftreinhaltung und Fahrverbote

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart

Am 27. März 2020 wurde die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bekanntgemacht. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V in einer verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt eingeführt (Details weiter unten).

Für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-Norm 5/V gelten seit dem 1. Januar 2020 zudem streckenbezogene Fahrverbote aufgrund der am 18. November 2019 veröffentlichten finalen Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart (Details weiter unten).
Wenn Sie Fragen zu Fahrverboten und Ausnahmen haben, können Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr oder an die Stadt Stuttgart wenden.
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Grundsätzliches)
    Telefon: 0711 231-4, E-Mail: buergerreferent@vm.bwl.de
  • Landeshauptstadt Stuttgart (Durchführung/Ausnahmen vom Fahrverbot/Antragsverfahren)
    Soweit der Fragen- und Antwortenkatalog Fragen offen lässt, steht beim Amt für öffentliche Ordnung (Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart) ein Team für persönliche, schriftliche oder telefonische Anfragen zur Verfügung.
    Die städtischen Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr persönlich und unter der Telefonnummer 0711 216-32120 erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115 Anrufe entgegen. Mailanfragen können an verkehrsverbot@stuttgart.de adressiert werden. Beim Amt für öffentliche Ordnung werden auch kostenfrei die Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung bearbeitet. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.

5. Fortschreibung greift seit 1. Juli 2020

Die am 27. März 2020 bekanntgemachte 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart enthält als einzige Maßnahme die Ausdehnung und Verschärfung des mit der 4. Fortschreibung eingeführten Fahrverbotes. Da die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht sicherstellen konnten, dass die europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden, wird seit dem 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V eingeführt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat (Beschl. v. 14.05.2020, Az. 10 S 461/20), wurden die Verkehrsverbote vorbereitet und eingeführt.
Die “verkleinerte” Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, umfasst den Innenstadtbereich innerhalb des Kessels und zudem die Stadtteile Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (vgl. Abbildung 17 auf Seite 29 des Luftreinhalteplans).
Das Ausnahmenkonzept umfasst unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • LIeferverkehre mit Quelle oder Ziel in der Fahrverbotszone
  • Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlich tätigen Dienstleistern, die ihr Fahrzeug bzw. die beförderten Güter vor Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigen
  • Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung zeitlich unbegrenzt
  • Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate bis zum 30. Juni 2022 (schriftlicher Nachweis war mitführungspflichtig)
  • Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
  • auf Dauer Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, das heißt teilelektrischem Antrieb.
  • Die An- und Rückfahrt auf dem direkten Weg zu/von den Park+Ride-Anlagen „Zuffenhausen am Bahnhof”, „Zuffenhausen Parkplatz” und „Sommerrain” mit Diesel-PKW unterhalb Euro 6 von Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart haben
Der vollständige und detaillierte Katalog an allgemein geltenden Ausnahmen und solchen, die nur per individueller Ausnahmegenehmigung (Beantragung bei der Stadt Stuttgart) in Anspruch genommen werden können, sind ab Seite 33 (Kapitel 5.6) des Luftreinhalteplans zu finden.
Sofern eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht im Wege der Allgemeinverfügung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt, bedarf es der Beantragung bei der zuständigen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den beantragten sowie genehmigten Fahrtzweck und Fahrtstrecke. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Kraftfahrzeug mitzuführen.
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 µg/m³ im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hielt daher die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für weiterhin notwendig.
Auch 2024 lagen die Grenzkonzentrationen (28–29 µg/m³) für Stuttgart erneut runter dem aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³, so dass eine Aufhebung der Diesel-Verkehrsverbote möglich wäre. Dennoch hält das Land an den Fahrverboten für Stuttgart weiterhin fest und begründet dies damit, dass bei einer vorschnellen Rücknahme der Maßnahmen ein erneuter Anstieg der Werte über den vorgegebenen Grenzwert drohe.

4. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2020

Am 18. November 2019 wurde die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Als wesentliche Maßnahmen enthält sie streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW bis einschließlich Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Januar 2020.
Folgende Straßenabschnitte sind betroffen (jeweils beide Fahrtrichtungen):
  • die B27 Heilbronner Straße – zwischen der Kreuzung Wolframstraße (Milaneo) und der Kreuzung Kriegsbergstraße (Hauptbahnhof)
  • die B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige – zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße
  • die B14 “Am Neckartor” – zwischen der “ADAC-Kreuzung” und der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • die B14 Hauptstätter Straße – zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz
Ausgenommen sind unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • alle LKW (Achtung: in Stuttgart besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässige Höchstmasse. Für die Praxis ist zu beachten, dass auch als PKW zugelassene Fahrzeuge im realen Betrieb, wenn das Fahrzeug eigentlich nur zur Güterbeförderung verwendet wird, als LKW anzusehen sind.)
  • alle PKW mit alternativem Antrieb (z.B. Hybridfahrzeuge, eine exakte Definition alternativer Antriebe liegt nicht vor)
  • alle Anlieger der Verbotsstrecken für zwei Jahre
  • alle Fahrzeuge mit einem vom KBA anerkannten Softwareupdate für zwei Jahre
  • Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung
  • alle Fahrzeuge mit Euro 4 und 5, die im realen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stockstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
Die Details zu den Ausnahmen sind im Abschnitt 5.1 ff (ab Seite 33) des Stuttgarter Luftreinhalteplans enthalten.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit.
Als weitere Maßnahme wurde auf allen Hauptstraßen (Vorbehaltsstraßen) im Stuttgarter Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. In der Pragstraße und in der Hohenheimer Straße wurden zudem weitere Filtersäulen installiert. In Bad Cannstatt, Untertürkheim, Vaihingen und Teilen des Stuttgarter Nordens wurde eine Bepreisung des Parkraums unter Zuhilfenahme eines Parkraummanagements begonnen. Außerdem wurde auf der B27 von der A8/Flughafen kommend die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80km/h reduziert.

Ergänzung der 3. Fortschreibung im Juni 2019

Am 21. Juni 2019 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bekanntgegeben, dass die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht wurde und Geltung erlangt hat. Aufgrund dessen wird ein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor im Bereich zwischen dem Wulle-Steg ( zwischen Planetarium und Innenministerium) und der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße (Schwabengarage) stadtauswärts eingerichtet. Das Versetzen des Straßenverkehrs von der Messstelle Am Neckartor soll eine weitere Reduzierung der Luftbelastung nach sich ziehen. Sollte sich die Maßnahme als nicht wirksam erweisen oder insbesondere für zusätzliche Rückstauungen sorgen, soll die Busspur rückgebaut werden und stattdessen ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6/VI an Feinstaubalarmtagen gelten. Stand Dezember 2019 ist nicht abschließend geklärt, ob diese Maßnahme durch die streckenbezogenen Fahrverbote der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ersetzt wird.

3. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2019

Als Folge und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt fortgeschrieben und im Dezember 2018 öffentlich bekanntgemacht. Diese 3. Fortschreibung enthält Fahrverbotsregelungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV und ein Ausnahmenkonzept.
Seit 1. Januar 2019 gelten aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV. Für Personen mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Verbot seit dem 1. April 2019. Von den flächendeckenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV NICHT betroffen sind unter anderem Unternehmen, die Lieferverkehre durchführen. Dadurch soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Versorgung mit Waren und die rechtliche Verhältnismäßigkeit der Verbote sichergestellt werden. Diese wichtige Ausnahme von den Fahrverboten gilt allerdings befristet für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren (gerechnet ab dem 1.1.2019). Ihre Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus wird seitens des Landesverkehrsministeriums an die Bedingung geknüpft, dass die von der Ausnahme profitierenden Unternehmen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten und möglichst rasch Maßnahmen zur Flottenerneuerung angehen.
Eine Übersicht der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart und der zugehörigen Wirkungsgutachten ist auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden.

Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg

Am 28. Juli 2017 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Die Deutsche Umwelthilfe habe danach einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in der Umweltzone Stuttgart führen.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 27. Februar 2018 gesprochen und die Sprungrevision gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart dabei überwiegend zurückgewiesen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind demnach dem Grunde nach zulässig. Die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte verpflichte dazu. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn keine Plakettenregelung („Blaue Plakette“) eingeführt wird und obwohl die Richter anerkennen, dass der Vollzug solcher Verbote ohne eine Plakettenregelung deutlich erschwert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt jedoch auch hohe Hürden an die Einführung und widerspricht dabei den Verwaltungsgerichten. Die inhaltlichen Voraussetzungen gehen weit über das beispielsweise vom Verwaltungsgericht Stuttgart beschriebene Maß hinaus. So muss nach der Urteilsbegründung für zonale Fahrverbote eine „phasenweise Einführung dergestalt zu prüfen sein, dass in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) von Verkehrsverboten erfasst werden. Für die neueren Euro-5-Fahrzeuge kommen zonale Fahrverbote jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht." Ferner seien Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Handwerker oder Anlieger zulässig. Überhaupt müsse im Rahmen der Abwägung bei der Ausgestaltung eines Verkehrsverbots auch die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im November 2018 in einem Beschluss festgestellt, dass das Land verpflichtet sei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bereits jetzt ein Verkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge verbindlich vorzusehen.

Situation am Neckartor – Vergleich zwischen Stuttgarter Bürgern und Land Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2017 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus einem mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich zu erfüllen. In dem Vergleich hatte sich das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis 31. August 2017 so fortzuschreiben, dass darin ab 1. Januar 2018 bei Feinstaubalarm mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergriffen wird, die eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um circa 20 Prozent bewirkt. Für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Das Gericht entsprach dem Vollstreckungsantrag, weil das Land der eingegangenen Verpflichtung zu Unrecht nicht nachgekommen sei. Das Land kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Stand: Februar 2025
Wir haben diese Übersicht mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
IHK hilft

Aktuelle Konjunktur

Verlässliche, aktuelle und zukunftsgerichtete Antworten auf konjunkturelle Fragen bietet die IHK-Konjunkturberichterstattung. In ihren Analysen im Internet zeigt die IHK Region Stuttgart Wirtschaftslage und -erwartungen der Unternehmen auf.
Hier finden Sie die Berichte für die Region Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie für das Land Baden-Württemberg.
Die IHK-Konjunkturberichte erscheinen dreimal pro Jahr: Zu Jahresbeginn, im Frühsommer und im Herbst. Basis ist jeweils die Befragung einer repräsentativen Auswahl an IHK-Mitgliedsunternehmen.
Haben Sie Interesse, an den IHK-Konjukturumfragen teilzunehmen?
Hier erfahren Sie, wie Sie mitmachen können.
Alle Unternehmen, die an der Umfrage teilnehmen, erhalten auf Wunsch eine pdf-Version der IHK-Konjunkturanalyse, werden zum jährlichen IHK-Konjunkturgespräch eingeladen und können auf Anfrage eine individuelle Auswertung der Umfrageergebnisse bekommen.
Wir bieten auch weitere aktuelle Infos zur wirtschaftlichen Entwicklung an:
Die IHK unterstützt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit halten

Der demografische Wandel erhöht den Altersdurchschnitt in Unternehmen und verringert das Nachwuchspotenzial. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen daher verstärkt in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
Die IHK berät Sie gerne zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei ist es wichtig, sowohl Aufgaben aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie z. B. Bewegungs- und Ernährungsangebote, Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Voraussetzungen für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu einem sinnvollen Ganzen zu vereinen.
Übrigens: Mit Hilfe des Internet-Tools Gesundheitsbewusster Betrieb der IHKs in Baden-Württemberg können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten kostenlos analysieren und sehen, wie Sie im Gesundheitsmanagement im Vergleich zu anderen Betrieben aufgestellt sind.
Mit unserem BGM-Erfahrungskreis bieten wir Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, Platz für Austausch und Information – kostenfrei. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung, geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
Buchführung

Anforderungen an die Kassenführung

Allgemeines

Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden verstärkt ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben wie Gaststätten und Einzelhandel. Leider schließt das Gros der Kassenprüfungen mit Beanstandungen ab. Das führt in der Regel zu Hinzuschätzungen. Sie können eine Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag erreichen. Im schlimmsten Fall kann es zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen.
Seit die Finanzverwaltungen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen aufgedeckt haben, stehen Forderungen nach technischen Manipulationsschutzmaßnahmen im Raum, die Eingang in ein Gesetzgebungsverfahren, das sog. „Kassengesetz“ gefunden hatten und dessen Änderungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.

Verpflichtung zur Kassenführung

Jeder Buchführungspflichtige muss Bücher und Aufzeichnungen gem. §§ 140 - 148 AO, § 238 ff. HGB führen, welche auch die tägliche Aufzeichnung der Kasseneinnahmen und -ausgaben (Kassenbuch) umfassen. Es besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht. Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute, aber auch Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro beziehungsweise mehr als 800.000 Euro Umsatz. Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, sog. § 4 Abs. 3 - Rechner, ermitteln, sind nicht zur Kassenbuchführung verpflichtet. Erforderlich ist aber auch hier eine Einzelaufzeichnung, die in der geordneten Ablage von Belegen bestehen kann. Führen Einnahmen-Überschussrechner allerdings auf freiwilliger Basis ein Kassenbuch, so muss auch dieses in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Regeln und Formen der Kassenführung

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie zum Beispiel die sogenannte Kassenrichtlinie (vom 26.11.2010), das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen keine Festlegung hinsichtlich eines bestimmten Kassentyps vor. Eine Registrierkassenpflicht gibt es nach aktueller Rechtslage nicht. Bei der Aufzeichnung von Bargeschäften können sich Unternehmer also frei entscheiden, ob sie dies manuell mithilfe einer offenen Ladenkasse, mit einer elektronischen Registrierkasse, einem PC-Kassensystem oder mit einer Cloud-basierten App-Lösung erfassen möchten. Wichtig ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und detailliert aufgezeichnet werden.
Offene Ladenkasse
Die offene Ladenkasse funktioniert ohne technische Unterstützung und wird deshalb auch Schubladenkasse genannt. Diese ist häufig bei Kleinstbetrieben oder Marktbeschickern anzutreffen. Da durch die Nichterfassung von Einnahmen ein besonderes Betrugsrisiko gegeben ist, sollten die Nutzer besonderes Augenmerk auf einen fortlaufend nummerierten, täglichen Kassenbericht legen. Dabei müssen die Tageseinnahmen durch Rückrechnung (retrograd) aus dem gezählten Kassenbestand richtig und nachvollziehbar ermittelt werden können (Kassensturzfähigkeit). Es empfiehlt sich überdies, die Unterzeichnung mit Datum und Uhrzeit (nach Geschäftsschluss) vorzunehmen. Das so ermittelte Tagesergebnis sollte in einem Kassenbuch vermerkt werden.
Beispiel eines Kassenberichtes
Tagesendbestand (Endbestand zum Geschäftsschluss)
./. Anfangsbestand (Kassenbestand am Ende des Vortages)
= Zwischensumme (Saldo aus Tageseinnahmen und Tagesausgaben)
+ Kassenausgaben des Tages
+ Geldtransit auf das betriebliche Konto oder weitere Kassen
+ Privatentnahmen
./. Privateinlagen
./. Sonstige Tageseinnahmen
= Summe der Kasseneinnahmen
Bei Bareinnahmen und -ausgaben gilt grundsätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht, die nunmehr gesetzlich fixiert ist. Da sich diese jedoch „im Rahmen des Zumutbaren“ bewegen muss, kann hierauf insbesondere bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verzichtet werden.
Registrier- beziehungsweise PC-Kassen
Hinsichtlich des Einsatzes elektronischer Registrierkassen bzw. elektronischer Aufzeichnungssysteme gelten besonderen Anforderungen und Aufbewahrungsmodalitäten. Hierzu hat die Finanzverwaltung einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden. Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg hatte es bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden waren. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg ist veröffentlicht.
  • Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons. Aus Gründen der Praktikabilität können sich jedoch Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, vom Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Nach § 6 KassenSichV kann ein Beleg auch in elektronischer Form ausgegeben werden. Einzelheiten zur Belegausgabepflicht sind im FAQ-Katalog des BMF und im Merkblatt der OFD Karlsruhe zu finden.
  • Es wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet werden – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!
  • Daneben gibt es eine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) an das zuständige Finanzamt bezüglich der Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt, wie das BMF im Schreiben vom 28. Juni 2024 mitteilt. Darin äußert sich das BMF zu den Einzelheiten der Mitteilungspflichten wie folgt:
    • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind bis zum 31. Juli 2025 den Finanzbehörden mitzuteilen.
    • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
    • Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme.
    • Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Mitteilung stets alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) zu übermitteln sind.
  • 2018 wurde die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
  • Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z.B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Im Erlass zu § 146a Abgabenordnung (AO) vom 30. Juni 2023 äußert sich das BMF zu diversen Anwendungsfragen. Daneben stellt die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe auf Ihrer Homepage Informationen unter “Kassenbuchführung” bereit.
Schließlich hat auch die DIHK ein umfangreiches Merkblatt zu den steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (Stand: 29. November 2019) herausgegeben.

Folgen fehlerhafter Kassenführung

Wenn formelle oder sachliche Mängel vorliegen, die so wesentlich sind, dass von ordnungsmäßiger Buchführung nicht mehr gesprochen werden kann, darf die Finanzverwaltung die Buchführung verwerfen, das heißt ihre Anerkennung versagen. Ob ein derart schwerwiegender Mangel tatsächlich gegeben ist, beurteilt sich danach, ob trotz des Mangels die Nachprüfung der Bilanz innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Das Vorliegen formeller Mängel in der Kassenführung reicht hierzu in der Regel nicht aus, dennoch geben diese einem Betriebsprüfer Anlass für weitergehende Prüfungen, um die Beweiskraft der Buchführung zu erschüttern. Liegt jedoch ein materieller Mangel vor – beispielsweise unvollständiges Verbuchen von Einnahmen – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ordnungsmäßigkeit der Kasse zu verwerfen. Dies eröffnet den Weg zu Sicherheitszuschlägen und Hinzuschätzungen (ggf. Vollschätzung).
Stand: Juli 2024
IHK hilft

So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.
IHK hilft

Zollhinterlegung sparen

Sie müssen beruflich ins (Nicht-EU-)Ausland, zum Beispiel zur Montage oder zu einer Warenmesse und nehmen Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messegut mit? Dafür sind an der Grenze Sicherheitsleistungen oder Zoll zu hinterlegen – einschließlich der dafür notwendigen Zollformalitäten.
Hier hilft Ihnen ein von der IHK ausgestelltes Carnet ATA, ein internationales Zollpassierscheinheft. Dieses erleichtert die vorübergehende Ausfuhr von Waren in 78 Länder. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt. Zollbürge ist die IHK-Organisation. Ein Carnet ATA können Sie bei Ihrer IHK ausstellen lassen.
Mit Hilfe der IHK-Export-App können Sie ganz einfach prüfen, ob ein Carnet für Ihre Reise möglich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Die nächste Infoveranstaltung zum Thema Carnet ATA findet am 19. Oktober 2021 statt.
IHK hilft

Geschäftsessen, Geschenke und Incentives steuerlich behandeln

Sie laden Geschäftspartner zum Mittagessen ein? Sie möchten Ihren Kunden zur Pflege des Geschäftskontakts etwas schenken oder Ihre Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen?
Inwieweit können Sie Bewirtungskosten, Geschenke und Incentives als Betriebsausgaben absetzen und wie sind sie zu besteuern? Bei Geschenken stellt sich auf Seiten des Zuwendenden die Frage, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann – auf der Seite des Empfängers, ob er die Zuwendung als Einnahme oder geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei Einladungen zum Essen geht es neben der Frage „Arbeitsessen oder Privatvergnügen“ um die Anforderungen an die Bewirtungsbelege.
Hier finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von
IHK hilft

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.
IHK hilft

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

IHK hilft

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.
Strom- und Gasmarkt

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Alle Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.
Das Marktstammdatenregister ist eine Online-Datenbank und ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem müssen nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen ihre Daten der Bundesnetzagentur melden. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.
IHK hilft

Gestaltung von Verträgen

Nur wenn Sie Ihre Verträge sorgfältig und juristisch wasserdicht abschließen, können Sie darauf bauen, Ihre Vergütung für Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch zu erhalten.
Die IHK zeigt Ihnen, was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt und was Sie tun können, wenn sich die andere Seite nicht an die Abmachungen hält.
Hier finden Sie Informationen zu:
  • AGB
    Was darf ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren? Was sollte man über „das Kleingedruckte” wissen?
  • Vertragsschluss im E-Commerce
    Vor Abgabe einer Bestellung im Webshop sind wesentliche Informationen zu wiederholen. Wissen Sie welche Anforderungen zu erfüllen sind?
  • Mängelrechte und Garantie
    Wann liegt eine mangelhafte Warenlieferung oder Leistung auf der Basis von Kauf- oder Werkverträgen vor und welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen?
  • Wenn der Schuldner nicht zahlt
    Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine fällige Zahlung nicht leistet? Welche Möglichkeiten bieten das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
  • Verjährung
    Wann verjährt Ihr Anspruch und welche Maßnahmen müssen Sie einleiten, um Ansprüche nicht zu verlieren?

IHK hilft

Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können,
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

IHK-Service-Tipp

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:
IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


IHK hilft

Ausländische Mitarbeiter beschäftigen

Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet. Eine erste Übersicht zum Thema finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – wer darf kommen?
Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern außerhalb der EU beschäftigt, muss einige Regeln beachten. Die IHK informiert und hilft bei der Überwindung bürokratischer Hürden für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gelten besondere Regelungen. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte können seit März 2020 leichter einwandern. Darüber informieren wir Sie in unserem Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Auch Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden.
Wer Unterstützung bei der Suche nach ausländischen Fachkräften benötigt, findet hier entsprechende Anlaufstellen oder kann sich an den Welcome Service Region Stuttgart wenden.
Wer Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte ausbilden möchte, findet Unterstützung bei den Kümmerern des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK.

Wassergefährdende Stoffe - Einstufung

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Änderungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.
Betroffen von der AwSV sind insbesondere Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen (z. B. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen).
Stoffe und Gemische müssen gemäß AwSV entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1, 2 oder 3) oder als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden:
§ 3 Abs. 1 AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 oder WGK 3.
  • WGK1: „schwach wassergefährdend“
  • WGK 2: „deutlich wassergefährdend“
  • WGK 3: „stark wassergefährdend“
Für bestimmte Stoffe und Gemische gilt zudem die Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 2 AwSV) oder als „nicht wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 3 AwSV).
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Homepage Informationen zur Einstufung von Stoffen gemäß AwSV sowie weitere Informationen zur AwSV bereitgestellt.
IHK hilft

So bringen Sie Ihr Unternehmen aus der Krise

Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Existenzsicherung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Neben allgemeinen Informationen, Veranstaltungen und Broschüren zur Unternehmenssicherung bietet die IHK verschiedene Beratungsangebote gemeinsam mit Partnern an.

Allgemeine Informationen:

Beratungsangebote:
Bei Unternehmenskrisen sind zahlreiche rechtliche Pflichten zu beachten. Auch stellt sich die Frage, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Maßnahmen die Verantwortlichen dann einleiten müssen. Hier finden Sie Informationen dazu:
IHK hilft

Kooperationspartner

Sie suchen einen Kooperationspartner, um zum Beispiel durch gemeinsame Komplettangebote, Forschungskooperationen, die Bündelung des Einkaufs oder den Gang auf internationale Märkte Ihre Marktposition zu stärken?
Durch Kooperationen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als gemeinsamer „Global Player“ selbst Branchenriesen Paroli bieten. Mit ihrer Kooperationsinitiative unterstützt die IHK Unternehmen bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Existenzgründer
Viele IHK-Veranstaltungen laden zum Netzwerken ein – hier finden Sie spezielle Angebote zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen.
Technologie
Unternehmen, die im Bereich Technologietransfer Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungspartner suchen, unterstützt der Technologietransfermanager der IHK. Neben der gezielten Suche nach geeigneten Partnern bietet die IHK auch Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen oder das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE an. Außerdem können Sie mit Hilfe der Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ schnell und einfach nach regionalen und überregionalen Experten recherchieren.
Auslandsgeschäft
Auch bei der Geschäftsanbahnung im Ausland und der Vermittlung internationaler Firmenkontakte ist die IHK behilflich.

Unternehmensberatung

Geförderte Beratung: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Fördergegenstand

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen können das Programm zwei Mal im Jahr beantragen. Die Beantragung ist bis zum 31.12.2026 maximal fünf Mal möglich. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht geförderte Beratungen

Nicht gefördert werden Beratungen, die
  • mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
  • gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Höhe des Beratungszuschusses:
Unternehmensart Bemessungs-grundlage Fördersatz (Region Stuttgart) maximaler Zuschuss
Unternehmen, die bereits angemeldet sind 3.500 Euro 50 % 1.750 Euro

Berater/in

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

Empfohlenes Vorgehen zur Antragstellung

  1. Spätestens vor Einreichung der Verwendungsnachweise müssen Unternehmen, die maximal ein Jahr alt sind, ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Wir empfehlen dieses Informationsgespräch bereits vor der Antragstellung durchzuführen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Ihre Anfrage für ein Informationsgespräch bei der IHK Region Stuttgart (regionaler Ansprechpartner) dürfen Sie gerne unter Angabe Ihres Betriebssitzes über unser Kontaktformular richten.
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Verwendungsnachweis

Nachweise

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
  • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt auf den Seiten des BAFA („Online-Portal zum Verwendungsnachweis"). Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen nicht aber die Abkürzung „UBF“ ein. Der Themenbereich ist „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ auf die zweite Seite und laden dort die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, wenn nötig (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind) das Bestätigungsschreiben, den Beratungsbericht, die Beraterrechnung und Ihren Kontoauszug hoch.
Nachdem Sie diese Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Dokumente. Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht erstellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (z. B. aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.
Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
(Quelle: www.bafa.de)
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie auch auf den Seiten der Leitstelle DIHK Service GmbH.

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
IHK-Broschüre

Notfall-Handbuch für Unternehmen

Was würde passieren, wenn ich als Chef plötzlich durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit ausfalle? Könnte das Unternehmen ohne mich fortbestehen? Würden die Arbeitsplätze erhalten bleiben? Wäre meine Familie wirtschaftlich ausreichend abgesichert? Plötzliche Erkrankungen, Unfälle bis hin zum Tod des Firmeninhabers können eine schnelle Übergabe erfordern. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert, das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten zu bringen - und mit ihm alle Angestellt.

Kurzcheck zur Notfallvorsorge

Viel zu oft werden diese Gedanken verdrängt. Wer rechnet schon gern mit dem Schlimmsten? Deshalb haben viele Unternehmen keine ausreichende Notfallvorsorge. Doch Unglücke passieren – sie kommen unvorbereitet und treffen uns aus heiterem Himmel.
Kurzcheck – Wie gut sind Sie auf den Notfall vorbereitet?
  • Gibt es im Unternehmen einen kompetenten Stellvertreter, der Sie fachlich und unternehmerisch ersetzen könnte?
  • Wissen Ihre Mitarbeiter über die aktuellen Projekte und Aufträge Bescheid?
  • Ist Ihre Büroorganisation nachvollziehbar?
  • Wer ist Ihr Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragestellungen (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar)?
  • Haben Sie alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen (Betrieb, Familie, persönlich)?
  • Sind diese Informationen schriftlich und zugänglich hinterlegt?
Mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten können Sie Ihr Unternehmen wirksam absichern und den Betrieb vor unnötigem Schaden bewahren. Das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, die wichtigsten Regelungen konkret umzusetzen. Das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ können Sie als PDF herunterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1467 KB).

Veranstaltungsangebot

Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. So erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über nötige Schritte für die private und betriebliche Notfallvorsorge.
Tipp: Zusätzlich zur Ausfallvorsorge kann ein betrieblicher und privater Versicherungsschutz zum Erhalt der betrieblichen Tätigkeit beitragen. Hinweise und Tipps zur individuellen Risikoeinschätzung finden Sie auch in unserem Artikel zum Versicherungsschutz für Selbstständige.
Sozialvorschriften verständlich erklärt

Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“

Vorabanmerkung: Änderungen, die durch das sogenannte „Mobilitätspaket I” ab August 2020 eingeführt wurden und in den kommenden Jahren eingeführt werden, sind nicht in der Broschüre enthalten. Die Änderungen können in unserem Artikel zum Mobilitätspaket I nachvollzogen werden und sukzessive Eingang in unsere Online-Publikationen finden.
Von der Einhaltung der Sozialvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 Kilogramm zum Gütertransport im Einsatz haben oder die in der Personenbeförderung Fahrzeuge verwenden, die für mehr als acht Fahrgäste zugelassen sind.
Die Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“ hält also nicht nur für Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen Informationen bereit, sondern wendet sich auch an Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, also Dienstleister, Handwerker, Handels- und Industriebetriebe.
Neben grundlegenden inhaltlichen Aktualisierungen und der Anpassung an die zwischenzeitlich erlassenen Rechtsgrundlagen (vor allem die Verordnung (EU) Nr. 165/2014), werden in der vierten Auflage insbesondere jene Erkenntnisse aufgenommen, die durch Rechtsprechung und Auslegung der Sozialvorschriften durch die in Deutschland dafür zuständigen Gremien gewonnen werden konnten. Um die Kenntnisse der Betroffenen zu den Detailvorschriften auszubauen, wurden die Erläuterungen der Begrifflichkeiten wesentlich erweitert.
Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen, Für die Bestellung gedruckter Exemplare wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Götz Bopp (siehe Kontakt). Die Broschüre ist im Format DIN A4 und in DIN A5 (für das Handschuhfach) kostenfrei lieferbar.
Da das Fahrpersonalrecht sehr umfassend ist, haben wir hier diverse Spezialthemen und weiterführende Informationen zusammengestellt, beispielsweise die Leitfäden („Hinweise“) der obersten Behörden des Bundes und der Länder zur Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr oder einen Artikel rund um das Thema Nachweisführung (Nachtrag oder Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage). Bei Fragen können Sie sich auch an das „KomNet" des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden, das im Laufe der zeit einen sehr umfassenenden FAQ-Katalog aufgebaut hat und auch gegenüber Privatpersonen Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit beantwortet.
Stand: August 2020
Sozialvorschriften - AETR

Sozialvorschriften in der Schweiz und anderen AETR-Staaten

Vorabanmerkung: Das Ende Juli 2020 veröffentlichte EU-Mobilitätspaket I entfaltet wohl keine direkte Wirkung auf die in der Schweiz geltenden Vorschriften. Hintergrund ist, dass im Landverkehrsabkommen EU - Schweiz kein dynamischer Verweis auf die VOen (EG) Nr. 561/2006 bzw. (EU) Nr. 165/2014 hinterlegt ist, sondern ein statischer Verweis. Insofern ist davon auszugehen, dass die ab 21. August 2020 geltenden Änderungen bei Fahrten in oder durch die Schweit erst dann gelten, wenn eine Änderung des Landverkehrsabkommen stattgefunden hat.
Die gleiche Situation ergibt sich hinsichtlich des AETR, das ebenso angepasst werden müsste, um die Neuerungen im EU-Recht auch bei Fahrten in oder durch reine AETR-Staaten anwenden zu können.

Betroffene Unternehmen und Fahrer sollten dies insoweit berücksichtigen, als alle Neu- und Sonderregelungen NICHT angewendet werden sollten, wenn Fahrten in oder durch die Schweiz bzw. reine AETR-Staaten stattfinden.
Durch die Novellierung des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) zum Jahresende 2010 konnten viele Unklarheiten in der praktischen Umsetzung der Vorschriften ausgeräumt werden. Auch wenn das AETR und die VO (EG) Nr. 561/2006 nicht in allen Details die exakt selben Regelungen bzw. Formulierungen enthalten, sind die wesentlichen Punkte nun doch vereinheitlicht worden. Im Zuge der AETR-Anpassungen wurde auch die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers beschlossen. Somit müssen auch Neufahrzeuge in den „reinen“ AETR-Staaten bei der Erstzulassung mit entsprechenden Fahrtenschreibern, die in Details jedoch von den in der EU zugelassenen Geräten abweichen (können), ausgestattet sein.


Für deutsche Unternehmen gelten bei Fahrten in oder durch die Schweiz die Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006. Bei Kontrollen kann es zu Detailabweichungen in der Auffassung der Rechtslage kommen, insbesondere dadurch begründet, dass die Schweizer Chauffeurverordnung ARV 1 und das AETR, wie bereits angedeutet, in einigen wenigen Punkten leicht von der VO (EG) Nr. 561/2006 abweichen. Welche EU-Rechtsgrundlagen für EU-Bürger beziehungsweise -Unternehmen bei gewerblichen Güter- und Personenbeförderungen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Anwendung finden, ist im Landverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz geregelt.
Inoffizielle Rückmeldungen aus der Schweiz lassen den Schluss zu, dass für Urlaubs- und Krankheitstage Aufzeichnungen oder Nachträge auf Fahrerkarten oder Tachoscheiben in Form von Ruhezeit (Symbol „Bett”) bei Kontrollen akzeptiert werden. Ansonsten (beziehungsweise sicherheitshalber) kann der Lückenschluss für längere offene Zeiträume und insbesondere für Urlaubs- und Krankheitstag gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG auf dem sogenannten EU-Formblatt erfolgen.
Informationen zu den Vorschriften in der Schweiz finden Sie beim Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA), beim Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV), bei der kantonalen Vereinigung für den ARV-Vollzug (ARVAG) und beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG), Informationen zu Verkehrsbeschränkungen auf truckinfo.ch.
Mitgliedsstaaten des AETR sind alle EU-Staaten und Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigtes Königreich (UK), Weißrussland und Zypern.
Weiterführende Informationen:
Stand: August 2020
Gastronomie

Sperrzeiten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten feste Sperrzeiten für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Diese regeln, wann der Betrieb eingestellt werden muss.

Gesetzliche Sperrzeiten

Montag bis Freitag: 3 bis 6 Uhr
Samstag und Sonntag: 5 bis 6 Uhr

Ausnahmen

  • Keine Sperrzeit in der Nacht zum 1. Januar.
  • In den Nächten zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit erst um 5 Uhr.
  • Für Spielhallen gilt abweichend: Schließzeit ab 0 Uhr.

Sperrzeiten anpassen

Bei besonderen Anlässen oder örtlichen Gegebenheiten können Sie bei Ihrer Ortspolizeibehörde eine Verlängerung, Verkürzung oder befristete Änderung der Sperrzeiten beantragen. Voraussetzungen:
  • Rücksichtnahme auf Anwohner
  • Ein besonderer Anlass (z. B. Hochzeit, Geburtstag) – allgemeine Feiertage wie Ostern oder Fasching reichen nicht aus.
In Stuttgart können Anträge auf einmalige Sperrzeitverkürzungen in jedem Bürgerbüro gestellt werden.

Mehr Informationen

Die genauen Regelungen finden Sie in der Gaststättenverordnung von Baden-Württemberg. Für spezielle Fragen helfen die örtlichen Ämter für öffentliche Ordnung gerne weiter. Für Stuttgart ist es das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbe‐ und Gaststättenrecht.

Achtung Kleingastronomie und Diskotheken

Regelungen zum Nichtraucherschutz

Das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz regelt das grundsätzliche Rauchverbot in Gaststätten, sowie die Voraussetzungen für Ausnahmen.
Gaststätten- und Diskothekenbetreibende begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Verstöße gegen das Rauchverbot in Ihren Betrieben nicht verhindern oder Kennzeichnungspflichten nicht nachkommen. Das Gesetz sieht hierfür Geldbußen vor, die sich in Wiederholungsfällen erhöhen können.

Ausnahmen

  • In Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum ist das Rauchen zulässig, wenn keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird und die Gaststätten am Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätten, zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sind.
  • In Diskotheken ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche zulässig, wenn der Zutritt zur Diskothek auf Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr beschränkt ist und die Nebenräume deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Das dort zum Download befindliche Merkblatt: Ausführungshinweise zur Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) gibt weiterführende Informationen u.a. auch für Shisha-Cafés und Vereinsgaststätten.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Lebensmittelhygiene in der betrieblichen Praxis

HACCP – Eigenkontrolle und Dokumentationspflicht

Nach Artikel 5 der Lebensmittelhygieneverordnung 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmen zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystem verpflichtet. Und müssen dies gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechend nachweisen.
Ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP/Eigenkontrollsystem (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) sorgt für geordnete Betriebsabläufe und dient neben der Lebensmittelsicherheit auch der Wirtschaftlichkeit. Dieses betriebseigene System kann in ein bereits vorhandenes Qualitätsmanagementsystem integriert und mit vertretbarem Aufwand eingerichtet werden. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) regelt dabei die hygienischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln.

1. Geltungsbereich

Die Lebensmittelhygieneverordnung ist eine bundesweite Verordnung über die hygienischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln. Für sämtliche Unternehmen der Lebensmittelbranche - von den lebensmittelherstellenden Unternehmen über den Handel bis hin zu Verpflegungseinrichtungen - wird ein generelles Gebot zur Einhaltung hygienisch einwandfreier Bedingungen aufgestellt. Rechtsvorschriften, die zusätzliche Hygieneanforderungen festschreiben, bleiben daneben weiterhin bestehen. Zu nennen sind hier in erster Linie die speziellen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft wie die Milchverordnung, die Fleischhygieneverordnung und andere.

2. Wichtige Bestimmungen

Allgemeine Hygieneanforderungen

Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind (§ 3 LMHV). Die nachteilige Beeinflussung wird von der Gesetzgebung als jede ekelerregende und sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln definiert. Zu den Mindestanforderungen gehören:
  • baulich-technische Ausstattung von Betriebsstätten (bspw. Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten, Temperaturanforderungen, Be- und Entlüftungsmöglichkeiten usw.)
  • Beschaffenheit von Geräten und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
  • Beförderung von Lebensmitteln
  • Umgang mit Lebensmitteln
  • Umgang mit Abfällen
  • Wasserversorgung
  • Personalhygiene und anderes

Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen

Die Betriebe sind zur Durchführung betriebseigener Kontrollmaßnahmen verpflichtet. Konkret müssen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritischen Punkte im Prozessablauf ermittelt und angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überwacht werden. Dies hat anhand der international anerkannten Grundsätze des HACCP-Konzepts zu erfolgen.

Personalschulung

Als Bestandteil des betriebseigenen Kontrollkonzeptes wird durch die Lebensmittelhygieneverordnung auch die Durchführung von Personalschulungen zwingend vorgeschrieben. Die Inhaberinnen und Inhaber der Betriebe haben zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.
Über welchen Inhalt die Schulung verfügen muss, wer sie durchführt und wie sie zu erfolgen hat, wird in das Ermessen der Betriebe gestellt. Selbstverständlich müssen jedoch auch die allgemeinen Hygieneanforderungen des § 3 sowie die besonderen Hygienebedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Bestandteil einer solchen Schulung sein.

3. HACCP-Konzept

Das HACCP-Konzept ist ein flexibel handhabbares Hilfsmittel zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Es soll die im Betriebsablauf vorhandenen Risiken für die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Konsumierenden identifizieren, bewerten und bewältigen. Es ermöglicht so eine ständige Schwachstellenüberwachung.
Diesem Konzept muss das nach der LMHV zu errichtende betriebliche Eigenkontrollsystem Rechnung tragen. Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
  • Analyse aller möglichen Risiken für Lebensmittel im gesamten Betriebsablauf (Wie können Lebensmittel gefährdet werden?)
    Dadurch sollen die riskanten Stellen im Betriebsablauf aufgedeckt werden. Risiken im Sinne des HACCP-Konzepts sind alle Umstände, durch die ein Produkt so negativ beeinflusst werden kann, dass eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Konsumierenden besteht (Beispiel: Mikroorganismen, Verunreinigungen, Nichteinhaltung von Temperaturvorgaben, tierische Schädlinge, Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und andere).
  • Identifizierung der Punkte, an denen diese Risiken auftreten können. (Wo können Lebensmittel gefährdet werden?)
    Gemeint sind hier alle Stellen im Herstellungs- oder Verarbeitungsprozess, die eine Gefährdung der Lebensmittelhygiene bedingen können.
  • Auswahl und Festlegung der für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte (Critical Control Point)
    Kritische Punkte sind die Stellen im Betriebsablauf, an denen ein Verlust der Kontrolle zu einem unakzeptablen Gesundheitsrisiko führen kann, an denen dieses Gefährdungspotenzial jedoch gleichzeitig durch zuverlässige Prüf- und Überwachungsmaßnahmen bewältigbar und vermeidbar ist.
  • Festlegung und Durchführung geeigneter Lenkungsbedingungen (Wann und wie wird eingegriffen?, Wer greift ein?)
    Es müssen geeignete Überwachungs-, Eingriffs- und Überprüfungsmaßnahmen installiert und durchgeführt werden, durch die die festgestellten kritischen Punkte bewältigt und beseitigt werden können.
  • Kontrolle
    Die Gefährdungsanalyse, die kritischen Kontrollpunkte sowie die festgelegten Prüf- und Überwachungsverfahren sind in regelmäßigen Abständen und bei jeder Änderung im Betriebsablauf zu überprüfen (Wie wird überwacht, wer überwacht, in welchen Abständen wird überwacht?)

4. Dokumentation

Eine Verpflichtung zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen schreibt die Gesetzgebung so nicht vor, sie ist jedoch dringend anzuraten, um die Nachvollziehbarkeit gegenüber der Überwachungsbehörde zu ermöglichen.

5. Verstöße

Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen das allgemeine Hygienegebot und die Verpflichtung zur Eigenkontrolle und Personalschulung werden mit einem Bußgeld bestraft.

6. Checklisten und Seminare

Die Anforderungen an das betriebliche Eigenkontrollsystem sind zwar für jeden Betrieb individuell. Vordrucke und Muster für eine HACCP-Dokumentation finden Sie aber z.B. im Anhang der Broschüre „Leitlinie für eine gute Lebensmittel-Hygienepraxis in ortsveränderlichen Betriebsstätten“, auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Unsere Seminare zur Lebensmittelhygiene beinhalten auch das Thema HACCP und werden mehrmals jährlich als Halbtagesseminar angeboten. Aktuelle Termine finden Sie in unserer Übersicht zur Lebensmittelhygiene.

Broschüre

Was der Gastwirt wissen muss

Mit der Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss” hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Nachfolgepublikation seines Klassikers „Unterrichtung im Gaststättengewerbe“ herausgegeben.
Der Titel wurde nicht nur überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Er trägt auch der politischen Diskussion Rechnung, ob der Gesetzgeber das Erlaubnisverfahren künftig ganz abschaffen soll. Es wird überlegt, das Gaststättengewerbe als aufsichtspflichtiges Gewerbe in § 38 GewO zu integrieren. Dies kann zur Folge haben, dass künftig die Teilnahme an einer Unterrichtung keine zwingende Voraussetzung für die Errichtung eines Gaststättenbetriebs ist.
Dennoch wird sich der Gastronom auch dann an sämtliche Vorschriften und Gesetze halten müssen. Insofern wird es nach wie vor wichtig bleiben, sich über seine Pflichten und Rechte genau zu informieren. Dazu bietet die aktuelle Broschüre umfangreiche Informationen.
„Was der Gastwirt wissen muss“ (192 Seiten, DIN A5) kostet 12 Euro. Wenn Sie Interesse an der Broschüre haben, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E-Mail - wir stehen Ihnen gerne für die Bestellung zur Verfügung.