Klimaschutzziele

Das neue Klimaschutzpaket - Zusammenfassung und Bewertung

Berlin, 10.10.2019. Nach der Einigung im Koalitionsausschuss hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 beschlossen. Ein Bestandteil ist die CO2-Bepreisung über einen nationalen Zertifikatehandel in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Als Kompensation sollen zunächst Teile der EEG-Umlage sinken. Im Maßnahmenplan steht eine große Zahl von Fördermaßnahmen, aber auch ein Verbot neuer Ölheizungen.
Das Programm widmet sich vier Schwerpunkten, der CO2-Bepreisung, Förderung bzw. Anreizen, Entlastung von Bürgern (explizit keine Unternehmen) sowie regulatorischen Maßnahmen.

Einführung einer CO2-Bepreisung

Ab 2021 soll eine zusätzliche CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Form eines nationalen Emissionshandels (nEHS) eingeführt werden. Hierdurch soll ein zusätzliches Preissignal für die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-ETS sowie den Verkehrssektor (ohne Luftfahrt) erreicht werden. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe. Das Handelssystems soll ab 2026 greifen (inkl. Preiskorridor für die Auktionierung von 35 bis 60 Euro pro Tonne). Für die Übergangszeit ist ab 2021 ein gestuftes Festpreissystem vorgesehen:
2021: 10 Euro pro Tonne CO2
2022: 20 Euro pro Tonne CO2
2023: 25 Euro pro Tonne CO2
2024: 30 Euro pro Tonne CO2
2025: 35 Euro pro Tonne CO2
DIHK-Bewertung: Ein Handelssystem erlaubt als marktwirtschaftliches CO2-Bepreisungsmodell eine kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele. Insgesamt erscheint die Übergangszeit mit fünf Jahren und einem starren Festpreissystem recht lang.

Senkung der Stromkosten

Die EEG-Umlage und andere Preisbestandteile sollen sukzessive aus der CO2-Bepreisung finanziert werden. Anfangs sinkt die EEG-Umlage um 0,25 Cent, 2023 um 0,625 Ct.
DIHK-Bewertung: Die geplanten Stromkostensenkungen von rund einem Prozent stehen in keinem Verhältnis zu den höheren Preisen für Diesel und Erdgas. Weitere Maßnahmen zum Belastungsausgleich sind bislang nicht vorgesehen. Angesichts der maßvollen Zusatzbelastung am Anfang wirkt dieses Manko gering. Mit steigenden CO2-Fixpreisen und dem Übergang zum Handelssystem wird eine mangelnde Kompensation allerdings zum Problem. Hier muss dringend nachgesteuert werden

Sektorbezogene Maßnahmen: Gebäude

Zur Erreichung der Ziele zu soll die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung eingeführt werden. Gefördert wird über den Abzug von der Steuerschuld von insgesamt 20 Prozent. Davon können Unternehmen mit ihren Gebäuden allerdings nicht profitieren. Für gewerblich genutzte Immobilien ist eine Zuschussförderung über die KfW angedacht. Beim Thema Heizungstausch wird deutlich nachgeschärft. Rein fossil betriebene Heizungen sollen nicht mehr gefördert werden, erneuerbare und hybride System dafür mit 40 Prozent Austauschprämie umso stärker. Ab 2026 soll der Einbau von Ölheizungen, dort wo es Alternativen gibt, nicht mehr gestattet werden.
Weiterentwicklung Energiestandards Gebäude: Die aktuellen Vorgaben (EnEV 2016) werden beibehalten und erst 2023 wieder angefasst. Lediglich der Bund verpflichtet sich, ab 2022 neue eigene Gebäude nach höchsten energetischen Standards zu errichten. 
DIHK-Bewertung: Im Zentrum steht aufgrund des größeren Hebels richtigerweise die energetische Sanierung bestehender Gebäude. Die Steuerförderung fokussiert lediglich auf private Wohngebäude, Anreiz für gewerblich Gebäude sind noch nicht klar erkennbar. Die Spreizung der Förderkulisse nach Emissionswirkung macht Sinn. Ein Verbot von Ölheizungen ist bei der Förderkulisse und der CO2-Bepreisung überflüssig. Konsequent ist langfristige Planung zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dafür sollte allerdings der Fernwärmemarkt geöffnet werden.

Sektorbezogene Maßnahmen: Verkehr

Ein Schwerpunkt zur Erreichung der Klimaziele ist der Antriebswechsel bei Pkw und Lkw. Die direkte Förderung für Elektroautos wie auch die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen soll noch einmal deutlich ausgeweitet werden. Damit diese bis 2030 avisierten 7 - 10 Mio. E-Autos auch laden können, strebt die Bundesregierung bis 2030 1 Million öffentliche Ladepunkte an. Wo Ladesäulen über den Markt nicht errichtet werden, sollen die Stromnetzbetreiber in die Verantwortung genommen werden. Neben der CO2-Bepreisung soll auch die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet werden. Bei Lkw wird als Ziel ein Drittel klimaneutrale Fahrleistung bis 2030 elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen festgelegt. Für dieses Ziel soll die Infrastruktur ausgebaut und die Lkw-Maut nach CO2-Gesichtspunkten differenziert werden. Bei der Entwicklung strombasierter Kraftstoffe bleibt das Eckpunktepapier noch unkonkret.
DIHK-Bewertung: Die beschlossenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Minderungslücke von 52 Mio. t bis 2030 zu schließen. Auch 10 Mio. Elektroautos werden nicht ausreichen. Ob 1 Mio. Ladepunkte bis 2030 realisierbar und notwendig sind, bleibt fraglich. Positiv ist, das Treibhausgasminderungspotenzial im Straßengüterverkehr zu adressieren, wo in den nächsten Jahren jedoch überhaupt erst die Antriebe marktfähig werden müssen.

Sektorbezogene Maßnahmen: Industrie

Bis 2030 soll die Industrie ihre Emissionen um weitere knapp 48 Mio. t CO2 senken, wobei zuvorderst Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz zum Einsatz kommen sollen. Weiterhin wird eine Selbstverpflichtung vorgeschlagen, nach der (Industrie)Betriebe die in Energiemanagementsystemen oder Energieaudits empfohlenen geringinvestiven Maßnahmen umsetzen. Bewertungsmaßstäbe können die Amortisationszeit (bis zu drei Jahre) und eine am Jahresgewinn orientierte Investitionsquote für Energieeffizienz sein.
DIHK-Bewertung: Einige Elemente, wie die Konsolidierung bestehender Förderinstrumente, sind bereits in der Umsetzung. Vorgaben für eine Maßnahmenumsetzung identifizierter Effizienzmaßnahmen erscheinen auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse des  IHK-Energiewendebarometers 2019  nicht notwendig. Die Ermittlung und Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensaktivitäten. Eine einseitige Festlegung und Bindung künftiger Investitionsentscheidungen schränkt darüber hinaus unternehmerische Gestaltungsfreiräume ein.

Sektorbezogene Maßnahmen: Energiewirtschaft

Das Papier bekräftigt den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 % am Stromverbrauch bis 2030. Für mehr Akzeptanz bei der Windkraft soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung eingeführt werden, von dem Länder und Kommunen per opt-out abweichen können. Speicher sollen von bestehenden Umlagen befreit werden und den Letztverbraucherstatus erhalten (Anm.: Hier muss bei der Redaktion etwas schief gegangen sein, es muss verlieren heißen) erhalten. Die KWK-Förderung soll auf 2030 ausgedehnt werden.
DIHK-Bewertung: Dass die Erreichung von 65 Prozent erneuerbarer Energien elementar für die Erreichung der Klimaziele ist, wird kaum gewürdigt. Vor allem werden kaum Aussagen getroffen, wie das Ziel erreicht werden soll. Genannt werden der Wegfall des Förderdeckels bei der Photovoltaik sowie die Anhebung des Ziels bei der Offshore-Windenergie auf 20 GW bis 2030. Bei der PV wird damit die Chance auf den Ausstieg aus der Förderung verpasst. Bessere Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung hätten den weiteren Ausbau unabhängig von der Förderung gesichert. Ob das Ziel von 20 GW Offshore erreichbar ist, darf mit Blick auf die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren bezweifelt werden. Bei Wind an Land werden zudem die verfügbaren Flächen weiter eingeschränkt. Es steht zu befürchten, dass die 1.000 Meter Mindestabstand sich in ganz Deutschland durchsetzen, da die Bundesländer konkret davon abweichen müssen. Die Aussagen zur KWK sind sehr unkonkret. Es wird lediglich angekündigt, dass die Technologie den Kohleausstieg flankieren soll. Von einer stärkeren Nutzung regenerativer Energien ist nicht die Rede. Dabei wäre hier auch ein Signal für über die Fernwärme versorgte Gebäude und deren CO2-Minderung angebracht. Bei den Speichern ist – sofern es sich um Stromspeicher handelt – das Ende der Einstufung als Letztverbraucher richtig. Unklar ist, ob dies auch für andere Speicher gilt. Sollte dies der Fall sein, würde der Stromsektor die Minderung der Treibhausgase in anderen Sektoren mitfinanzieren.

Einzelmaßnahmen außerhalb der Sektoren

Die Bundesregierung bestätigt, bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorzulegen und bekennt sich zur Batteriezellfertigung in Deutschland. Die Bundesregierung will zudem die Forschung an CCS wieder fördern.
DIHK-Bewertung: Dass Wasserstoff als Energieträger eine übergreifende Strategie benötigt, erkennt die Bundesregierung an. Für ein wegweisendes Klimaschutzpaket fehlen allerdings die Eckpunkte. Das Thema CCS wieder auf die Agenda zu setzen ist richtig, da grundlegende THG-Einsparungen in den Grundstoffindustrien schwer zu erreichen sind.

Gesetzliche Umsetzung und Monitoring

Es ist eine gesetzliche Verankerung der Sektorziele inkl. Festschreibung jährlich definierter Minderungsziele vorgesehen. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren sollen jährlich ermittelt und von einem Expertenrat bewertet werden. Das Klimakabinett wird fortgeführt und überprüft Wirksamkeit und Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen. Bei Verfehlung des jährlichen Sektorziels besteht für den verantwortlichen Ressortminister eine Initiativpflicht, nach der er innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zielabweichung ein Maßnahmenprogramm vorlegen muss.
DIHK-Bewertung: Die Beschlüsse des Klimakabinetts greifen viele Vorschläge des BMU für die Ausgestaltung eines Klimaschutzgesetzes wieder auf. Obwohl die Sektorziele voraussichtlich als bindend für den Bund und die Bundesverwaltung definiert werden und keine Rechte oder Pflichten für Bürger oder Unternehmen begründen, besteht dennoch das perspektivische Risiko, dass z. B. Umweltverbände ihre Realisierung gerichtlich einklagen werden. Auch werden diese Klimaziele wohl in anderen Gesetzen, z. B. beim Immissionsschutz und bei Infrastrukturvorhaben, besonders berücksichtigt werden, diese verschärfen und deren Umsetzung verkomplizieren.
Klimaschutz erfordert, in allen Bereichen Schritte zu ergreifen und Maßnahmen umzusetzen. Allerdings sind sektor- und jahresscharfe Vorgaben sehr unflexibel. Starre Jahresvorgaben lassen bspw. Anlauf- und Hochphasen neuer Instrumente und Technologien sowie Wechselwirkungen zwischen politischen Maßnahmen oder den genannten Sektoren außer Acht.
Quelle: DIHK