Abwärme Meldeplattform

Merkblatt zur Meldeplattform Abwärme veröffentlicht

Eschborn, 31.01.2024. Zum 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches auch die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorsieht.

BfEE veröffentlicht Merkblatt

Zu den spezifischen Auskunfts- und Informationspflichten auf der Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG hat die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) nun ein Merkblatt veröffentlicht, in welchem die konkreten Meldepflichten für Unternehmen genauer erläutert werden.

Ziel der Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht.

Meldefrist bis 01.01.2025 verlängert

Unternehmen waren nach Vorgabe des Gesetzes verpflichtet, die Informationen für die Plattform für Abwärme erstmalig bis zum 01.01.2024 an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln.
Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betreffenden Unternehmen aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden und da der Online-Zugang zum Meldeportal technisch noch nicht eingerichtet ist, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen, sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung für 12 Monate aus, d. h. die Meldung soll nun bis zum 01.01.2025 erfolgen.

Download des Merkblatts

Das Merkblatt steht zum Download bereit und erläutert die Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen.

Aktuelle Informationen und Dokumente

Die Plattform für Abwärme ist über die Homepage der BfEE erreichbar. Dort finden Sie einen FAQ Katalog, die Rechtsgrundlagen, das Merkblatt und sobald die Plattform eingerichtet ist den Zugang zum Online-Portal.
Quelle: BfEE, BAFA, IHK Nordschwarzwald