BAFA Förderprogramm

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Eschborn, 04.01.2024. Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zu der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) für Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft. Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA. Mit dem Jahreswechsel startet nun die neue Förderung: BEG EM.

Neue Regeln bei der Antragstellung – KfW

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Neue Antragsstellung beim BAFA

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Fördersätze und Boni

Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %:
Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Summe der Förderbeträge

Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Eckpunkten der neuen BEG finden Sie auf www.energiewechsel.de.
Quelle: BAFA