Förderprogramm

Aktuelle Finanzsituation - BIK-Förderung

Berlin, 15.11.2024. Für das Jahr 2025 gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekannt, dass das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten wird. Das bedeutet, dass voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung anzuwenden sein werden.

Folgen für die BIK-Förderung

Der laufende Aufruf zum Einreichen von Skizzen und das weitere Verfahren wird nach gegenwärtigem Stand jedoch planmäßig fortgesetzt, das heißt auch, dass die bis zum 30. November 2024 eingereichten Skizzen geprüft und ausgewertet werden.

Aktuelle Informationen abrufen

Die aktuellen Informationen zur BIK-Förderung und zur Einreichung von Projektskizzen stellt das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (kei) auf seiner Homepage zur Verfügung.
Quelle: DIHK