E-Mobilität mit Investitions-Booster
Berlin, 13.06.2025. Der vom Bundeskabinett am 4. Juni verabschiedete Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) soll als „Investitions-Booster“ Anreize zum Kauf von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen schaffen soll.
Wie sieht der Investitions-Booster aus?
Vorgesehen ist eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte, betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Der Abschreibungssatz beträgt im ersten Jahr 75%, wodurch insbesondere KMU entlastet werden sollen.
Abschreibung und AfA-Sätze
Der Abschreibungszeitraum beläuft sich auf sechs Jahre, was der durchschnittlichen Nutzungsdauer entspricht. Die AfA-Sätze sinken über die Jahre: 10% im ersten Jahr nach Anschaffung, 5% im zweiten und dritten Jahr, 3% im vierten, sowie 2% im fünften Jahr.
Erhöhung der Preisgrenze
Für E-Pkw, die als Dienstwagen genutzt werden, ist eine Erhöhung der maximalen Preisgrenze für die steuerliche Förderung vorgesehen. Der zulässige Bruttolistenpreis soll dabei von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
Gilt nicht für Leasing-Fahrzeuge
Nicht anwendbar ist die vorgesehene Sonderabschreibung von 75% allerdings auf geleaste Fahrzeuge – obwohl ein Großteil der gewerblich genutzten E-Fahrzeuge derzeit über Leasingverträge angeschafft wird und lediglich rund 16% der Neuzulassungen auf Privatpersonen entfallen.
Link zum Bundesfinanzministerium
Detaillierte Informationen und Downloads finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: DIHK