BAFA Förderprogramme

Antragstellung für Energieförderung wieder möglich

Berlin, Eschborn, 19.01.2024. Die Antragstellung für die Energieförderprogramme  des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist wieder möglich. Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.

Fortsetzung der Förderprogramme EBN, EBW, EEW, BEW und BAW

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

Freigaben für die Antragsstellung

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich:
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
    Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.
  • Seit Montag den 22. Januar 2024 ist für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) das Antragsportal geöffnet.
  • Voraussichtlich mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinie ab dem 15. Februar 2024 können auch Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wieder gestellt werden.

Aktuelle Informationen auf der BAFA Webseite

Hinsichtlich der übrigen Förderprogramme informiert des BAFA auf seiner Webseite. Bei allgemeinen Fragen zu Förderprogrammen unterstützt Sie auch die IHK Nordschwarzwald vor Ort.