StromPartnerschaft

Geförderte Direktlieferverträge als Alternative zum Industriestrompreis

Berlin, 28.06.2023. Als Reaktion auf den Entwurf eines Industriestrompreis-Modells des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), hat die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) einen alternativen Vorschlag für eine wettbewerbsfähige Stromversorgung der Wirtschaft vorgelegt.
Die deutschen Strompreise haben sich im europäischen und internationalen Vergleich auf einem extrem hohen Niveau verfestigt. Neben den hohen Beschaffungskosten belasten Umlagen und die Stromsteuer die deutschen Unternehmen stärker als andernorts. Zahlreiche politische Entscheidungen sowie der notwendige Ausbau gesicherter Kraftwerkskapazitäten und des Stromnetzes treiben die Stromkosten voraussichtlich weiter in die Höhe.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis mehr als verständlich. Der vom BWMK vorgeschlagene Industriestrompreis stünde aber nur einem sehr kleinen Kreis ausgewählter Unternehmen offen. Die DIHK hat daher einen Alternativvorschlag entwickelt, der der gesamten deutschen Wirtschaft zugutekommt, dabei deutlich weniger Bürokratieaufwand verursacht und unterm Strich den Staatshaushalt weniger belastet. Der Entwurf basiert auf drei Kernforderungen:
  1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer
    Zunächst sollte der Staat Steuern, Umlagen und Entgelte möglichst komplett übernehmen bzw. so stark wie möglich verringern, um vermeidbare Zusatzbelastungen zu reduzieren.
  2. Einführung einer StromPartnerschaft
    Dies beinhaltet eine Zuschussförderung von 25 Prozent für die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sofern die Betreiber einen Direktliefervertrag mit einem Unternehmen schließen. Darüber hinaus sollen die Netzentgelte pauschal um 2ct/kWh gesenkt werden.
  3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen
    Für hochenergieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Betriebe sollte rasch geprüft werden, ob ergänzende Maßnahmen zielgerichtet und beihilferechtskonform helfen könnten, sollten die vorgenannten Maßnahmen nicht ausreichen.
    Insbesondere die Förderung von Direktlieferverträgen zwischen Anlagenbetreibern und Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile:
  • Ein Investitionszuschuss schafft einen sofortigen Investitionsanreiz.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien außerhalb der EEG-Förderung wird beschleunigt.
  • Das Modell ist mit dem europäischen Rechtsrahmen vereinbar.
  • Anlagenbetreiber und Unternehmen haben eine bessere Planungssicherheit.
  • Der Staatshaushalt wird deutlich weniger belastet.
Quelle: DIHK