Energiewende

Förderprogramm Klimaschutz und Wasserstoff

Stuttgart, 11.04.2022. Baden-Württemberg kommt beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft weiter voran. Für das neue Förderprogramm „Klimaschutz und Wertschöpfung durch Wasserstoff“ hat der Landtag rund 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Landesregierung kann damit weitere Maßnahmen der Wasserstoff-Roadmap konsequent umsetzen und die heimischen Unternehmen bei der Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.

KWH2 – Klimaschutz und Wertschöpfung durch Wasserstoff

Mit dem Förderprogramm KWH2 werden für die Jahre 2022 bis 2025 unter anderem Pilot- und Demonstrationsvorhaben angeschoben, die in einem Gesamtkontext die Wertschöpfungskette Wasserstofferzeugung, -speicherung und -transport sowie die Nutzung von grünem Wasserstoff in sogenannten Insellösungen miteinander verknüpfen.

Zwei Themenschwerpunkte

  • Themenfeld 1: Erzeugung, Speicherung, Transport und Anwendung von Wasserstoff (Entwicklung und/oder Aufbau einer Infrastruktur). Besonderes Interesse besteht an innovativen und kreativen Lösungsansätzen sowie an einem direkten örtlichen Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Konzepten und Geschäftsmodellen.
  • Themenfeld 2: Grüner Wasserstoff in der Industrie. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Demonstration neuer Prozesswege in der Industrie unter Nutzung von vorwiegend grünem Wasserstoff.

Antragsstellung: Projektträger Karlsruhe (PtKA)

Der Projektträger Karlsruhe und die Plattform H2BW unterstützen das Umweltministerium bei der Umsetzung des Förderprogramms. Es wird ein zweistufiges Antragsverfahren geben; Projektskizze können mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „pt-outline“ beim Projektträger Karlsruhe eingereicht werden.

Informationen und Fristen

Nähere Informationen zum Förderprogramm KWH2 stehen auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bereit. Das zweistufige Bewerbungsverfahren erfordert bei der Antragsstellung zunächst die elektronische Einreichung einer Projektskizze. Bei der Einreichung der Unterlagen ist gut sichtbar auszuweisen, ob Sie sich auf den
  • Förderbaustein 1: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Stichtag: 31.05.2022) oder
  • Förderbaustein 2: Investitionsvorhaben (Stichtag: 15.06.2022)
bewerben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW