Urteil umgesetzt

Kurzfristige Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Berlin, 15.05.2021. Das Bundeskabinett hat aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Diese beinhaltet eine Erhöhung des Klimaschutzziels 2030 durch Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 statt 55 Prozent und Klimaneutralität bis 2045. Auch die Zwischen- und Sektorenziele werden angepasst.
Folgende Änderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) hat das Kabinett beschlossen:
  • Anpassung der nationalen Klimaschutzziele (§ 3 KSG): Das 2030-Ziel wird von minus 55 auf minus 65 Prozent erhöht. Bis zum Jahr 2040 soll die Reduktion der Treibhausgasemissionen 88 Prozent erreichen, bis 2045 Treibhausgasneutralität und anschließend negative Emissionen.
  • Entsprechend angepasst werden auch die sektorspezifischen Vorgaben für zulässige Jahresemissionsmengen für die Zeit von 2023 bis 2030 (Anlage 2 KSG)
  • Für den Verlauf des Reduktionspfades der einzelnen Jahre von 2031 bis 2040 werden Gesamtminderungsziele festgeschrieben (Anlage 3). Für die Jahre 2035 und 2040 wird die Aufteilung dieser Minderungsziele auf die einzelnen Sektoren in Form von konkreten Emissionsmengen definiert (Anlage 4). Für die Zwischenjahre soll die Aufteilung der Minderung auf die Sektoren im Jahr 2024 für die Jahre 2041 bis 2045 per Verordnung geregelt werden.
  • Neu eingeführt wird eine Regelung zum Beitrag natürlicher Ökosysteme. Der Beitrag soll jährlich 25 Mio. t CO2-Äquivalenten bis 2030, 35 Mio. t CO2-Äquivalenten bis 2040 und 40 Mio. t CO2-Äquivalenten bis 2045 betragen. Durch welche Maßnahmen diese Beiträge erzielt werden sollen, ist bislang nicht klar.
Die Bundesregierung wird zudem in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen.
Quelle: DIHK