Leitfaden PV-Pflicht

Leitfaden zur PV-Pflicht in Baden-Württemberg

Stuttgart, 05.04.2023. Um Bauverantwortliche bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht.

Pflicht für Bauherren und Gebäudebesitzer!

Bauen oder planen Sie ein Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen in Baden-Württemberg? Oder nehmen Sie eine grundlegende Dachsanierung an einem Haus in Baden-Württemberg vor? Dann besteht für Sie die Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu errichten oder entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.

Praxisleitfaden vom Land BW

Um Bauherrinnen und Bauherren bei der Photovoltaik-Pflicht zu unterstützen, hat das Umwelt- und Energieministerium Baden-Württemberg einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“ (PDF) veröffentlicht. Dieser erläutert die geltenden Vorschriften praxisnah und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Wichtige Fragen übersichtlich und verständlich

Der Praxisleitfaden ist in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen, Architektinnen und Architekten, Verbänden und Genehmigungsbehörden entstanden und beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden?

Zusätzlicher Navigator unterstützt

Zusätzlich hilft ein Navigator, die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchzuführen und zu dokumentieren.

Infos beim Ministerium oder Ansprechpartner vor Ort

Weitere Informationen zu Photovoltaik und der PV-Pflicht in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Ministeriums. Gerne stehen auch wir bei der IHK Nordschwarzwald für Fragen allgemeiner Art, zur Energieeffizienz, dem Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Dr. Andreas Fibich unter der Telefonnummer 07231 / 201-108 oder per E-Mail unter fibich@pforzheim.ihk.de.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, IHK Nordschwarzwald