Förderprogramm

Energiekosten abfedern - Neue Förderung

Berlin, 21.07.2022. Die vierte Säule, das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), des am 8. April angekündigten Schutzschildes wurde am 14. Juli gestartet.

Antragsfrist bis Ende August

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können bis Ende August beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist auf einen Betrag von 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.

Voraussetzungen: Verdoppelung der Energiekosten

Vorausgesetzt ist die Verdoppelung der Energiekosten zwischen Februar und September 2022 im Vergleich zu 2021.
Die Unternehmen müssen jedoch eine Reihe von weiteren Kriterien erfüllen. Beispielsweise muss das Unternehmen einer energie- und handelsintensiven Branche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören. NACE-Codes der Gastronomie, Beherbergung oder touristischen Unternehmen sind dort nicht als antragsberechtigt aufgeführt.
Die Richtlinien zur Förderung der Unternhemen inklusive der KUEBLL-Liste finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Informationen beim Bundesministerium für Finanzen

Das Bundesminsierium für Finanzen informiert auf seiner Homepage über das Energiekostendämpfungsprogramm. Dort werden die Richtlinien kurz zusammengefasst erläutert.

Antragsstellung beim BAFA

Für die Antragsstellung und Abwicklung des EKDP ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Alle Förderinformationen, Unterlagen und das Online-Antragsportal ELAN-K2 erreichen Sie über die Seiten des BAFA.

Ansprechpartner der IHK und KEFF Nordschwarzwald

Bei allgemeinen Fragen zum EKDP oder Hinweisen zur Antragsstellung stehen allen Unternehmen in den Landkreisen Pforzheim, Enzkreis, Calw und Freudenstadt die Experten der IHK und KEFF Nordschwarzwald, Dr. Andreas Fibich und Dipl.-Biol. Oliver Laukel, zur Verfügung.