Netzentwicklungsplan Gas

Abfrage zu Projekten für Erzeugung und Nachfrage von Wasserstoff

Stuttgart, 10.02.2021. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben im Januar die Abfrage von Projekten für die Erzeugung und den Bedarf von Wasserstoff und Grünen Gasen (synthetisches Methan) gestartet um diese für Kapazitätsplanungen im Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2022 (Zeitraum 2022 bis 2032) aufzunehmen. Grundlage hierfür sind §§ 38/39 der GasNZV.

Erstmalige Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan Gas

Im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2022 werden damit erstmals Wasserstoff und andere Grüne Gase berücksichtigt. Die Modellierungen sollen im kommenden NEP Gas 2022 mit dem Start der erneuten Marktabfrage weitergeführt und ausgebaut werden. Hierfür bitten die FNB Unternehmen, Projektverantwortliche, Verteilernetzbetreiber sowie angrenzende Projekte in Nachbarländern die Auswirkungen auf Deutschland haben, bis zum 16. April 2021 Grüngasprojekte für den Szenariorahmen zu melden.
„Mit Hilfe der Marktabfrage erhalten wir einen Überblick über die aktuellen Wasserstoff- und Grüngasprojekte in Deutschland und die angrenzenden Projekte in Nachbarländern, die Auswirkungen auf Deutschland haben. Der NEP Gas 2022 wird somit zur deutschen Transparenzplattform für den Wasserstoff-Markthochlauf.“, erläutert Inga Posch, Geschäftsführerin des FNB Gas e.V.

Projekte und Bedarf melden

Unternehmen, die Projekte zur Erzeugung/Bedarf von Wasserstoff und Grünen Gasen planen, bzw. schon umsetzen, sollten dies den FNB melden.
Für die Meldung von Projekten für die Erzeugung und den Bedarf von Wasserstoff und Grünen Gasen stellen die FNB ein Formular auf der FNB Gas Webseite zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular ist direkt an einen am Projektstandort aktiven FNB zu richten. Zudem haben die FNB Kriterien und Hinweise für die Berücksichtigung entsprechender Projekte im Szenariorahmen zum NEP Gas 2022 veröffentlicht.
Weiterhin können Marktteilnehmer Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 GasNZV und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV für Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen sowie Gaskraftwerke bis zum 31. März 2021 an die zuständigen FNB melden. Auch hierfür sind auf der FNB Gas Webseite Kriterien veröffentlicht, die zur Aufnahme in das Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum NEP Gas 2022 führen.

Szenariorahmen zum NEP Gas im Sommer

Die FNB planen, im Sommer den Szenariorahmen zum NEP Gas 2022 zu veröffentlichen und zu konsultieren. Der durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu bestätigende Szenariorahmen bildet dann die Grundlage für die Modellierung des NEP Gas 2022, die voraussichtlich im Herbst 2021 beginnt.
 Quelle: BWIHK, terranets