Neue Wärmeplanung und Klimawandelanpassung
Stuttgart, 24.06.2025. In ganz Baden-Württemberg sollen künftig Wärmeplanungen sowie Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung am 24. Juni 2025 beschlossen hat und der jetzt in den Landtag eingebracht wird. Damit werden die neuen bundesrechtlichen Regelungen im Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) durch eine Ergänzung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) umgesetzt.
Flächendeckend kommunale Wärmeplanungen
Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2020 die kommunale Wärmeplanung für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte mit Vorlage bis Ende 2023 verbindlich eingeführt. Neu ist nun, dass künftig alle Gemeinden – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Für Gemeinden, die nicht unter den Bestandsschutz fallen, sind die Wärmepläne nach dem Wärmeplanungsgesetz bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen.
Für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger
Mit Hilfe des Fahrplans Wärmeplan sollen die Kommunen bei der Transformation der Wärmeversorgung die optimal an die Verhältnisse vor Ort angepassten Entscheidungen treffen. Genauso soll der Wärmeplan Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere lokale Akteurinnen und Akteuren bei ihrer individuellen Entscheidung zur geeignetsten Heiztechnologie unterstützen.
Bestandsschutz für bestehende Pläne
Für bestehende oder gerade entstehende Wärmeplanungen auf der Grundlage der bisherigen landesrechtlichen Vorgaben gilt Bestandsschutz, auch für die geförderten freiwilligen Planungen. Erst mit der ersten Fortschreibung gilt es auch für sie die Vorgaben des Bundesgesetzes zu beachten, wobei spätestens ab dem 1. Juli 2030 für alle Wärmepläne die Vorgaben des Bundesgesetzes gelten.
Dekarbonisierung der Wärmenetze
Über die Vorgaben zur Wärmeplanung hinaus enthält das Wärmeplanungsgesetz verbindliche Vorgaben für die Betreiber von bestehenden und neuen Wärmenetzen zur schrittweisen Dekarbonisierung ihrer Netze, die es bisher – auch in Baden-Württemberg – nicht gab.
Flächendeckend Klimaanpassungskonzepte
Eine zweite Änderung im KlimaG BW betrifft die Erstellung von Anpassungskonzepten für die nicht vermeidbaren Folgen des Klimawandels. Der Bund gibt hier einen verbindlichen Rahmen für die Vorsorge gegen die Gefahren des Klimawandels vor. Zusätzlich zu Anpassungsstrategien auf Bundes- und Landesebene sollen flächendeckend auch auf kommunaler Ebene Anpassungskonzepte auf der Grundlage von Analysen durchgeführt werden.
Neben den grundlegenden klimatischen Erkenntnissen über die Auswirkungen vor Ort, tragen die Konzepte wesentlich dazu bei, die besonderen Verwundbarkeiten durch den Klimawandel in der Gemeinde in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bevölkerungsschutz, Gesundheit, Wasser, Boden, Wald- und Forstwirtschaft zu erkennen und zu priorisieren und dadurch erforderliche Anpassungsmaßnahmen zur Umsetzung abzuleiten.
Vorhandene Konzepte bleiben gültig
Das Bundesgesetz sieht vor, dass flächendeckend Anpassungskonzepte erstellt werden, damit perspektivisch im gesamten Bundesgebiet keine „weißen Flecken“ mehr vorhanden sind. Für Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass Stadt- und Landkreise sowie Große Kreisstädte für ihre Gebiete selbstständig Anpassungskonzepte erstellen. Bestehende Klimaanpassungskonzepte sollen gültig bleiben, sofern sie ab dem 1. Januar 2015 beschlossen oder aktualisiert worden sind. Im Übrigen entscheiden die Kommunen selbst, ob ihre bestehenden Konzepte ausreichend sind oder fortgeschrieben werden sollen. Bereits erarbeitete Teilkonzepte wie Starkregenrisikoanalysen können in die Konzepte integriert werden.
Lokaler Dialog von Unternehmen und Kommunen
Um all die Wärmepläne und Klimaanpassungskonzepte in Zukunft zielgerichtet zu entwickeln und fortzuschreiben ist der Dialog vor Ort zwischen Kommunen und Unternehmen von großer Bedeutung. Als wichtige Akteure und Betroffene sind die Unternehmen in die Entwicklungsphase dieser Konzepte mit einzubeziehen.
Quelle: Land BW, IHK Nordschwarzwald