Baden-Württemberg

Novelle des Klimaschutzgesetzes

Stuttgart, 13.05.2020. Nach langen Verhandlungen erzielte die Koaltion eine Einigung über zentrale Elemente des neuen Klimaschutzgesetzes. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und das bisherige Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ablösen. Zwei zentrale Elemente sind die PV-Pflicht auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden und die kommunale Wärmeplanung.

PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden

Baden-Württemberg ist vor allen anderen Bundesländern das erste Bundesland, in dem zukünftig auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert werden soll. Dachflächen auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern haben, laut Umweltminister Franz Untersteller, ein enormes Flächenpotenzial. Daher soll mit dem novellierten Klimaschutzgesetz für diese Neubauten eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden.

Kommunale Wärmeplanung

Die Städte und Kommunen in Baden-Württemberg sollen mit dem neuen Klimaschutzgesetz verpflichtet werden eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. Damit sollen der Ausbau von Wärmenetzen oder innnovative Quartierskonzepte vorantreiben werden.
Der genaue Termin für die Verabschiedung des novellierten Klimaschutzgesetzes steht noch nicht fest.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg