Kommunikation

Empowering Consumers-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Brüssel, 04.04.2024. Aussagen wie “klimaneutral”, “nachhaltig” oder “fair hergestellt” werden immer inflationärer verwendet und oft zu unrecht genutzt. Zukünftig sind solche Aussagen in der Produktkennzeichnung und Werbung konsequent zu belegen.

Neue EU-Richtlinie verschärft Vorgaben

Die EU erhofft sich durch eine neue Richtlinie eine vertrauenswürdigere und nachvollziehbarere Kennzeichnung von Produkten und fairere Werbung. Die Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo-RL), mit der die Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken in Bezug auf Greenwashing geändert wurde, ist am 06.03.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und am 20. Tag nach der Veröffentlichung, also am 27.03.2024, wirksam geworden.

Nationale Umsetzung bis 2026

Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger

Vor allem zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "ökologisch" ohne Nachweis verboten wird. Man möchte dies u. a. durch folgende Aspekte erreichen:
  • Ergänzung der wesentlichen Merkmale eines Produkts u. a. um ökologische und soziale Auswirkungen
  • Neue per-se Verbote („Schwarze Liste“): allgemeine Umweltaussagen, Umweltaussage zum gesamten Produkt, obwohl nur für bestimmten Aspekt des Produkts richtig, Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung, Kompensation von Treibhausgasemissionen (bezogen auf CO2-Bilanz des Produkts oder des Unternehmens)
  • Strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen „Wir sind klimaneutral bis 2025“ – muss messbar sein, detaillierter Umsetzungsplan notwendig, regelmäßig von unabhängigem Sachverständigen überprüft, insgesamt klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtung.
  • Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert, da die EU annimmt, dass die Verbraucher durch die Vielzahl von Siegeln und das Fehlen von Vergleichsdaten verwirrt werden. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
  • Darüber hinaus verbietet die Richtlinie Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Deutlichere Aussagen zur Haltbarkeit und Garantie

Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass sich Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren.
In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.
Die neuen Vorschriften verbieten auch unbegründete Behauptungen über die Haltbarkeit (z. B. die Aussage, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen hält, wenn dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist), Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als unbedingt erforderlich auszutauschen (z. B. häufig der Fall bei Druckertinte) und die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dies nicht der Fall ist.
 
Nicht nur Greenwashing, auch „Social Washing“ ist unzulässig (Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung, sozialpolitisches/ethisches Engagement, z. B. Tierschutz)

Green-Claims-Richtlinie ergänzt diese Vorgaben

Eine weitere Richtlinie zum Thema Greenwashing, die sog. Green Claims-Richtlinie, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Verhandlungen im Rat sowie die darauffolgenden Trilogverhandlungen werden aber erst nach der Europawahl (Juni 2024) stattfinden.
Quelle: DIHK