Förderprogramme
Neue Förderung Innovative Bioökonomie
Stuttgart, 09.05.2025. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die optimale Nutzung der Potenziale heimischer und nachwachsender Rohstoffe. Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hob anlässlich der Veröffentlichung des „Bioökonomie-Innovativ-Programms“ in Stuttgart die Bedeutung der heimischen Wirtschaft hervor.
Förderaufruf
„Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ ist eines der Förderprogramme im weitem Themenfeld der Bioökonomie mit Bezug zur Land-, Wald- und Ernährungswirtschaft. Ziel ist es, die Ressourcen- und Rohstoffbasis der Bioökonomie zu stärken und Innovationen entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette sowie die Entwicklung hochwertiger Materialien für vielfältige Anwendungen voranzutreiben.
Innovations- und Technologietransfer
„Der Förderaufruf ,Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum' ermöglicht mit seiner thematischen Breite die bedarfsgerechte Förderung unserer Unternehmen im Ländlichen Raum. Er umfasst den Innovations- und Technologietransfer, Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien zur Erforschung des technoökonomischen und gesellschaftlichen Potenzials neuer Wertschöpfungsketten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie modellhafte Demonstrationsvorhaben,“ unterstrich Minister Hauk.
Das Förderprogramm zielt insbesondere auf die Themenfelder
- Ressourcen- und Rohstoffbasis für die nachhaltige Bioökonomie
- Ernährungssysteme und Lebensmittel der Zukunft
- Hochwertige biobasierte Materialien für vielfältige Anwendungen
- Weiterentwicklung von Biogasanlagen für eine zirkuläre Bioökonomie
Antragsverfahren und Fristen
Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) sind zum 1. August 2025 beim Projektträger einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei der Bearbeitung der Förderanträge vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unterstützt.
E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Telefon: +49 711 658355-55
Telefon: +49 711 658355-55
Informationen und Downloads zum Förderprogramm
Den vollständigen Förderaufruf, die Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm und viele weitere hilfreiche Informationen stehen Ihnen auf der “Innovationsmotor”-Homepage zum Nachlesen und Download zur Verfügung.
Fragen zum Förderprogramm
Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt:
VDI / VDE Innovation + Technik GmbH
Herr Tim Benneckenstein
Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Tel. +49 711 658355-55
Herr Tim Benneckenstein
Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Tel. +49 711 658355-55