Energiepolitik

Entschließungsantrag zum EEG

Berlin, 16.12.2020. Parallel zu den EEG-Änderungen soll der Bundestag auch eine Entschließung zu weiteren EEG-Punkten fassen. Diese sollen nach dem Willen von Union und SPD im kommenden Jahr trotz des heraufziehenden Wahlkampfs umgesetzt werden.

Zwei Zukunftsschwerpunkte

Zwei Themen stehen dabei im Vordergrund: Ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien, auch im Hinblick auf das erhöhte Klimaschutzziel der EU, und der Ausstieg aus der EEG-Förderung, vor allem über Grünstromdirektlieferverträge (PPAs). So heißt es in dem Entschließungsantrag wörtlich: "Steigende CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel und die steigende Nachfrage nach Grünstromzertifikaten werden ein neues Marktumfeld für die erneuerbaren Energien schaffen und auch den marktgetriebenen Ausbau ermöglichen."

Die Vorschläge kurz gefasst

Konkret wird der Bundestag unter anderem folgende Forderungen an die Bundesregierung aufstellen:
  • Sie soll ein Konzept erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet.
  • Im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad für erneuerbare Energien definieren, der mit dem höheren EU-Klimaschutzziel kompatibel ist. Dabei soll berücksichtigt werden, dass sich die Rahmenbedingungen durch den Kohleausstieg sowie die höheren CO2-Preise im europäischen Emissionshandel und durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien auswirken und der Förderbedarf dadurch sinkt.
  • Künftige Reformvorschläge zum Zurückführen der Förderung sollen an das Ende der Kohleverstromung anknüpfen.
  • Die Innovationsausschreibungen sollen entsprechend der Ausbaupfade ausgeweitet werden.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Dafür soll eine Aufnahme des Repowerings als Grundsatz der Raumordnung in § 2 Raumordnungsgesetz und der Abbau von Hemmnissen für Repowering im Bauplanungsrecht geprüft werden. Auch Verbesserungen im Bundesimmissionsschutzgesetz sollen geprüft und eine Standardisierung artenschutzrechtlicher Vorgaben möglichst schnell vorangebracht werden. Dazu steht auch mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung der Behörden auf der Tagesordnung.
  • Im Zuge der Erhöhung der EE-Ausbaumengen soll die Regelung bei negativen Preisen (keine Vergütung) verschärft werden.
    • Die Bundesregierung soll verschiedene Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs prüfen: Zinsgünstige (KfW-)Kredite, Abnahmegarantien im Falle der Insolvenz des Strombeziehers, die Strompreiskompensation auch für den PPA-Verbrauch für industrielle Verbraucher und steuerliche Anreize (z. B. günstige Abschreibungsmöglichkeiten für EE-Investitionen außerhalb des EEG oder eine ermäßigte Stromsteuer auf den Verbrauch von ansonsten ungefördertem Strom aus EE-Anlagen).
  • Der Einsatz von Bürgerstromtarifen zur Steigerung der Akzeptanz von Windrädern soll ebenfalls geprüft werden. Zudem sollen die Standortkommunen 90 Prozent der Gewerbesteuer bekommen.
  • Beim Eigenstrom soll die Einbeziehung von Energiedienstleistern sowie Energiegemeinschaften nach Art. 22 der EE-Richtlinie geprüft werden.

Debatten werden folgen

Der Entschließungsantrag zum EEG hält einige interessante Punkte bereit. Die Debatten in Bundestag und Bundesrat werden also recht spannend. Auf das was davon in 2021 realisiert oder nicht realisiert wird, sind wir alle gespannt.
Quelle: DIHK, IHK Nordschwarzwald