Warenverkehr nach China

China: Importlizenzen, CCC-Erweiterung und Zollsenkungen

Für viele Waren die in China eingeführt werden sollen, sind Einfuhrlizenzen oder automatische Einfuhrlizenzen erforderlich. Die CCC-Zertifizierung wird ab August 2024 um bestimmte Batterien und Akkus erweitert. 2024 gibt es weiterhin auch Zollsenkungen.

Einfuhrlizenzen

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM führt mit Erlass Nr. 64 auf,  für welche Waren bei der Einfuhr in die VR China 2024 Lizenzen erforderlich sind:
  • Ozon abbauende Chemikalien
  • chemische Anlagen
  • Anlagen zur Eisenverhüttung
  • Baumaschinen
  • Erzeugnisse des Maschinenbaus
  • Hebe- und Transportgeräte
  • Anlagen zur Papierherstellung
  • Elektrotechnik
  • Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Druckmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien
  • Schiffe
  • Tonerkartuschen
  • Röntgengeräte
Die betroffenen chinesischen Zolltarifnummern können Sie der Spalte 3 der nur in chinesisch verfügbaren Liste aus dem Anhang des Erlass Nr.64 entnehmen.
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Importeur bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM zu stellen. 

automatische Einfuhrlizenzen

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste mit den Waren veröffentlicht, für die bei der Einfuhr nach China automatische Importlizenzen erforderlich sind. Betroffen sind:
  • landwirtschaftliche Waren, darunter Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, Milch und Milchpulver, Gerste, Soja und Raps
  • Tabak
  • Erze von Eisen und Kupfer
  • Kohle
  • Roh- und Mineralölerzeugnisse
  • Düngemittel
  • Elektrostahl
  • Maschinenbauerzeugnisse wie Bau-, Druck- Textil- Metallbearbeitungs- und Werkzeugmaschinen
  • Elektronische Erzeugnisse wie Satelliten-, Radio- und Fernsehtechnik
  • mobile Kommunikationsgeräte
  • Busse, Pkw, Flugzeuge, bestimmte Schiffe
  • Medizintechnik
Die betroffenen chinesischen Zolltarifnummern können Sie der Spalte 3 der nur in chinesisch verfügbaren Liste automatischer Importlizenzen entnehmen.
Automatische Importlizenzen gelten als erteilt, wenn die zuständige Behörde dem Antrag nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht. Der Antrag ist vom (in China ansässigen) Importeur beim MOFCOM oder dessen lokalen Niederlassungen zu stellen. Zuständig für den ersten Teil der Liste (S. 1 bis 30) ist das MOFCOM selbst. Für den zweiten Teil ( ab S. 31) die lokalen Niederlassungen des MOFCOM.

CCC-Zertifizierung

Das CCC-Zertifikat (China Compulsory Certification) ist bereits für viele elektrische und elektronische Importprodukte in China obligatorisch und wird ab dem 01.08.2024 ausgedehnt auf Lithium-Ionen-Batterien, Akku-Packs und ähnliche Produkte. Die Zertifizierung für die vorgenannten Produkte kann bereits seit August 2023 bereits beantragt werden, mit dem Start der Maßnahme ist eine Einfuhr ohne CCC-Zertifikat nicht mehr möglich. Für die Ausstellung der Zertifikate ist die Zertifizierungs- und Akkreditierungsbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of the P.R. of China) zuständig.
Wichtig: Nur Hersteller können zertifizieren lassen. Die Gültigkeit einer Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneuert werden. Es ist mit einer Verfahrensdauer von drei bis vier Monaten zu rechnen.

Zollsenkungen

Die Zollsenkungen betreffen insgesamt 1010 Tariflinien aus folgenden Bereichen:
  • Agrarbereich
  • mineralische Rohstoffe
  • Kohle und Erdöl
  • Chemikalien, chemische Erzeugnisse
  • Kunststoffe
  • Holz und Papier sowie Waren daraus
  • Baumwollgewebe und Bekleidung
  • Glas und Glaswaren
  • Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus
  • Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik
  • Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile
  • optische Waren
  • Medizintechnik
  • Mess- und Regelinstrumente
Die betroffenen chinesischen Zolltarifnummern können Sie der Spalte 3 des nur in chinesisch verfügbaren Anhang 1 zur Bekanntmachung der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates entnehmen. In Spalte 5 wird der normale Zollsatz aufgeführt, in der letzten Spalte der ermäßigte Zollsatz, der seit 01.01.2024 gilt.

Quelle: GTAI