Warenverkehr mit China

Zollsatzänderungen & Ein- und Ausfuhrlizenzen in China 2025

Zum Jahresbeginn 2025 traten in China neue Regelungen für Ein- und Ausfuhrlizenzen, automatische Einfuhrlizenzen sowie Anpassungen der Ausfuhrzölle aber auch Zollsenkungen in Kraft. Diese Neuerungen haben u.U. direkten Einfluss auf Unternehmen, die Waren nach China exportieren oder von dort importieren, vorallem wenn es chinesische Niederlassungen gibt.

Einfuhrlizenzen

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Erlass Nr. 66 (nur Chinesisch) vom 31. Dezember 2024 veröffentlicht, für welche Waren bei der Einfuhr in die Volksrepublik China Lizenzen erforderlich sind. Details ergeben sich aus dem Anhang zum Erlass Nr. 66, die betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in Spalte 3.
Betroffen sind:
  • Ozon abbauende Chemikalien
  • chemische Anlagen
  • Anlagen zur Eisenverhüttung
  • Baumaschinen
  • Erzeugnisse des Maschinenbaus
  • Hebe- und Transportgeräte
  • Anlagen zur Papierherstellung
  • Elektrotechnik
  • Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Druckmaschinen
  • Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien
  • Schiffe
  • Tonerkartuschen
  • Röntgengeräte
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom in China ansässigen Importeur bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM zu stellen.

Automatische Einfuhrlizenzen

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Erlass Nr. 64 eine Liste mit Waren, für die bei der Einfuhr nach China Automatische Importlizenzen erforderlich sind, veröffentlicht (nur Chinesisch). Die betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in Spalte 3. Automatische Importlizenzen dienen in erster Linie statistischen Zwecken.
Betroffen sind:
  • landwirtschaftliche Waren, darunter Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, Milch und Milchpulver, Gerste, Soja und Raps
  • Tabak
  • Erze von Eisen und Kupfer
  • Kohle
  • Roh- und Mineralölerzeugnisse
  • Düngemittel
  • Elektrostahl
  • Maschinenbauerzeugnisse wie Bau-, Druck- Textil- Metallbearbeitungs- und Werkzeugmaschinen
  • Elektronische Erzeugnisse wie Satelliten-, Radio- und Fernsehtechnik
  • mobile Kommunikationsgeräte
  • Busse, Pkw, Flugzeuge, Schiffe
  • Medizintechnik
Automatische Importlizenzen gelten als erteilt, wenn die zuständige Behörde dem Antrag nicht binnen 10 Tagen widerspricht. Der Antrag ist vom in China ansässigen Importeur beim MOFCOM oder dessen lokalen Niederlassungen zu stellen. Für den ersten Teil der Liste (Seite 1 - 30) ist das MOFCOM selbst zuständig. Für den zweiten Teil ab Seite 31 die lokalen Niederlassungen des MOFCOM.

Ausfuhrlizenzen

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Erlass Nr. 65 eine Liste mit Waren, die nur mit Lizenz aus der VR China ausgeführt werden dürfen, veröffentlicht (nur Chinesisch).
Betroffen sind 43 Warenarten, darunter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Die betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in Spalte 3.
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom in China ansässigen Exporteur bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM oder anderen damit beauftragten Behörden zu stellen.

Chinesische Ausfuhrzölle

Die Zolltarifkommission des Staatsrates der VR China hat die Exportzölle für das Jahr 2025 (nur Chinesisch) bekannt gegeben. Betroffen sind im Wesentlichen Erze von Blei, Zink, Zinn und Wolfram, Eisen in Rohformen, Kupfer, Nickel und Aluminium, Zink und Antimon sowie Waren daraus. Details ergeben sich aus Anhang 3 des Erlasses vom 26. Dezember 2024. Die betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in Spalte 3, sofern in der letzten Spalte (= tatsächlich angewendeter Zollsatz) nichts eingetragen ist, gilt der regulär anzuwendende Zollsatz.

Zollsenkungen zum Jahresbeginn

In China gelten weiterhin Zollsenkungen für insgesamt 935 Tariflinien. Dies soll zur Belebung der Inlandsnachfrage beitragen. Details wurden mit dem Anhang 2 zur Bekanntmachung der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 26. Dezember 2024 (nur Chinesisch) bekannt gegeben. Die betroffenen Zolltarifnummern finden Sie in Spalte 3.
Betroffen sind:
  • Waren des Agrarbereich
  • mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl
  • Chemikalien
  • chemische Erzeugnisse
  • Kunststoffe
  • Holz und Papier sowie Waren daraus
  • Baumwollgewebe
  • Bekleidung
  • Glas und Glaswaren
  • Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus
  • Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik
  • Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile
  • optische Waren
  • Medizintechnik
  • Mess- und Regelinstrumente

Quelle: GTAI