Konformitätsbewertung im Außenhandel

Neues EU-Außenhandelstool „Access2Conformity“

Am 13. November wurde das neue EU-Außenhandelstool "Access2Conformity" von der EU-Kommission vorgestellt. Dieses soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, indem Unternehmen EU-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Drittländern besser nutzen können und eine Möglichkeit zur Suche haben, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. 
Waren müssen beim Import von Konformitätsbewertungsstellen im jeweiligen Bestimmungsland zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Vorschriften und Regelungen entsprechen, selbst wenn sie bereits für den hiesigen Markt zertifiziert sind. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung können dabei helfen, dass Exporteure ihre Ware nicht mehrfach prüfen lassen müssen.
Im Falle der EU ermöglichen sie es dem ausführenden Mitgliedstaat, seine eigene Konformitätsbewertungsstelle zu benennen, die in der Lage ist, die ausgeführten Produkte zu prüfen und zu zertifizieren, um sicherzustellen, dass sie den Regeln und Vorschriften des importierenden Handelspartners entsprechen. Als Beispiel:  ein EU-Exporteur, der seine Waren nach Japan versendet und dessen Produkte bereits von einer Konformitätsbewertungsstelle eines EU-Mitgliedstaats geprüft und zertifiziert wurden, muss dann nicht das kostspielige Verfahren einer erneuten Prüfung seiner Produkte durch eine japanische Konformitätsbewertungsstelle durchlaufen.
Access2Conformity ist in die Access2Markets-Datenbank integriert. Aktuell anwendbar ist dies für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind, erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.