Förderprogramm

Klimaschutz-Plus 2021 - neue VwV

Stuttgart, 21.12.2020. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungs­vorschrift (VwV) zum Förderprogramm “Klimaschutz-Plus 2021” beschlossen, welche damit zum 21.12.2020 in Kraft getreten ist. Damit werden auch weiterhin Energie­effizienz­maßnahmen gefördert, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.

Weitere Informationen folgen

Das Umweltministerium wird weitere Informationen zur Antragsberechtigung und Antragsstellung veröffentlichen. Die Homepage des Förderprogramms Klimaschutz-Plus 2020 (2021) wird überarbeitet und danach alle relevanten Links und Formulare bereitstellen.

Die drei Säulen

Das Förderprogramm besteht wie bisher aus den drei bekannten Säulen “CO2-Minderungsprogramm”, “Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm” und der “Nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung”. Die Details der Förderrichtlinien wurden für das Jahr 2021 angepasst.

Unternehmen sind antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition) sind antragsberechtigt im CO2-Minderungsprogramm (VwV Kapitel 2.1) sowie in den weiteren Förderbereichen für das
  • Energiemanagement (VwV Kapitel 2.2.2.3)
  • Überbetriebliche Energieeffizienztische (VwV Kapitel 2.2.2.5)
  • BHKW-Begleitberatung (VwV Kapitel 2.2.2.6)
  • Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung (VwV Kapitel 2.2.2.11)
  • Projektentwicklung Contracting (VwV Kapitel 2.2.2.14)

Maßnahmen im CO2-Minderungsprogramm

Um die CO2 Minderungsziele des Landes zu erreichen, werden im ersten Programmabschnitt für Unternehmen (KMU) folgende technische Bereiche als Einzelmaßnahmen oder auch Maßnahmenkombinationen gefördert:
Energetische Sanierung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • Sanierung von Lüftungsanlagen
Einsatz regenerativer Energien
  • Holzpelletheizungen
  • Holzhackschnitzelheizungen
  • Wärmepumpen-Anlagen
  • Solarthermische Anlagen
  • Anlagen zur Auskopplung von Abwärme

Antragsverfahren und -frist

Anträge können jederzeit bis zum Ablauf des 30. November 2022 (es gilt der Eingangsstempel der Bewilligungsstelle) gestellt werden. Für die Antragstellung sind ausschließlich die im Programmjahr zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden, in welchen weitere Bedingungen und die technische Details geregelt werden. Das Umweltministerium stellt die Antragsformulare auf den Seiten des Klimaschutz-Plus 2021 Programms zum Download bereit.

Unterstützung durch die KEFF Nordschwarzwald

Unternehmen welche über die Umsetzung und Förderung von Effizienzmaßnahmen nachdenken, können sich vor Ort Rat bei der Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Nordschwarzwald holen. Der Effizienzmoderator Andreas Fibich steht allen Unternehmen kostenlos für die ersten Schritte Richtung Umsetzung zur Verfügung. Reservieren  Sie einen Termin zum KEFF-Check und sichern Sie sich Unterstützung bei Recherchen, Expertenvermittlung und Umsetzung von Maßnahmen.
Andreas Fibich
T 07231 / 201 – 108
keff-nsw@pforzheim.ihk.de
KEFF Kompetenzstelle Energieeffizienz Nordschwarzwald
Quelle: KEFF Nordschwarzwald