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Grüner Punkt in Frankreich keine Pflicht mehr!

Bisher galt ein Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind. PRO Europe sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, dem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der seit dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nicht rechtmäßig. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, jedoch keine Pflicht mehr.
Weiterhin gilt, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich), die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos angefragt werden kann:
Für eventuelle Rückfragen steht das Team des Bereichs Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich zur Verfügung:
Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich)
Umweltreporting & Compliance
Tel : +33 (0)1 40 58 35 24
E-Mail : ecofrance@francoallemand.com
Stand: 02.11.2023