USA 2025: Neue Einreise- und Visaregeln im Überblick
Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 haben sich die US-Einreise-, Aufenthalts- und Einwanderungsbestimmungen spürbar verändert – und verändern sich weiterhin. Jüngste Schlagzeile: Ab dem 20. August soll die Einreise von Touristen und Geschäftsreisenden aus einigen Ländern an eine Kaution von bis zu 15 000 US-Dollar gebunden werden.
Dabei machten doch erst vor gut drei Wochen die mögliche Ausweitung der seit Anfang Juni für bestimmte Nationalitäten bestehenden US-Einreiseverbote und -beschränkungen auf weitere 36 Länder Schlagzeilen! Ganz abgesehen davon, dass die Proklamation, die eine Ausweitung dieser Maßnahme berechtigen würde, erst am 4. Juni von U.S. Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde und bereits 19 Länder trifft. Zumindest gibt es seit Ende Mai wieder Interview-Termine für Gaststudierende und Ausstauschüler – vorausgesetzt sie legen ihre Social-Media-Accounts offen. Dafür werden aber andere Antragstellende, die bisher von einem Interview-Termin befreit waren, ab September zu Konsulaten oder Botschaft marschieren müssen.
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Neue Hürde: Kaution für US-Einreise
Jüngste Schlagzeile ist der Plan der US-Regierung die Einreise von Touristen und Geschäftsreisenden aus einigen Ländern an eine Kaution von bis zu 15 000 US-Dollar zu binden. Damit solle sichergestellt werden, dass Einreisende die Bedingungen ihrer Visa einhalten und die USA rechtzeitig wieder verlassen würden. Betroffen von dieser Regelung sind zunächst Reisende mit Geschäfts- oder Touristenvisum aus den afrikanischen Ländern Malawi und Sambia – sie müssen ab dem 20. August eine entsprechende Kaution hinterlegen. Weitere Länder wurden bisher nicht konkretisiert.
Touristen und Geschäftsreisende, die mit dem Visa Waiver Program (VWP) in die USA einreisen, zu dessen 42 Mitgliedern auch Deutschland gehört, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Ins Visier genommen werden insbesondere Nationen, die durch Überziehungen von US-Visa auffällig geworden sind. Die Maßnahme soll zunächst im Rahmen eines knapp einjährigen Pilotprojekts getestet werden. Hintergrundinformationen zu dieser Maßnahme finden sich im Federal Register (Visas: Visa Bond Pilot Program); Updates sollte die Konsularabteilung des US-Außenministeriums in den U.S. Visa News veröffentlichen.
Kein Visum für manche, Einschränkungen für andere – Ausweitung möglich
Seit dem 9. Juni gelten erhebliche Einschränkungen für US-Visa und Einreise für Staatsangehörige bestimmter Länder. Die Umsetzung dieser Maßnahmen geht auf eine am 4. Juni unterzeichnete Proklamation von US-Präsident Donald Trump zurück (siehe: Restricting the entry of foreign nationals to protect the United States from foreign terrorists and other national security and public safety threats) und einer bereits kurz nach Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump unterzeicheten Executive Order "Protecting the United States from Foreign Terrorists and Other National Security and Public Safety Threats" zurück.
Staatsangehörige aus Afghanistan, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, dem Iran, Jemen, der Republik Kongo, Libyen, Myanmar, Somalia, dem Sudan oder aus dem Tschad ist die Einreise in die USA untersagt – sie erhalten keine US-Visa mehr. Für Staatsangehörige aus Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan oder Venezuela gelten erhebliche Einschränkungen – mit bestimmten Visa ist ihnen die Einreise in die USA noch erlaubt. Aber wie gesagt nicht für jeden Zweck. Eine Einwanderung in die USA ist völlig ausgeschlossen. Ausnahmen? Existieren. Für alle 19 Nationen – viele sind es jedoch nicht. Details zu der Maßnahme und den Ausnahmen sind unter anderem auf den Webseiten der Konsularabteilung des US-Außenministeriums sowie dem Council of Foreign Relations zu lesen (siehe: Suspension of Visa Issuance to Foreign Nationals to Protect the United States from Foreign Terrorists and other National Security and Public Safety Threats; A Guide to the Countries on Trump’s 2025 Travel Ban List)
Eine Ausweitung der Einreisebeschränkungen auf weitere Länder ist nicht ausgeschlossen. Medienberichten zu Folge sind die Botschaften und Konsulate in 36 Ländern, den meisten davon in Afrika, angewiesen, sich zu einer Verbesserung der Überprüfung von diesen Reisenden zu verpflichten. Folgende Länder scheinen folgende Länder betroffen: Angola, Antigua und Barbuda, Ägypten, Äthiopien, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Dominica, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kirgisistan, die Demokratische Republik Kongo, Liberia, Malawi, Mauretanien, Niger, Nigeria, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Simbabwe, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Südsudan, Syrien, Tansania, Tonga, Tuvalu, Uganda und Vanuatu. Passiert dies nicht drohe auch ihren Bürgern ein Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten.
International Studierende und Austauschschüler – Social-Media-Check
Am 27. Mai 2025 erließ das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) eine weitreichende Anweisung, die alle US-Botschaften und US-Konsulate weltweit dazu verpflichtete, die Vergabe neuer Interviewtermine für die Nicht-Einwanderungsvisa F Academic Student, J Exchange Visitor und M Vocational or Nonacademic Student bis auf Weiteres auszusetzen. Hintergrund: eine Überprüfung der internen Screening- und Prüfverfahren im Visumantragsprozess. Inzwischen laden US-Botschaft und Konsulaten wieder zu Interviews mit den Antragsstellenden ein – Voraussetzung sind allerdings „öffentliche“ Datenschutzeinstellungen aller Social-Media-Profile. Ziel der erweiterten Überprüfungen ist laut US-Außenministerium die Identifizierung von Antragstellenden mit potenziell feindseligen Einstellungen gegenüber den USA (Details: Announcement of Expanded Screening and Vetting for Visa Applicants; Federal Policies: International Students and Other Visa-Holders - Presidents' Alliance)
Fazit und Ausblick
Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump gab es unheimlich viele Änderungen in den US-Einreise-, Aufenthalts- und Einwanderungsbestimmungen. Diese umfassen beispielsweise auch Updates der Esta-Formulare, wo jetzt nur noch „männlich“ oder „weiblich“ als Geschlechtseintrag zulässig sind oder detaillierte Angaben zum Aufenthaltszweck in den USA gemacht werden müssen. Und die nächsten Änderungen sind schon angekündigt: Ab dem 2. September 2025 aktualisiert das US-Außenministerium die Kategorien von Antragstellern, die von der Pflicht zum persönlichen Vorstellungsgespräch für ein Nicht-Einwanderungsvisum befreit sind. Grundsätzlich müssen alle Antragsteller – auch Kinder unter 14 Jahren und Senioren über 79 – zu einem persönlichen Interview erscheinen, außer sie fallen unter bestimmte Ausnahmen zu denen Antragstellende, die unter die Visumsymbole A-1, A-2, C-3 (mit Ausnahme von Begleitpersonen, Bediensteten oder persönlichen Angestellten akkreditierter Beamter), G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-1 bis NATO-6 oder TECRO E-1 fallen sowie Antragsteller, die ein B-1-, B-2-, B1/B2-Visum mit voller Gültigkeit oder eine Grenzübertrittskarte innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des vorherigen Visums verlängern und zum Zeitpunkt der Ausstellung des vorherigen Visums mindestens 18 Jahre alt waren und Antragstellende, die diplomatische oder offizielle Visa besitzen (Details: Interview Waiver Update July 25, 2025).
Fazit: Gut informieren, rechtzeitig vorbereiten!
Save the Date: Update zu US-Eineise und Aufenthalt - IHK-Veranstaltung am 6. Oktober.
Detaillierte Informationen und Empfehlungen erhalten Unternehmen auf einer Veranstaltung am 6. Oktober in der IHK Hannover. Die Veranstaltung wird Anfang September in diesem Newsletter und auf diesen Internetseiten angekündigt. Interessierte Personen können heute schon eine Interessensbekundung für die Teilnahme mit Betreff „Update US-Einreise und Aufenthalt“ an pia.homann(at)hannover.ihk.de senden, sofern sie nicht im Einladungsverteiler der Abteilung International „Kanada & USA“ der IHK Hannover registriert sind.
Stand: 11.08.2025