Ende der De-minimis-Regel für den Handel mit den USA

Ende der De-minimis-Regel für den Handel mit den USA
Bisher konnten kommerzielle Sendungen im Wert von bis zu 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden – dank der sogenannten De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes. Ab dem 29. August gilt diese Ausnahme nicht mehr: Diese Regel hat US-Präsident Donald Trump mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 für alle Länder aufgehoben.
Sämtliche Einfuhrsendungen, die nicht unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen oder über das internationale Postnetz versandt werden, unterliegen unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr allen anwendbaren Zöllen, Steuern, Gebühren und Abgaben in den USA und müssen dementsprechend deklariert und verzollt werden.
Waren, die über das internationale Postsystem versandt werden, unterliegen eigenen zollrechtlichen Vorschriften:
Aktuell können diese Sendungen noch gemäß des tatsächlichen Wertes jedes Paketes (ad-valorem-duty) oder gemäß eines pauschalen Zolls in Höhe von 80 US-Dollar bis zu 200 US-Dollar (specific duty) verzollt werden. Die Methode des specific duty gilt allerdings lediglich für das erste halbe Jahr nach Umsetzung der Maßnahme.
  • ad-valorem-duty: Entrichtung eines Zolls auf den Wert jedes Pakets gemäß dem IEEPA-Tarif für da entsprechende Ursprungsland
  • specific duty: Entrichtung eines pauschalen Zolls in der Höhe von 80 US-Dollar bis zu 200 US-Dollar in Abhängigkeit vom effektiven IEEPA-Tarif des Ursprungsland des Produktes. Liegt der IEEPA-Zollsatz unter 16 Prozent fallen 80 US-Dollar an, liegt er zwischen 16 und 25 Prozent fallen 160 US-Dollar an und ist er größer als 25 Prozent sollen es 200 US-Dollar sein.
Für alle internationalen Postsendungen muss das Ursprungsland des Artikels bei der Customs and Border Protection angegeben werden.
Direktbestellungen preiswerter Produkte bei ausländischen Anbietern dürften damit für viele Amerikanerinnen und Amerikaner in Zukunft deutlich an Attraktivität verlieren.
Die seit langem bestehenden Ausnahmen gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(A) und (B) bleiben bestehen – das bedeutet, dass amerikanische Reisende weiterhin persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 200 US-Dollar mitbringen dürfen und Einzelpersonen weiterhin echte Geschenke im Wert von bis zu 100 US-Dollar zollfrei erhalten können.
Stand: 12.08.2025