Rindfleisch, Fruchtsäfte oder Düngemittel – Kurswechsel in der US-Zollpolitik

Kaffee, Tee, Bananen, Tomaten, Rindfleisch, Kakao oder Fruchtsäfte ebenso wie Düngemittel – auf diese und weitere Produkte sollen rückwirkend zum 13. November 2025 keine US-Zusatzzölle mehr anfallen.
Dies hat US-Präsident Donald Trump am 14. November mit einer neuen Executive Order bestimmt und damit den Umfang der von ihm am 2. April 2025 erstmals angekündigten reziproken Zölle für Agrarprodukte modifiziert..
[…] After considering the information and recommendations these officials have provided to me, the status of negotiations with various trading partners, current domestic demand for certain products, and current domestic capacity to produce certain products, among other things, I have determined that it is necessary and appropriate to further modify the scope of products subject to the reciprocal tariff imposed under Executive Order 14257, as amended. Specifically, I have determined that certain agricultural products shall not be subject to the reciprocal tariff imposed under Executive 14257, as amended. […]
(Auszug: Executive Order “Modifying the scope of the reciprocal tariff with respect to certain agricultural products”, 14.11.2025)
Es geht dem Präsidenten also grundsätzlich um landwirtschaftliche Produkte, die in den USA nicht in ausreichender Menge angebaut oder hergestellt werden. Deren Preise sind nämlich zuletzt deutlich gestiegen: Bananen sollen rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr gekostet haben, die Preise für Steaks fast 17 Prozent teurer und auch Kaffee kostete erheblich mehr.
We just did a little bit of a rollback on some foods, like coffee as an example, where the prices of coffee were a little bit high. Now they'll be on the low side in a very short period of time," Trump said. (BBC Online, 15.11.2025 “Trump rolls back tariffs on dozens of food products” Danielle Kaye, Nardine Saad)
Die Anordnung ist Teil einer Initiative, mit der Regierung auf die wachsenden Sorgen der Amerikaner über die anhaltend hohen Lebensmittelpreise reagieren will.
Ein auf den Webseiten des Weißen Hauses veröffentlichtes Fact Sheet nennt weitere Details; eine vollständige Liste der Produkte steht in den aktualisierte Fassungen von Anhang II der geänderten Durchführungsverordnung 14257 und des Anhangs zur Durchführungsverordnung 14346 zur Verfügung.
Die Änderungen gelten für Waren, die am oder nach dem 13. November 2025 um 00:01 Uhr Eastern Standard Time zum Verbrauch in die USA eingeführt oder aus einem Lager zum Verbrauch entnommen wurden. Soweit die Umsetzung dieser Verordnung eine Rückerstattung der erhobenen Zölle erfordert, erfolgt die Rückerstattung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und den Standardverfahren der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde für solche Rückerstattungen.
Stand: 17.11.2025