Moldawien und Montenegro treten EU-Zollabkommen bei
Mit Wirkung zum 1. November 2025 sind Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren und dem Übereinkommen über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Damit wird der Warenverkehr zwischen diesen Ländern, der EU und der EFTA- (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei, der Republik Nordmazedonien, Serbien, dem Vereinigten Königreich, Georgien und der Ukraine erleichtert.
Durch die Festlegung klarer und einfacher Versandvorschriften schaffen die Übereinkommen eine erweiterte Zone mit harmonisierten Vorschriften für den reibungslosen Grenzübertritt von Waren.
Mit dem Beitritt zu den Übereinkommen nutzen die Länder das NCTS, ein sicheres und gut etabliertes elektronisches Zollsystem, das von allen Vertragsparteien für Versandverfahren verwendet wird.
Die Übereinkommen ermöglichen auch niedrigere Kosten und gezieltere Kontrollen, die durch gegenseitig anerkannte finanzielle Garantien verstärkt werden. Diese Aspekte stellen eine erhebliche Vereinfachung des Zolltransitverkehrs und des Grenzübertritts dar und tragen dazu bei, die Lage an den häufig überlasteten Landgrenzen zu verbessern.
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Stand: 27.11.2025
