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Lieferkettengesetz: Berichtspflicht Fragebogen auch als PDF-Dokument

Im Rahmen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übermitteln und zu veröffentlichen. Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.
Zwar müssen die Berichte unbedingt elektronisch eingereicht werden, das BAFA hat nun auf Wunsch der Unternehmen den Fragebogen zusätzlich als PDF zur Verfügung gestellt und unterstützt damit Unternehmen bei den Vorbereitungen für die Erfüllung der Berichtspflicht. Zeitgleich ist so eine unkomplizierte Weitergabe des Fragenkatalogs in den Unternehmen möglich.
Stand: 02.11.2023