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Südafrika: Rechnungsdaten in Zollanmeldung gefordert
Die südafrikanische Steuerbehörde South African Revenue Service (SARS) teilt mit, dass Rechnungsdaten in sämtlichen elektronischen Zollerklärungen, die an SARS übermittelt werden, enthalten sein müssen. Ohne Rechnungsdaten steigt ab dem 1. April 2025 die Wahrscheinlichkeit, dass solche Zollanmeldungen für eine Dokumentenprüfung oder ein Audit ausgewählt werden. In diesem Fall könnten die Anmelder dazu aufgefordert werden, Rechnungen als Belege hochzuladen.
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Stand: 22.05.2025