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Neues Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft
In Zeiten, in denen die Weltwirtschaft nicht nur neu vermessen wird, sondern selbst auch nur ein mittelprächtiges Wachstum zeigt, bedarf es jeder Stellschraube, um Deutschlands Exportwirtschaft zu entlasten. An einer hat die deutsche Bundesregierung nun gedreht.
Für die Exportkreditversicherung des Bundes, den so gennannten Hermesdeckungen, wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, um die deutschen exportierenden Unternehmen zu stärken und internationale Handelsbeziehungen zu fördern.
Dieses Paket soll industrielle Wertschöpfung sichern und Unternehmen dabei unterstützen, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Es ist eine Antwort auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Exportwirtschaft: Die sechs Maßnahmen sehen mehr und modernere Möglichkeiten zur Übernahme der Garantien vor.
Das Maßnahmenpaket im Überblick:
Vereinfachung der Zugangskriterien: Vom Warenursprung zum Unternehmensbeitrag
Da Exportkreditgarantien der Förderung der deutschen Ausfuhr dienen, wurden sie grundsätzlich auch nur dann übernommen, wenn die nach dem Ausfuhrvertrag zu liefernden Waren oder die zu erbringenden Leistungen ihren Ursprung im Wesentlichen in Deutschland haben, also deutscher Herkunft sind. Entweder werden sie also vollständig in Deutschland gewonnen und produziert, oder – wenn mehrere Länder oder Gebiete an ihrer Herstellung beteiligt waren – stellt die Herstellungsstufe in Deutschland die bedeutendste dar, bzw. führt überhaupt erst zu der Herstellung des neuen Produktes. Zentrales Kriterium für die Förderungswürdigkeit bleibt der Warenursprung nach wie vor – allerdings nicht ausschließlich. Mit dem Modell Flex&Cover können antragsstellende Unternehmen nun auch auf ihre Leistung am und für den Standort Deutschland verweisen. Den German Foodprint nennt das BMWK dieses Kriterium – den unternehmenseigenen Beitrag zu Forschung und Entwicklung, Innovationen, Beschäftigung, Ausbildung, Steuereinkommen oder Standortattraktivität zum Beispiel.
Deckungspolitik für die Verteidigungswirtschaft
Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter waren bis dato immer nur begrenzt möglich. Mit dem nun beschlossenen Maßnahmenpaket wird die Deckungspolitik für Rüstungsexporte an andere Sektoren angepasst.
neue Spielregeln für die Shopping-Line-Deckung sollen Aufträge aus dem Ausland bringen
Shopping-Line-Deckungen gibt es schon länger – mit ihnen sichert der Bund die Kreditlinie ausländischer Importeure ab, die bei deutschen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkaufen. Die Bank bündelt diese Geschäfte nachträglich zum Zweck der Refinanzierung zu Tranchen mit einheitlichem Starting Point und Rückzahlungsprofil und meldet diese dem Bund zur Einbeziehung in die Shopping-Line-Deckung. Die Finanzierungslösung ist also in gewissem Maße standardisiert, das senkt Kosten und Aufwand – für Bank und Besteller – und gestaltet so Aufträge aus dem Ausland nach Deutschland attraktiver. Deutsche Exporteure bekommen einen leichteren Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen oder großen Projekte ausländischer Kunden. Das neue Maßnahmenpaket macht dieses Instrument für Kreditinstitute noch ein bisschen attraktiver: Kreditlinien können ohne Bindung an konkrete Exportgeschäfte oder aufwendige Ursprungsnachweise in Anspruch genommen werden, sind nicht mehr starr an Kategorien, sondern die Bonität von Käufern gebunden und Auszahlungsvoraussetzungen, Ziehungsmöglichkeiten, Entgeltfälligkeiten und Nachweispflichten werden erheblich flexibilisiert.
optimierte Forfaitierungsgarantie für Produzenten und Handel
Die optimierten Forfaitierungsgarantie soll es mittelständischen Exporteuren und jetzt auch Handelsunternehmen leichter machen ihre Forderung aus einzelnen Ausfuhrgeschäften zu verkaufen. Dafür soll die Deckungsquote von bisher 80 Prozent auf 95 Prozent erhöht werden, so dass zugunsten des Ankäufers künftig eine einheitliche, garantieähnliche Deckung besteht. Exportunternehmen können den anteiligen Forfaitierungskaufpreis künftig bereits nach jeweiliger Lieferung oder Leistung und vor vollständiger Durchführung des Exportgeschäfts erhalten – ein Plus für ihre Liquidität. Und auch Handelsunternehmen profitieren künftig von diesem Instrument. Bei vergleichbarer Produktnähe und Markterfahrung wie herstellende Unternehmen können sie die Forfaitierungsgarantie nutzen. Außerdem sollen Pfandbriefe die Refinanzierung forfaitierter Lieferantenkredite vereinfachen.
Avale sollen mehr Exportgeschäfte absichern
Die Nutzungsmöglichkeiten der Avalgarantie wird in dem neuen Maßnahmenpaket erheblich verbessert. Geeinigt hat man sich auf eine generelle Erhöhung des Maximalbetrages von 80 Millionen auf 120 Millionen Euro pro Exporteur. Um deutschen Exporteuren mehr Flexibilität und finanzielle Spielräume im Auslandsgeschäft zu bieten, können für besonders förderungswürdige Geschäfte, beispielsweise Geschäfte im Bereich der Energiewende, aber künftig fallweise auch höhere Beträge angeboten werden. Dasselbe gilt bei einem dringend notwendigen Bedarf: Zum Ausgleich von Marktschwächen kann der Maximalbetrag beispielsweise zur Förderung von Geschäften, die zur Klimatransformation und zur Stärkung der technologischen Souveränität beitragen, fallweise temporär erhöht werden.
USM-Prüfungen: schnellere Verfahren - weniger Bürokratie
Um das Antragsverfahren bei den Exportkreditgarantien weiter zu beschleunigen, sollen die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) in den nächsten Monaten vereinfacht werden.
Das Maßnahmenpaket im Detail:
Detaillierte Informationen werden auf den Webseiten der Exportkreditgarantien.de unter dem Stichwort „Das Maßnahmenpaket für Exportkreditgarantien“ angeboten. Live und in Verbindung mit persönlichen Beratungsgesprächen bietet die IHK Hannover am 25. Juni eine Veranstaltung zum Thema „Finanzieren & Absichern: Exporte und Investitionen in Wachstumsmärkten" an. Interessensbekundungen zur Teilnahme an dieser Veranstaltung an: Pia-Felicitas Homann, E-Mail: pia.homann@hannover.ihk.de.
Stand: 11.02.2025