Kenia: Ursprungszeugnispflicht für Warenimporte seit 1. Juli
Die Kenya Revenue Authority (KRA) weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2025 für alle Importe nach Kenia ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin/CoO) beizufügen ist, das den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware bestätigt.
Das Ursprungszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Exporteurs und Importeurs
- Ausgangshafen
- genaue Warenbezeichnung und -menge
- Ursprungsland und Bestimmungsland.
Um eine reibungslose Abfertigung der Ware zu unterstützen, gewährt die KRA eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025. Danach können alle Sendungen ohne gültiges Ursprungszeugnis beschlagnahmt oder eingezogen werden.
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Stand: 12.08.2025