Frankreich: Neue Verpackungs-Meldepflichten bei B2B Handel
Ab 1. Januar 2026 gelten Neuerungen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich. In Zukunft sollen gewerbliche und industrielle Verpackungen mit Berücksichtigt werden. Bisher waren Sammel- oder Transportverpackungen im B2B-Bereich nicht von einer EPR-Meldung umfasst.
Mit dieser Neuregelung werden viele deutsche Unternehmen in Frankreich EPR-pflichtig werden. Die endgültige Durchführungsverordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Ziel der EPR ist es, Recyclingquoten zu steigern.
Die Deutsch-Französische Industrie -und Handelskammer (AHK Frankreich) informiert in einer kostenlosen Webinar Reihe über die Neuerungen.
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Stand: 13.11.2025
