EUDR: Verschiebung durch Kommission vorgeschlagen

Die EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, hat am 23. September vorgeschlagen, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) noch einmal um ein Jahr zu verschieben. Jetzt sind die Gremien, Parlament und Rat, am Zug, um über diesen Vorschlag zu entscheiden.
Die EUDR sollte ursprünglich bereits ab Ende 2024 Unternehmen zu Sorgfaltspflichten und Berichten verpflichten, die Waren aus den Grundstoffen Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Rindern, Kautschuk und Palmöl ein- oder ausführen, weiterverarbeiten oder damit handeln. Vor nahezu einem Jahr hatte es bereits eine Verschiebung gegeben, da die notwendigen IT-Systeme noch nicht bereit waren. Die Verschiebung ist von vielen – besonders kleineren Unternehmen – begrüßt worden. Andere Unternehmen waren dagegen im Aufbau der notwendigen Strukturen weit fortgeschritten und mussten nun erleben, dass ihre Investitionen sich nicht auszahlten.
Bereits Anfang 2025 hatten mehrere Mitgliedsstaaten und Institutionen, darunter die deutschen Industrie- und Handelskammern, wie auch schon vor dem Beschluss im Jahr 2023 darauf hingewiesen, dass es Mängel bei der praktischen Umsetzung der EUDR gibt. So gehört es zu den Sorgfaltspflichten, eine Entwaldung für die Fläche, auf denen die Rohstoffe erzeugt werden, ab 2020 ausschließen zu können. Dazu sind genaue geografische Daten notwendig, die über Lieferketten bestenfalls schwer zu erlangen sind. Außerdem muss bei voller Anwendung der Sorgfaltspflicht die Einhaltung sämtlicher einschlägigen Rechtsnormen wie nationale Umweltgesetzgebung und Arbeitsrecht überprüft werden. Es liegen dazu verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die Herkünfte aus EU-Mitgliedsstaaten wie auch weiteren als risikofrei in Bezug auf Entwaldung oder auch Menschenrechte einstufen.
Ob der Text der EUDR im Zuge einer Verschiebung geändert wird, ist zu diesem Zeitpunkt offen. Roswall macht dahingehend keine Aussage in ihrem Brief. Rat, Parlament und auch die Kommission sind nun aufgefordert, Rechtssicherheit, allerdings auch Verlässlichkeit und Verhältnismäßigkeit für die Unternehmen herzustellen, ohne das grundsätzliche Ziel der Abholzung von zu schützenden Wäldern zu gefährden. Hier sind auch die nationalen Regierungen und die zuständigen Ministerien aufgefordert, denn sie wirken über den Rat direkt an der Gesetzgebung mit.
Stand: 29.09.2025