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Brexit: UKCA-Kennzeichnung - Roundtable mit britischer Regierung in Berlin

Produkte, die in Großbritannien auf den Markt gebracht werden, müssen künftig mit einem UKCA-Kennzeichen versehen werden. Die Übergangsfrist zur Nutzung des CE-Kennzeichens endet damit. Nach dreimaliger Verlängerung soll die Kennzeichnungspflicht mit einem UKCA-Kennzeichen nun endgültig mit dem 01.01.2025 für die meisten Produkte wirksam werden. Bisher sind keine weiteren Verlängerungen der einschlägigen Fristen absehbar.
Das BMWK plant nun, gemeinsam mit der britischen Regierung, Anfang Juni in Berlin eine größere Informationsveranstaltung im Präsenzformat zu allen Fragen im Zusammenhang mit der künftigen UKCA-Kennzeichnung. Unternehmen, die an einer Teilnahme interessiert sind, melden sich bitte bis zum 21.04.2023 per E-Mail bei kober.klemens@dihk.de.
Stand: 02.11.2023